Gewährleistung und Haftung Musterklauseln

Gewährleistung und Haftung a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
Gewährleistung und Haftung. 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C (vgl. Ziffer 1.2).
Gewährleistung und Haftung. Wir beachten und anerkennen das in Ihrem Land geltende gesetzliche Gewährleistungsrecht (insbesondere Ihre Rechte bei Mängeln an der Ware), das in den EU-Staaten vereinheitlicht wurde, uneingeschränkt. Hinsichtlich der Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst bestehen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Schadensersatz nichts anderes ergibt: - Wir haften nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung oder einen Missbrauch der Produkte entgegen unseren Anwendungshinweisen zurückzuführen sind, soweit Schäden auf solchen Umständen beruhen. - Wir haften - mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen. Beim Kauf von Waren sind dies insbesondere die Übergabe / Versendung an Sie sowie die Übereignung der bestellten Ware. - Die Haftung ist -außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) - der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie ins- besondere entgangenen Gewinn. - Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen, wie zum Beispiel Vertriebspartner, Logistik- und Zahlungsdienstleister, deren Dienste wir in Anspruch nehmen. - Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Falls Probleme mit Ihren Produkten entstehen, können Sie Kontakt mit dem Kundenservice oder Ihrem Vertriebspartnerunternehmen aufnehmen, um Unterstützung zu bekommen. Der Kundenservice wird Ihnen einen von uns bereits frankierten Rücksendeaufkleber zuschicken, den Sie bitte verwenden können, wenn Sie Ware bequem zurücksenden wollen. Sollte die Untersuchung der rückgesendeten Ware ergeben, dass sie nicht fehlerhaft ist oder Sie den Schaden verursacht haben, werden wir Ihnen die Frachtkosten in Rechnung stellen.
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
Gewährleistung und Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Eingang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel (einschließlich Transportschäden), Unvollständigkeit der Waren oder andere Abweichungen von der Auftragsbestätigung müssen umgehend nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich unter Angabe der Mängel, Fehlmenge oder anderen Abweichungen und der Rechnungsnummer angezeigt werden. Versteckte Mängel (einschließlich Mängel, die während der Herstellung auftreten) sind umgehend nach Feststellung anzuzeigen, wobei davon ausgegangen wird, dass versteckte Mängel üblicherweise innerhalb eines Zeitraums von sechzig Tagen nach Eingang erkennbar sind, es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass es nicht zumutbar war, die Mängel innerhalb dieses Zeitraums zu erkennen. Mangelhafte Produkte müssen 14 Tage nach dem Datum der Anzeige zur Prüfung durch Mondi bereitgehalten werden und dürfen vorher nicht an Mondi retourniert werden. Auf Verlangen von Mondi sind Proben der mangelhaften Waren an Mondi zurückzusenden. Sofern der Kunde diese Bestimmung fahrlässig nicht erfüllt, ist er nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen und Mondi übernimmt keine Haftung für diese Mängel oder Unvollständigkeit. Der Kunde hat Mondi umgehend jede Mängelrüge seiner Kunden betreffend die gelieferten Waren anzuzeigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann der Kunde gegen Mondi weder Forderungen aus den mangelhaften Waren geltend machen, noch ist Mondi verpflichtet, ihn schad- und klaglos zu halten. Bei Vorliegen von Mängeln ist Mondi berechtigt, entweder die Waren zu verbessern oder einwandfreien Austausch zu leisten. Nur wenn eine solche Verbesserung oder ein einwandfreier Austausch für Mondi oder den Kunden unmöglich oder inakzeptabel ist, ist der Kunde zur Preisminderung berechtigt. Mondi haftet nicht für geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen bzw für nur geringfügige Einschränkungen der Anwendbarkeit der Waren. Mondi haftet weiters nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Weisungen oder Spezifikationen des Kunden, unsachgemäße Handhabung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen oder eine Veränderung der Waren durch den Kunden zurückzuführen sind. Mondi ist nicht verpflichtet, den Kunden auf die Untauglichkeit seiner Weisungen oder Spezifikationen hinzuweisen, sofern Mondi keine Kenntnis von dieser Untauglichkeit hat. Mondi haftet außer bei Todesfall oder Körperverletzung aufgrund der Fahrlässigkeit von Mond...
Gewährleistung und Haftung. Der Leasinggeber haftet nicht und leistet nicht Gewähr für einen bestimmten Umfang, Wert, eine bestimmte Eigenschaft oder Eignung des Leasingobjektes, insbesondere nicht für den vom Leasingnehmer beabsichtigten Verwendungszweck und für den Eintritt eines bestimmten vom Leasingnehmer beabsichtigten steuerlichen Effektes. Stattdessen tritt der Leasinggeber dem Leasingnehmer sämtliche Gewährleistungs-, Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit des gelieferten Leasingobjektes sowie Ansprüche aus laesio enormis gegen den Lieferanten, Hersteller, Spediteur oder Frächter ab, ausgenommen Rechtsmängel. Der Leasingnehmer nimmt diese Abtretung an und verpflichtet sich, die daraus erwachsenden Rechte unter eigener Haftung gegenüber den Genannten im eigenen Namen wahrzunehmen. Sofern derartige Rechte nicht im eigenen Namen geltend gemacht werden können, hat der Leasingnehmer diese Rechte im Namen des Leasinggebers, jedoch auf eigene Kosten, geltend zu machen. Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz sind dabei so geltend zu machen, dass Zahlung stets an den Leasinggeber begehrt wird. Die Geltendmachung eines Anspruches auf Vertragsaufhebung sowie der Abschluss von Vergleichen bedarf der Zustimmung des Leasinggebers, der diese Zustimmung nicht verweigern wird, wenn sichergestellt ist, dass die hieraus resultierenden Ansprüche gegenüber dem Leasinggeber erfüllt werden. Der Leasingnehmer hat dem Leasinggeber über die Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. In anderen Fällen leistet der Leasinggeber nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden Schadenersatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Ansprüche des Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber aus laesio enormis sind ausgeschlossen. Der Leasingnehmer verzichtet hiermit unwiderruflich, diesen Vertrag wegen laesio enormis anzufechten.
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Nachdem der Lizenznehmer die Schriften-Software erhalten hat, gewährleistet Linotype GmbH für den Zeitraum von 90 Tagen, dass gemäß der Dokumentation die Schriften-Software im Wesentlichen frei von Sachmängeln ist. Für einen Ge- währleistungsanspruch muss der Lizenznehmer innerhalb der 90-Tage-Frist die Schriften-Software an Linotype GmbH oder den authorisierten Vertriebspartner zurückschicken, von dem er diese erhalten hat, zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs. Sollte die Schriften-Software im wesentlichen nicht frei von Sachmängeln gemäß der Dokumentation sein, so wird die gesamte und alleinige Verantwortung und Nachbesserung nach Xxxx von Linotype GmbH auf das Ersetzen der Software oder die Rückerstattung der Lizenzzahlungen, die der Lizenzneh- mer für die Schriften-Software entrichtet hat, eingeschränkt. Linotype GmbH und sämtliche authorisierten Vertriebspartner können und werden nicht die Gewährleistung für die Leistung oder die Ergebnisse übernehmen, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Schriften-Software oder der Dokumentation erreicht. Das Vorangegangene legt lediglich die alleinigen und exklusiven Nachbesserungen für Linotype GmbH oder seine Lieferanten für deren Nichteinhaltung der Garantie fest, mit Ausnahme der oben beschriebenen beschränkten Haftung. Linotype GmbH, ihre authorisierten Vertriebspartner und Lieferanten übernehmen keine Gewährleistung, ausdrücklich oder stillschweigend, keine Zuwiderhandlung von den Rechten Dritter betreffend, Marktgängigkeit oder Eignung für irgendei- nen besonderen Zweck. In keinem Fall ist Linotype GmbH, ihre authorisierten Vertriebs- partner oder ihre Lieferanten verantwortlich für irgendwelche folgenden, zufälligen oder außerordentlichen Schäden ein- schließlich sämtlicher entgangener Gewinne und verlorener Daten oder Speicherungen, auch wenn ein Repräsentant von Linotype GmbH oder ein authorisierter Vertriebspartner oder Lieferant über einen solchen möglichen Schaden oder irgend- welche Ansprüche seitens Dritter gegen den Lizenznehmer benachrichtigt wurde. Einige Staaten oder Rechtssprechungen erlauben keinen Aus- schluss von Beschränkungen von zufälligen, folgenden oder außerordentlichen Schäden, d. h. die oben genannten Be- schränkungen gelten in Einzelfällen nicht für den Lizenznehmer. Außerdem erlauben einige Staaten und Rechtssprechungen keinen Ausschluss von stillschweigenden Gewährleistungen oder Beschränkungen, sofern diese zeitlich begrenzt sind; folg- lich können auch diese im Zweife...
Gewährleistung und Haftung. Gewährleistungsansprüche gegen Optelkom verjähren, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, zwölf Monate nach Erbringung der Leistung bzw. Übergabe (z.B. Übergabe der Software/Lizenz). Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx von Optelkom Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Vorliegen eines Vertragsverhältnisses, auf das das Kaufrecht anzuwenden ist, trägt Optelkom die Aufwendungen bei Mängelbeseitigung nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Falls Optelkom Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt bzw. keinen Ersatz liefert, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert, benutzt oder verändert wird. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Optelkom haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Optelkom beruhen. Sie haftet daneben nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie in der Höhe auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Optelkom übernimmt insbesondere keine Haftung für Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit der Daten auf dem Internetserver, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Durch Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen kann es zu kurzfristigen Einschränkungen der Erreichbarkeit des Internetservers führen. Optelkom wird diese Arbeiten in nutzungsarmen Zeiten durchführen, sofern sie nicht dringend sind. Optelkom wird die Unterbrechungen so gering wie möglich halten und, soweit möglich, über die Unterbrechungen informieren.
Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen Techniker, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Ver...