Xxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxx. Gemäß § 13 des Thüringer Hochschulgesetzes und auf der Grundlage der Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025, der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes vom 3. September 2020 sowie unter Beachtung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken schließen das Thüringer Ministerium für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) und die Technische Universi- tät Ilmenau (TU Ilmenau) folgende Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) ab.
Xxxxxxxx. Mit In-Kraft-Treten des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr.100/2013, am 01.01.2014, tritt nunmehr auch die festgelegte Aufteilung der Bundes-Sportförderungsmittel gemäß § 5 BSFG 2013 in Kraft. Die Gewährung von „Bundes-Sportförderungsmitteln für die Förderung von Vorhaben mit gesamtösterreichischen Bedeutung“ gemäß §§ 20ff BSFG 2013 fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport. Diese Vertragsbedingungen sind als allgemeine Vertragsbedingungen zu sehen und dienen der Gewährung, Abwicklung und Kontrolle von Bundes- Sportförderungsmitteln für Förderungen gemäß §§ 20ff BSFG 2013. Grundlage für die Erreichung der in § 1 BSFG 2013 normierten Generalziele bilden die gemeinsame Erarbeitung von Förderungsprojekten zwischen dem Förderungsnehmer und dem Bund, unter Beachtung der Grundprinzipen für Gewährung von öffentlichen Mitteln, der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, sowie unter Zugrundelegung von gesamtösterreichischen Strategien und im Rahmen von gesamtösterreichischen bzw. internationalen Vorhaben des Förderungsnehmers. Diese Vertragsbedingungen bilden die Grundlage der Förderungsgewährung und Förderungsabrechnung und gelten insofern und insoweit, als in den Förderungsvereinbarungen/Förderungszusagen ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde. Soweit in diesen Vertragsbedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Xxxxxxxx. Die Zielvereinbarung dient der Konkretisierung der im Innovationsbündnis Hochschule
Xxxxxxxx. 1. Wir vermitteln dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in von uns zu bestimmenden Schulungsräumen statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Reisekosten, Übernachtungskosten oder sonstige Spesen für uns an, sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten.
Xxxxxxxx. Die Realisierung von Chancengleichheit für alle Universitätsangehörigen ist eine zentrale Querschnittsauf- gabe der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Die strukturelle und personelle Förde- rung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet einen wichtigen Pfeiler in der Entwicklung einer nachhaltig geschlechts- und diversitätssensiblen wie auch familiengerechten Hochschul- und Wissen- schaftskultur. Um Forschungsstärken und -schwerpunkte weiterhin erfolgreich zu intensivieren, liegt der Fokus dabei auch auf der Gewinnung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen. Der Frauenanteil in der Wissenschaft ist in den meisten Fakultäten immer noch unbefriedigend gering. Wäh- rend das Geschlechterverhältnis bei den Studierenden und Absolvent*innen mit rund 50% Frauen bzw. Männern auf nahezu egalitärem Niveau liegt, nimmt der Frauenanteil anschließend mit jeder Karrierestufe in der Wissenschaft ab. Durch diese "leaky pipeline" geht dem Wissenschaftssystem erhebliches Qualifika- tionspotential verloren. Die FAU leistet deshalb einen aktiven Beitrag, den Frauenanteil im akademischen Bereich auf allen Qualifikationsstufen, bei Studierenden, Promovierenden, Habilitierenden, aber auch beim wissenschaftlichen Mittelbau sowie bei den Professuren, signifikant zu erhöhen. Die Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft, insbesondere in den höheren Karrierestufen, kann nur durch aufeinander abgestimmte, durchgängige Prozesse der Organisations- und Personalentwicklung sowie durch chancengerechte Strukturen beseitigt werden. Die im Bereich der Gleichstellung bereits imple- mentierten Maßnahmen sollen auch in Zukunft, mit Nachdruck, bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Es ist das Ziel, geschlechterbasierte Stereotype abzubauen und die vielfältigen Potenziale von Frauen zu stärken. Hierbei gilt es, den Kulturwandel partizipativ und proaktiv voranzubringen. Die strategischen Maßnahmen der Zielvereinbarungen 2023-2027 sollen einen wesentlichen Beitrag leis- ten, die Repräsentanz von Frauen in der Wissenschaft nachhaltig zu erhöhen. Der Fokus liegt dabei auf einem Dreiklang aus einer (i) passgenauen Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, (ii) der strukturellen Stärkung des Gender Mainstreaming in allen Planungs-, Entscheidungs- und Rekrutierungs- prozessen sowie (iii) dem Wandel zu einer familien- und geschlechtergerechten Organisations­ und Wissen- schaftskultur.
Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als deutsche Hauptstadt und europäische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung bewusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis zum Jahr 2050 soll Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 %, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 % im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken soll. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klimaschutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Klimaschutz ist ein zentraler Aspekt bei der Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung und eingebettet in die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs). Universitäten nehmen als Kern des Wissenschafts- und Bildungssystems bei der Lösung der den SDGs zugrunde liegenden Probleme eine Schlüsselrolle ein. Die Freie Universität bekennt sich zu dieser Verantwortung und hat dies mit dem 2016 verabschiedeten Nachhaltigkeitsleitbild unterstrichen. Die Freie Universität betrachtet Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz als wichtige Aufgaben für ihre Kernbereiche Forschung, Lehre und Wissenstransfer. Sie bringt dieses Verständnis in der nachfolgenden Klimaschutzvereinbarung zum Ausdruck. Die Kooperationspartner werden über eine Weiterentwicklung und Stärkung nachhaltigkeitsbezogener Aktivitäten in Forschung, Lehre und Wissenstransfer hinaus auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinsp...
Xxxxxxxx. Demenzerkrankungen (nachfolgend als Demenz bezeichnet) gehören zu den häufigsten neuropsychiatrischen Erkrankungen im höheren Lebensalter und gehen mit erheblichen Belastungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen einher. Schätzungsweise leiden in Deutschland über 1,6 Millionen Menschen an einer Demenz. Ab dem 75. Lebensjahr liegt die Prävalenz der Demenz bereits über 8%. Erkrankte verlieren im Verlauf der Demenz ihre Merkfähigkeit, Gedächtnisleistungen und die während des Lebens erlernten Fertigkeiten und Fähigkeiten, sodass Sie zuletzt nicht mehr zur eigenständigen Lebensführung fähig sind. Dies führt zu einer erheblichen Belastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. In Deutschland erfolgt die Behandlung von Demenzerkrankten zu über 90% durch ihren Hausarzt. Insbesondere die langjährige Kenntnis der Patienten und ihres Umfeldes erlaubt es dem Hausarzt, eine gute Einschätzung etwaiger kognitiver Verschlechterungen vorzunehmen. Dennoch führen der schleichende Erkrankungsbeginn, die fälschliche Zuordnung der Demenzsymptome zu Begleiterkrankungen oder dem Patientenalter, das selten eigenständige Ansprechen beginnender kognitiver Einschränkungen durch die Patienten, sowie Unsicherheit hinsichtlich der Demenzdiagnostik von Seiten des Hausarztes dazu, dass Demenzerkrankungen in der hausärztlichen Regelversorgung häufig unterversorgt oder unerkannt bleiben. Ziel dieses Versorgungsprogramms ist es daher, die notwendigen Bedingungen für die Frühwahrnehmung und die Nachsorge hinsichtlich einer Demenz in der hausärztlichen Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die dafür notwendige hausärztliche diagnostische und therapeutische Kompetenz durch die Nutzung von Weiterbildungsmöglichkeiten zu sichern. Dies bietet den Patienten zahlreiche Vorteile. So lindert ein offener und verständnisvoller Umgang mit den demenzbedingten Symptomen sowie deren Auswirkungen auf den Alltag den Leidensdruck der Patienten. Auch der Erkrankungsverlauf der Demenz kann durch frühzeitige medikamentöse und nicht- medikamentöse Interventionen günstig beeinflusst werden. Demenzkranke mit chronischen Begleiterkrankungen sind durch die Demenz und deren Auswirkungen auf Aufmerksamkeit, Konzentration und Gedächtnisleistung besonders gefährdet. Durch die intensivierte hausärztliche Betreuung soll den negativen demenzbedingten Auswirkungen auf bestehende chronische Erkrankungen entgegengewirkt werden. Sofern es möglich ist, sollen gemeinsam Therapieschritte im Sinne des Shared Decision Maki...
Xxxxxxxx. Zweck und Aufgabe des DFL e.V. ist es unter anderem, Lizenzen zur Teilnah- me an den Lizenzligen an Vereine und Kapitalgesellschaften (nachfolgend Clubs genannt) nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu erteilen (§ 4 Nr. 1 c) der Satzung). Der DFL e.V. bedient sich für diese Aufgabenerfül- lung nach § 19 Nr. 2 seiner Satzung der von ihm gegründeten DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (nachfolgend DFL GmbH genannt). Dieser obliegt die Durchführung der damit zusammenhängenden Aufgaben. Um die Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung zu überprüfen, führt der DFL e.V. ein Lizenzierungsverfahren durch. Dieses dient dazu, • den Liga-Spielbetrieb für die jeweils kommende Spielzeit, wie auch länger- fristig zu sichern, zuverlässig planen und durchführen zu können, • die Stabilität sowie die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Lizenzneh- mer auch für andere nationale und internationale Wettbewerbe gewährleis- ten zu helfen, • die Integrität des Wettbewerbs zu erhöhen, • Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit auszubauen, • Management- und Finanzstrukturen zu fördern, • das öffentliche Image und die Vermarktung der Liga wie auch der Lizenz- nehmer zu fördern und zu sichern, dass sie stabile Bestandteile unserer Gesellschaft, zuverlässige Partner des Sports und der Wirtschaft sind. Von diesem seit Jahrzehnten bewährten Prüfungs- und Lizenzierungssystem profitiert der gesamte Fußball. Der Lizenzfußball übernimmt Selbstverantwor- tung, indem er sich freiwillig einem solchen System unterwirft. In dem Bestreben, das Lizenzierungsverfahren stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren, hat der DFL e.V. das Lizenzierungsverfahren schrittweise auf ein Online-Verfahren umgestellt. Die Lizenzbewerber sind bei Abgabe ihrer Bewer- bung zur Nutzung des vom DFL e.V. bereitgestellten Online-Tools verpflichtet. Das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay (Ausgabe 2015) gilt für alle UEFA-Klubwettbewerbe, in deren Reglement aus- drücklich darauf verwiesen wird. Es legt die Rechte, Pflichten und Zuständig- keiten aller am UEFA-Klublizenzierungsverfahren beteiligten Parteien fest und beschreibt u. a. die sportlichen, infrastrukturellen, personellen und administra- tiven, rechtlichen und finanziellen Mindestanforderungen, die ein Club erfüllen muss, um von dem zuständigen nationalen Lizenzgeber eine Lizenz zu erhal- ten, die zur Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben berechtigt. Es legt ferner die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten aller am UEFA-Klub-Moni- tori...
Xxxxxxxx. Diese Vereinbarung löst die Richtgrößenprüfung für Arznei- und Verbandmittel ab. Zur Si- cherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise durch bayerische Vertragsärzte schließen die Vertragspartner nachfolgende Vereinbarung. Der Schwerpunkt dieser Vereinbarung liegt bezogen auf die Wirkstoffauswahl und Wirkstoffmenge im jeweiligen Anwendungsgebiet in der Steuerung. Gleichwohl ist eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise ge- mäß § 106 Abs. 3b SGB V vorzusehen.
Xxxxxxxx. (1) Klausel zu § 25 a ARB/2016 – Senioren-Rechtsschutz ohne Arbeits-Rechtsschutz