Zahlungsweise Musterklauseln

Zahlungsweise. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen.
Zahlungsweise. Das zu entrichtende Entgelt hat der Zugangsberechtigte auf seine Kosten grundsätzlich binnen einer Woche nach Zugang der Rechnung auf ein vom EIU zu bestimmendes Konto zu überweisen. Das EIU kann im Besonderen Teil seiner Nutzungsbedingungen Regelungen über Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen vorsehen.
Zahlungsweise. Vorbehaltlich geltender steuerlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen und Vorschriften erfolgen zu leistende Zahlungen auf die Schuldverschreibungen in der frei handelbaren und konvertierbaren Währung, die am entsprechenden Fälligkeitstag die Währung des Staates der festgelegten Währung ist.
Zahlungsweise. Vorbehaltlich geltender steuerlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen und Vorschriften erfolgen zu leistende Zahlungen auf die Schuldverschreibungen in der Festgelegten Währung.
Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
Zahlungsweise. Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit. Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem Lastschrift- einzugsverfahren (SEPA-Mandat) vereinbart werden. Bei Widerruf des Last- schrifteinzugsverfahrens bzw. Nichteinlösung der Lastschrift wird die Zah- lungsweise auf vierteljährlich geändert.
Zahlungsweise. (§ 16 StromGVV)
Zahlungsweise. Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah- lungsabschnitten zahlen: • monatlich • vierteljährlich • halbjährlich • jährlich. Sie können auch einen einmaligen Beitrag zahlen. Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche- rungsperiode (wie im Versicherungsvertragsge- setz – VVG).
Zahlungsweise. Die Zahlung des monatlichen Entgelts für die Energielieferung kann durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung/SEPA-Direct-Debit-Verfahren) oder durch Überweisung/Dauerauftrag, künftig SEPA Credit Transfer, erfolgen.
Zahlungsweise. (§ 16 GasGVV)