Nachhaltige Entwicklung Musterklauseln

Nachhaltige Entwicklung. (1) Die Vertragsparteien begrüßen die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihre Ziele für nachhaltige Entwicklung und sagen zu, auf ihre Erfüllung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene hinzuarbeiten.
Nachhaltige Entwicklung. 21.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die folgenden Bestimmungen einzuhalten: - Die Richtlinien der OECD über nachhaltige Entwicklung. - Die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen über Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt- schutz und Korruptionsbekämpfung, die auf folgender Webseite eingesehen werden kön- nen:xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/Languages/french/index.html. - Die in der ISO-Norm 14001 definierten Regeln.
Nachhaltige Entwicklung. Minderungsergebnisse, deren Übertragung und Verwendung genehmigt wurden, stammen aus Aktivitäten, die:
Nachhaltige Entwicklung. (1) Die Vertragsparteien bekräftigen, dass das Ziel der nachhaltigen Entwicklung in ihrer Wirt- schaftspartnerschaft auf allen Ebenen anzuwenden und einzubeziehen ist, entsprechend den übergeordneten Zielen und Verpflichtungen, die in den Artikeln 1, 2 und 9 des Cotonou-Abkom- mens festgelegt sind, insbesondere des allgemeinen Ziels der Eindämmung und Beseitigung der Armut im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung.
Nachhaltige Entwicklung. Der Lieferant bestätigt, die von ALSTOM ratifizierte Charta für Nachhaltige Entwicklung in deren aktuell gültiger Fassung, welche auf der Website von ALSTOM unter der Adresse xxx.xxxxxx.xxx einsehbar ist, gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Er verpflichtet sich, deren Grundsätze zu wahren, welche mit dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen übereinstimmen, den ALSTOM im Jahre 2008 unterzeichnet hat.
Nachhaltige Entwicklung. Artikel 60
Nachhaltige Entwicklung. Die Hochschule München hat sich weiterhin zum Ziel gesetzt, die Zukunftsfähigkeit ihrer AbsolventInnen über die bloße Arbeitsmarktfähigkeit hinaus zu gewährleisten. AbsolventInnen der HM sollen befähigt sein, methodisch und fachlich den zentralen gesellschaftlichen Fragen sozialer, ökonomischer und ökologisch-technologischer Nachhaltigkeit (3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit) der nächsten Jahrzehnte begeg- nen zu können. Dabei gilt es auch, soziale Nachhaltigkeit direkt über die verstärkte Teilhabe bisher in akademischer Bildung unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen – und damit zugleich ökonomische Nachhaltigkeit durch entspre- chende Fachkräfte zu sichern. Die HM ist deshalb Gründungsmitglied des Regionalen Kompetenzzentrums Bildung und nachhaltige Entwicklung im Rahmen der UN-Dekade für Nachhaltige Entwick- lung BeNE e. V.. Sie ist Mitglied der bundesweiten AG Hochschule und Nachhaltig- keit und hat 2012 zusammen mit der Katholischen Universität Eichstätt die Regional- gruppe Bayern der AG Hochschule und Nachhaltigkeit initiiert. Seit einigen Jahren
Nachhaltige Entwicklung. ARTIKEL 60
Nachhaltige Entwicklung. Die Koalition bekennt sich zu dem globalen Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gemäß der Verpflichtungen der Rio-Deklaration. Dieses Ziel ist Grundlage für unser politisches Handeln. Dabei sollen vor allem die Ergebnisse der Enquetekommisionen ”Zukunftsfähiges Berlin” I und II aufgegriffen und deren Vorschläge umgesetzt werden. In diesem Rahmen soll geprüft werden, ob die Einsetzung einer weiteren Enquete-Kommission erforderlich ist. Für Berlin soll die Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 in den nächsten 2 Jahren unter Beteiligung des Agendaforums und unter Koordinierung des Agendabüros der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung zügig zum Abschluss gebracht werden. Die Bezirke sol- len in diesen Prozess ihre Ergebnisse, Erfahrungen und Vorschläge einbringen. Die Agenda 21 für Berlin soll eine konkrete Umsetzung der Ziele in Form eines vom Abgeordnetenhaus zu beschließenden Nachhaltigkeitsplans und eines entsprechenden Umsetzungsprogramms beinhalten. Die Koalition befürwortet die Einrichtung von Agen- da-21-Beauftragten in den Bezirksämtern und ihre zusätzliche Unterstützung über geeig- nete Beschäftigungsmaßnahmen. Die Bevölkerung wird in diesen Prozess aktiv einge- bunden. Die Koalition wird auf der Diskussionsgrundlage eines Ziel- und Indikatorensystems (vgl. Bericht der Enquete-Kommission 2001) eine öffentliche Debatte über Nachhaltigkeits- ziele führen, die die Zukunftsfähigkeit der Stadt sichern und die Lebensqualität erhalten sollen. Klimaschutz - geringerer Energieverbrauch und erneuerbare Energien Die Koalition hält an dem Ziel fest, bis zum Jahr 2005 die CO2-Emissionen um 25 % (bezogen auf das Basisjahr 1990) pro Einwohner zu reduzieren. Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass dafür zukünftig auch der Verkehr einen messbaren Beitrag lei- sten muss. Die Energiepolitik des Landes Berlin ist darauf gerichtet, Energieeinsparungsmöglichkeiten umzusetzen, den Primärenergieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbes- sern, regenerative Energieerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern und die En- ergieerzeugung zu dezentralisieren. Das Landesenergieprogramm wird als Berliner Klimaschutzprogramm umgesetzt und weiterentwickelt. Der Primär-energieverbrauch in Berlin soll durch Ressourcenschonung und eine nachhaltige Wirtschaft gesenkt werden. Als gutes Instrument einer wirkungsvollen Energie- und Klimapolitik wird der Berliner Energiedienstleistungstandard (X.X.XX.) für öffentlich geförderte Wohnungen eingeführt und für private Immo...
Nachhaltige Entwicklung. Als Mitglied der Veolia-Gruppe verfolgt VWT eine Politik der nachhaltigen Entwicklung, die auf die Förderung der Menschenrechte und des sozialen Wohlergehens sowie den Schutz der Umwelt ausgerichtet ist. Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass er mit den in diesen Bereichen geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie mit den von der Veolia-Gruppe festgelegten Grundsätzen wie den Veolia-Pflichten zur nachhaltigen Entwicklung, der Verpflichtungserklärung zur Vielfalt sowie der Verpflichtungserklärung Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz vertraut ist.