Gender Mainstreaming Musterklauseln

Gender Mainstreaming. In der Auftragsdurchführung sind geschlechtsspezifische Unterschiede zu berücksichtigen.
Gender Mainstreaming. Ministerium und Hochschule werden in Gespräche zum Gender mainstreaming eintreten, um den bevorstehenden gesetzlichen Auftrag in umsetzbaren Schritten zu definieren. Dabei wird es um den gendersensiblen Umgang in der Personalentwicklung der Hochschule gehen, aber auch um die Definition eines Genderprofils insgesamt. Eine Ergänzung dieser Zielvereinbarung soll dazu bis zum 31.3.2005 erfolgt sein.
Gender Mainstreaming. Die Hochschule wird weiter versuchen, den Anteil von Frauen in denjenigen Berei- chen, in denen sie derzeit unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Hier ist vor allem der aktuell noch geringe Anteil von Frauen in Professorenämtern zu nennen, wobei in den letzten Jahren bereits eine positive Entwicklung zu verzeichnen war und sich zwi- schenzeitlich der Frauenanteil im Zuge von Neuberufungen deutlich erhöht hat. Auch außerhalb der Professorenschaft soll versucht werden, den Frauenanteil in allen Funktionseinheiten der Akademie zu erhöhen. Hier hat sich gezeigt, dass die Arbeit der Frauenbeauftragten der Akademie wesentliche Impulse setzen und das Bewusst- sein für eine konkrete und umfassendere Förderung von Frauen unterstützen kann.
Gender Mainstreaming. Der Arbeitgeber bezieht sich bei Handlungsfeldern, Zielen und Maßnahmen, die Gender Mainstreaming im Unternehmen betreffen, auf den Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Wien, beschlossen im Wiener Gemeinderat am 29. November 2009.
Gender Mainstreaming. Chancengleichheit und Frauenförderung Zieldefinition Maßnahmen Umsetzungs- zeithorizont Überprüfungsmöglichkeit der Maßnahmensetzung
Gender Mainstreaming. Die Profilierung der HAW Hamburg gegenüber nationaler und internationaler Konkurrenz als attraktive Hochschule für Frauen und Männer als Lehrende, Studierende, Forschen- de und Beschäftigte soll 2007 analog der im Struktur- und Entwicklungsplan aufgeführ- ten Ziele und Maßnahmen im Zentrum stehen. Besonders hervorzuheben sind dabei die Bereiche „Erhöhung des Professorinnenanteils an den Neuberufungen“ und die Erhöhung des Studentinnenanteils in den Studiengän- gen, in denen der Anteil unter 50 % liegt. Die Fortsetzung des Programms der Förder- professuren und der Ausbau der Promotionsstellen wird geprüft. Unter dem Leitprinzip Gender Mainstreaming werden Gleichstellungsziele und - maßnahmen in die strukturrelevanten Programme für Lehre, Forschung, Weiterbildung und für das Hochschulmanagement - hier insbesondere auch auf Fakultätsebene - mit entsprechenden Ressourcen verankert.
Gender Mainstreaming. Chancengleichheit und Frauen- förderung
Gender Mainstreaming. Die HFBK integriert das Ziel der Chancengleichheit in alle Planungs-, Entscheidungs- und (Re-) Organisationsprozesse. Die HFBK wird die Chancengleichheit für Frauen mit dem Ziel einer angemessenen Ver- tretung auf allen Ebenen der künstlerisch-wissenschaftlichen Tätigkeit fördern: In Fach- richtungen, in deren Lehrkörper Frauen mit weniger als 50% repräsentiert sind, wird die HFBK bei gleichwertiger Qualifikation mindestens 50% der neu zu besetzenden Stellen mit Frauen besetzen. Die HFBK wird die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in den Gremien der Hochschule schaffen.
Gender Mainstreaming. Die TUHH berücksichtigt das Ziel der Chancengleichheit in allen Planungs-, Entschei- dungs- und (Re-)Organisationsprozessen. Die BWF fördert mit je € 71.581 für die Jahre 2004 bis 2006 das Women`s Competence Center (WCC) der TUHH. Die TUHH verpflichtet sich, das WCC nach Beendigung der Förderung durch die BWF dauerhaft als Maßnahme der Frauenförderung einzurichten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.