Laufzeit Musterklauseln

Laufzeit. Die Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.
Laufzeit. Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.
Laufzeit. Dem Benutzer werden innerhalb seiner Dienstzeit/ Schulzeit ein Benutzerkonto im pädagogischen Netzwerk sowie eine Office 365 Education-Lizenz zur Verfügung gestellt. Beim Verlassen der Schule wird das Benutzerkonto deaktiviert und gelöscht sowie die Zuweisung der Office 365 Education-Lizenz aufgehoben.
Laufzeit. 1. Pflege-, Wartungs- und sonstige Serviceverträge, für die eine feste Vertragslaufzeit (12 oder 24 Monate) vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. 2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen BVB obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Laufzeit. Die Laufzeit der Anlagefonds ist unbegrenzt.
Laufzeit. 1. Nutzungsverträge über Rechenzentren-Kapazitäten und sonstige Serviceverträge über Cloud-Leistungen, haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, Sie sind für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. 2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde, die ihm nach diesen BVB obliegenden Pflichten trotz vorheriger Abmahnung erheblich verletzt. 3. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Laufzeit. 8.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalendervierteljahres, das auf das erste Kalendervierteljahr nach Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist. 8.2 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch sowohl vom Anbieter als auch vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. 8.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
Laufzeit. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Informations- blatt zu Versicherungsprodukten, dem Antrag bzw. dem Ver- sicherungsschein.
Laufzeit a) Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der einjährigen Laufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. b) Sofern Buchungen vorliegen, bei denen der Reisezeitraum nach dem Kündigungstermin liegt, stimmt der Beherbergungsbetrieb einer ordnungsgemäßen Abrechnung dieser Buchung nach dem jeweiligen Abreisetermin zu. Wenn dieser Verfahrensweise nicht zugestimmt werden kann, sind alle ausstehenden Buchungen regelkonform im Buchungssystem zu stornieren. Jeweilige Vermittler sind über Stornierungen zu informieren. Der Beherbergungsbetrieb erhält vom Vermittler eine Stornomitteilung. Erst mit Zugang dieser Stornomitteilung ist sichergestellt, dass die Buchungen aus dem Buchungssystem entfernt worden sind und auch keine Provisionen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb berechnet werden. c) Die Kündigung kann nur in schriftlicher Form erfolgen. d) Die Vertragspartner haben daneben ein außerordentliches Recht zur Kündigung, wenn im erheblichen Maße gegen die Zielsetzung oder den Inhalt dieses Vertrages verstoßen wird. Hierbei kommen insbesondere in Betracht: Verstöße gegen die Kontingent- und Preisvereinbarung, mangelhafte Kontingentpflege und Nichtzahlung der Provision. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Beherbergungsbetriebes kann ein neuer Vertrag nur bei Leistung einer Kaution sowie dem Ausgleich aller offenstehenden Rechnungen zustande kommen. e) Der Vertrag endet bei Einstellung des Gewerbebetriebes durch den Vermieter. Es gelten die Bestimmungen aus Ziff. 2 b)
Laufzeit. Die Förderung ist bis 31. Dezember 2021 befristet. Auf diesem Versorgungsgebiet ist eine Zunahme der Behandlungen sozial auffälliger Kinder auf Grund sozioökonomischer Rahmenbedingungen festzustellen. Die Nichtbehandlung von Entwicklungsstörungen im Kindesalter hat schwerwiegende negative Auswirkungen im Er- wachsenenalter. Der Einstieg in die Behandlung von Entwicklungsstörungen soll vor allem im nieder- und mittelschwelligen Bereich erfolgen, um notwendige Fördermaßnahmen zu pla- nen und die entsprechende Behandlung einleiten und durchführen zu können. Das Statistische Landesamt Sachsen veröffentlichte zuletzt die Daten zur Kindeswohlge- fährdung des Jahres 2018. Demnach stieg die Anzahl der eingeleiteten Verfahren zur Über- prüfung der Kindeswohlgefährdung in 2018 um 1,5 % auf 6.115 gegenüber dem Jahr 2017 von 6.026 Verfahren an. Aus einer Kindeswohlgefährdung können Störungen bzw. Erkrankungen resultieren, wie z.B. Schmerzen, Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen, Entwicklungsverzögerungen oder emotionale Störungen. Die Zunahme der eingeleiteten Verfahren zur Überprüfung der Kin- deswohlgefährdung um 1,5% ist nur ein Beispiel für die Zunahme der Inanspruchnahme der Kinderärzte im Bereich der sozialpädiatrischen Versorgung. Das resultiert aus einem Anstieg der Entwicklungsverzögerungen, emotionalen Störungen, Sprachentwicklungsverzögerun- gen und Verhaltensstörungen im Kinder- und Jugendalter. Infolge der Zunahme der eingeleiteten Verfahren ist es wichtig, dass für die Behandlung die- ser gefährdeten Kinder und Jugendlichen genügend ärztliche Kapazitäten mit der Zusatzqua- lifikation der Sozialpädiatrie zur Verfügung stehen. Auch infolge anderer Erkrankungen, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, z. B. bei Migräne, Spannungskopfschmerz, Epi- lepsie, kann eine sozialpädiatrische Versorgung angezeigt sein. Mit der Förderung der sozialpädiatrischen Versorgung soll der Einstieg in die koordinierte Behandlung und Therapie dieser gefährdeten/erkrankten Kinder sichergestellt werden, in dem gemäß dem 456. Beschluss des Bewertungsausschusses Nr. 2 Anstrich 3 ausreichend Kinder- und Jugendärzte diese Zusatzqualifikation erwerben. Die Kinder und Jugendlichen sollen im Rahmen der ärztlichen Behandlung adäquat medizinisch versorgt und ggf. in eine psychotherapeutische oder Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung gelenkt bzw. zu anderen fachärztlichen Versorgungen überwiesen werden, soweit dies erforderlich ist. Die derzeitige Zahl der Leistungserbrin...