Allgemeine Vertragsbedingungen Musterklauseln

Allgemeine Vertragsbedingungen. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Vertragsbedingungen“) sind gültig zwischen ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die den Auftrag ausgefertigt hat, der diese Allgemeinen Vertragsbedingungen per Verweis einschließt. Durch die Erteilung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anlagen (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen beigefügt sind, in diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einbezogen werden. Ist eine Bestimmung nur für eine spezielle Anlage relevant, gilt diese Bestimmung nur für diese Anlage, wenn die Anlage diese Allgemeinen Vertragsbedingungen in Bezug nimmt.
Allgemeine Vertragsbedingungen. Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten für das vorliegende Vertragsverhältnis die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Anlage 1) von EXASOL.
Allgemeine Vertragsbedingungen. Durch Aufrufen und Nutzen der Website xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx und damit auch mit dem Gebrauch der online Buchungsplattform anerkennt der Kunde die allgemeinen Vertragsbedingungen für xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx (AVB). Die ZIB garantiert in Übereinstimmung mit den AVB weder für Beständigkeit noch für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Website. Eine Haftungsinanspruchnahme der ZIB für die Folgen von Abbrüchen im Buchungsvorgang oder die Nicht-Übermittlungen von Meldungen ist somit ausgeschlossen. Der Bedienerfreundlichkeit der Benutzeroberfläche wurde besondere Beachtung geschenkt. Der Kunde ist für die korrekte Bedienung der Website verantwortlich. Für die Folge von Bedienungsfehlern hat der Kunde selbst einzustehen.
Allgemeine Vertragsbedingungen. Letzte Änderung: 17. November 2022 Zwischen den Parteien wird Folgendes vereinbart:
Allgemeine Vertragsbedingungen. 1. Mietobjekt: Der Mieter erhält für sein Kind zur alleinigen Verfügung vom Vermieter ein Schließfach mit Zylinderschloss inkl. 2 Schlüssel. Ein Fachtausch unter Xxxxxxx ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Die Untervermietung des Schulschließfaches ist ausgeschlossen.
Allgemeine Vertragsbedingungen. 1 Geltungsbereich § 3 Nutzungsrechte, Vertragsstrafe
Allgemeine Vertragsbedingungen. 2.1 Das Vertragsverhältnis sowie jede Änderung und Ergänzung bedarf zur Rechtsverbindlichkeit (einschließlich einer Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) grundsätzlich der Schriftform.
Allgemeine Vertragsbedingungen. Dem Auftrag liegen gemäß § 9 (1) 1 VOL/A die Allgemeinen Vertragsbe- dingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003 zugrunde. Jede Änderung oder Ergänzung des Ver- trags bedarf der Schriftform. Vertragssprache ist deutsch.
Allgemeine Vertragsbedingungen. Der Mieter nimmt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHECKDRIVE („AGB“, abrufbar unter xxx.XXXXXXXXXX.xx) in der derzeit geltenden Fassung zustimmend zur Kenntnis und erkennt diese als Vertragsbestandteil an. Der Mieter bestätigt hiermit, die AGB vor Abschluss dieses Vertrages zustimmend eingesehen zu haben. Der Mieter erkennt an, bei Missachtung der AGB oder dieses Mobilitätsvertrages, für den von ihm verursachten Schaden gegenüber CHECKDRIVE in vollem Umfang haftbar zu sein. Die vertragliche Haftung gegenüber CHECKDRIVE schließt eine deliktische Haftung Dritten gegenüber nicht aus. Gemäß §18 Abs1Z10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) steht dem Verbraucher für Anmietverträge, wie dem Mobilitätsvertrag, kein allgemeines Rücktrittsrecht zu.
Allgemeine Vertragsbedingungen. Es gelten die aktuellen Vorschriften des Vergaberechts, insbesondere die VOL Teile A und B sowie für Bauleistungen die VOB. Die Vorschriften werden – auch ohne besondere Hinweise – Bestandteil der Beauftragung und des Leistungsvertrages. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss die Anlage nachfolgenden Positionen entsprechen: • dem neuesten Stand der Technik • den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften • den feuerwehrtechnischen Richtlinien • der DIN EN 14093 • den technischen Vorgaben Rheinland-Pfalz - jeweils in aktuellster Fassung. Die Anlage muss zur behördlichen Abnahme vorgestellt werden. Die Anlage muss bei der Übergabe an den Landkreis Altenkirchen mängelfrei sein, eine Zwischenabnahme sowie die abschließende Abnahme erfolgen durch die Kreisverwaltung Altenkirchen. Die Kosten für seine Reisen, Aufenthalte und Übernachtungen trägt der Auftragnehmer. Sollten bei der Abnahme Mängel festgestellt werden, trägt der Auftragnehmer die Kosten der Nachprüfung. Auf notwendige Ausnahmegenehmigungen ist hinzuweisen. Der Hersteller oder der von ihm autorisierte Vertrieb muss alle für die Abnahme der Anlage erforderlichen Einrichtungen vorhalten. Für alle seine Leistungen und Lieferungen hat der Anbieter eine Gewährleistung/ Garantie für den Zeitraum von 2 Jahren ab mangelfreier Abnahme zu gewähren. Die Angebote sind in deutscher Sprache und Geldbeträge in € auszuweisen. Im Preisangebot (Seite 19) sind nur die Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Die Angebote müssen evtl. Nebenkosten enthalten und sind Festpreise. Es sind keine Lose gebildet, der Auftrag wird als Ganzes an einen Anbieter vergeben. Nebenangebote sind zugelassen. Die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist soweit möglich beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Bei der Übergabe der Anlage müssen mindestens 8 Mitarbeitern/ Beauftragten der Kreisverwaltung Altenkirchen vom Hersteller oder des von ihm autorisierten Vertriebes eingehend theoretisch und praktisch in der Bedienung der Anlage und der Funktion der Sicherheitseinrichtungen sowie die Einrichtungen zur Kommunikation in deutscher Sprache eingewiesen werden. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Diese geschulten Personen müssen dabei ihrerseits die Befähigung erlangen, weitere Personen am Standort in die Bedienung einzuweisen bzw. auszub...