Vereine Musterklauseln

Vereine. (Im Sinne des Vereinsgesetzes BGBl. I Nr. 66/2002 in der jeweils geltenden Fassung)
Vereine. Versicherbare Vereine: – Geselligkeitsvereine – Gesangs- und Musikvereine – Sportvereine wie z.B. Golfclubs, Billardclubs, Ballspiel- und Turnvereine, Ruder-, Segel-, Radfahr-, Schwimm-, Wintersport- Motorsport- und sonstige Sportvereine (nicht Sportvereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenz- sportlern oder –Trainern und keine Flugsportvereine) – Schützen-, Heimat-, Karnevals- und Trachtenvereine – Freiwillige Feuerwehren – Sanitätsvereine – Fischerei- und Alpenvereine – Theaterspiel- und Laiengruppen Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorüberge- hend in der Praxis des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen. Inha- ber der Praxis und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefi- nition) werden nicht mitgezählt. 1 Vollzeitarbeiter = 1 Beschäftigter 2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter 4 Auszubildende / geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter Bei der Berechnung der Beschäftigten wird einschließlich der Dezimalstelle 0,5 abgerundet; ab 0,6 wird auf volle Beschäftigte aufgerundet. Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwes- tern, Apotheker, Diplom-Psychologen, Psychiater, Hebammen, Entbin- dungshelfer, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Chirogymnasten, Logo- päden, Masseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten), Diätassistenten, Zahntechniker, Dentallabore, ambulante Pflegedienste, Notfallsanitäter sowie von Ärzten / Zahnärzten betriebene Tageskliniken. Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in einem der genannten Heilwesenberufe. Versicherungsschutz ist für ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) bis max. 100 Beschäftigte über JURAMED, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial- Straf-Rechtsschutz für Ärzte oder Spezial-Rechtsschutz für Ärzte möglich. Der ärztliche Leiter ist im privaten Bereich versichert. Jeder weitere ärztliche Leiter kann für den privaten Bereich den Rechtsschutz für weitere Inhaber abschließen. Vertragsärzte des MVZ müssen einen eigenständigen Rechtsschutz-Vertrag (JURAMED, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz) abschließen. Nicht versicherbar im Tarif für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe: Krankenhäuser / Kliniken, Pflegeheime (hier ist ein Rechtsschutz-Produkt aus dem Tarif für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige zu wählen). Angestellte in Heilwesenberufen sind im Rahmen des JURPRIVAT auch für Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Prax...
Vereine. Als solche gelten Vereine, die den Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002 in der jeweils geltenden Fassung unterliegen. Mindestens 51 % der bedruck- ten Fläche der Sponsoring.Post-Sendungen muss der Berichterstattung über das Vereinsleben bzw. den Vereinszwecken entsprechenden Angelegenheiten dienen. Ausgeschlossen sind: – Sendungen mit dem Zweck der Aufforderung zur Mitgliedsbeitragszahlung. – Jede Form der Rechnungslegung.
Vereine b. öffentliche Organisationen (z. B. BPFI)
Vereine. 1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein, insbesondere
Vereine. 26.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein, insbesondere
Vereine. Die in der einzugliedernden Gemeinde Neundorf (Anhalt) vorhandenen Vereine und sich neu gründende Vereine werden von der Stadt Staßfurt in gleicher Weise wie die Vereine im übrigen Stadtgebiet unterstützt und gefördert. Die vorhandenen Vereine sind in der Anlage 3 aufgeführt.
Vereine. (1) Rechtsfähige Vereinigungen, die nach dem Gesetz über Vereinigungen - Vereinigungsgesetz - vom 21. Februar 1990 (GBl. I Nr. 10 S. 75), zuletzt geändert durch ... , vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden sind, bestehen fort.
Vereine. Für das Spieljahr 2022/2023 vereinbaren für den Punktspielbetrieb in den jeweiligen Altersklassen der Junioren und Juniorinnen die Vereine : eine Jugendspielgemeinschaft für die ( zutreffendes ankreuzen ) : JUNIOREN / JUNIORINNEN A B C D E F Die Jugendspielgemeinschaft führt den Namen : Die Spielorte der JSG sind für die einzelnen Mannschaften :