Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Musterklauseln

Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Die HanseMerkur gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbst- ständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Vor- aussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risi- kozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Wider- spruchsmöglichkeit hingewiesen.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die XX 0000 meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der XX 0000 insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Hauptverwaltung: Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Briefanschrift: 00000 Xxxxxxx Telefon 089 / 5 51 67 - 0 Telefax 089 / 5 51 67 - 12 12 xxxx@xx0000.xx xxx.xx0000.xx Xxxx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx (Sprecher des Vorstands), Dr. Xxxxx Xxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Sitz München AG München HRB 194 USt-IdNr.: DE 129274608 Anlage gemäß Geldwäschegesetz bei Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft Versicherungsnummer: Versicherungsnehmer: Versicherte Person: Erläuterungen Gemäß Geldwäschegesetz sind Lebensversicherungs-Unternehmen beim Wechsel der Versicherungs- nehmer-Eigenschaft verpflichtet, ihren neuen Vertragspartner zu identifizieren. Zur Identifizierung bedarf es - wenn der neue Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist, der Übersendung einer beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses des Versicherungsnehmers. - wenn der neue Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist, der Vorlage aussagekräftiger Informationen zum Unternehmen (z. B. aktueller Handelsregisterauszug). Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen sind daher nachfolgende Angaben zu machen. Angaben des neuen Versicherungsnehmers:
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Die Stuttgarter gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Stuttgarter meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen - soweit erforderlich - an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. * Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde. Einzelne Versicherungssparten werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso und die Datenverarbeitung. So wird Ihre Adresse z. B. nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Bankverbindung, d. h. Ihre Stammdaten werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die Stammdaten von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann Ihr Anliegen innerhalb unserer Unternehmensgruppe immer richtig zugeordnet werden. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, insb. Gesundheits- daten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Eine weitere Verarbeitung dieser Daten erfolgt nur von den unten genannten Dienstleistern. Unserer Unternehmensgruppe gehören zur Zeit folgende Ges...
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG insoweit von ihrer Schweigepflicht.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. gibt grundsätz- lich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Ver- mittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kom- men, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforder- lich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen dar- über erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Ich willige ein, dass die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Wir geben grundsätzlich keine Informationen über Ihre Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es gibt aber Situationen, in denen Daten aus dem Versicherungsvertrag, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, (oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen), Ihrem Versicherungsvermittler bekannt werden. Das sind z.B. folgende: - im Rahmen der vertragsbezogenen Beratung - bei Abschluss bzw. Vermittlung des Versicherungsvertrages Derjenige, der Ihren Versicherungsvertrag vermittelt hat, erfährt so, dass und mit welchem Inhalt Ihr Versicherungsvertrag zustande kam. Findet ein Betreuungswechsel von Ihrem Vermittler zu einem anderen statt, könnten dabei Vertragsdaten mit Informationen über beste- hende Risikozuschläge und Ausschlüsse übermittelt werden: Bei einem solchen Wechsel werden Sie vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert und können dem widersprechen. Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheits- und sonstigen Daten (nach § 203 StGB ) in den oben genannten Fällen – wenn nötig – meinem Versicherungsvermittler zur Verfügung stellt. Diese dürfen dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungs - vermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Einzelne Versicherungssparten werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentrali siert wie das Inkasso und die Datenverarbeitung. So wird Ihre Adresse z.B. nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unter nehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Bankverbindung, d.h. Ihre Stamm daten werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die Stammdaten von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann Ihr Anliegen innerhalb unserer Unternehmensgruppe immer richtig zugeordnet werden. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, insb. Gesundheitsdaten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Eine weitere Verarbeitung dieser Daten erfolgt nur von den unten genannten Dienstleistern. Unserer Unternehmensgruppe gehören zur Zeit folgende Gesellschaften an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G. DIREKTE LEBEN Versicherung AG Stuttgarter Versicherung AG Stuttgarter Versicherung Verwaltungsgesellschaft mbH Stuttgarter Versicherung Holding AG Stuttgarter Versicherung Kapitalanlage-Vermittlungs-GmbH Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Stuttgarter Versicherung Immobilienmanagement GmbH & Co KG DIREKTE Service Management GmbH Stuttgarter Versicherung Holding AG Bereitstellung Software DIREKTE Service Management GmbH Betrieb Call Center, Unterstützung Bestandsverwaltung, Posteingang und -ausgang, Scannen und Indizieren Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Beratung, Schulung und Unterstützung im Bereich der ...
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB ge- schützte Informationen über Ihren Kollektivvertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Antrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Kollektivvertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermitt- ler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kom- men. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Geben Sie uns für den Fall des Vertragsschlusses über einen Vermittler Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe an selbstständige Vermittler zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht ab, ist der Abschluss des Kollektivvertrags nicht mög- lich. Ein Widerruf nach Begründung des Kollektivvertrags kann von uns nicht berücksichtigt werden, da ein solcher Widerruf treuwidrig ist und die weitere Durchführung des Kollektivvertrags unmöglich macht. Ich/wir willige/n ein, dass die Continentale Lebensversicherung AG mei- ne/unsere nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich/uns zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde/n die Mitarbeiter der Continentale Le- bensversicherung AG insoweit von ihrer Schweigepflicht. Im Laufe eines Versicherungsvertrages kann es vorkommen, dass ein selbst- ständiger Vermittler, der Ihren Kollektivvertrag vermittelt oder erweitert hat (sog. Abschlussvermittler), und diesen auch betreut hat, Ihren Kollektivvertrag nicht weiter betreut (z.B. aufgrund der Beendigung des Vermittlervertrages mit uns oder aufgrund unserer oder Ihrer Entscheidung, dass ein anderer Versiche- rungsvermittler Ihren Vertrag betreuen soll). In einem solchen Fall kann es dazu kommen, dass diesen Abschlussvermittlern auch nach Ende ihrer Betreuung Ihres Kollektivvertrages noch Daten über Ver- änderungen des Vertrages, die Zahlung und Nichtzahlung von Beiträgen und/oder die Beendigung oder die Beitragsfreistellung von einzelnen Direktver- sicherungen übermittelt werden. Dies ist erforderlich, um unsere vertraglichen ...