Common use of Gewährleistung und Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung und Haftung. Ist der AG ein Kaufmann, ist er verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht (auch per Telefax). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann. Die Gewährleistungs- frist für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Elektro Trinkl GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, oder keine Gewährleistung vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Elektro Trinkl GmbH nicht befolgt werden, Änderung an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

Appears in 1 contract

Samples: elektro-trinkl.de

Gewährleistung und Haftung. Ist der AG ein KaufmannRitec leistet Gewähr, dass das Softwareprodukt frei von Softwaremängeln ist er verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Rügefrist den im Sinne von § 377 AbsAngebot festgehaltenen Leistungsspezifikationen entspricht. 1 und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht (Ritec leistet auch per Telefax). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann. Die Gewährleistungs- frist für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Elektro Trinkl GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, oder keine Gewährleistung vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Elektro Trinkl GmbH nicht befolgt werden, Änderung an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei dennGewähr dafür, dass der Auftraggeber nachweistam Tag der Fertigstellung der Vertragssoftware frei über die Vertragssoftware verfügen kann und dass ihr keine Umstände bekannt sind, die einer tatsächlichen Nutzung der Vertragssoftware entgegenstehen. Ritec trifft keine Erkundigungspflicht betreffend solcher Umstände. Ritec ist im Fall von Mängeln nach freier Xxxx entweder zur Neulieferung oder zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet und berechtigt. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von Ritec erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Ritec wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab dem Tag der Fertigstellung einer Vertragssoftware (z.B. Website). Der Kunde wird Mängel Ritec unverzüglich im Sinne des § 377 UGB rügen, dies bei sonstigem Verlust auf Ansprüche im Sinne des § 377 Abs 2 UGB. Die Gewährleistung findet keine Anwendung, wenn die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch ein über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehendes Verhalten des Kunden oder durch vom Kunden vertragswidrig in eigener Verantwortung durchgeführte Änderungen oder Ergänzungen des Programmcodes der Vertragssoftware verursacht wird. Daraus resultierende Schäden bzw. Aufwände für deren Beseitigung werden dem Kunden laut Preisliste verrechnet. Im Sinne einer Website, eines Onlineshops oder einer anderen Online-Plattform besteht die vertragsgemäße Nutzung ausschließlich aus dem Verändern der Inhalte im Rahmen der Möglichkeiten des bereitgestellten Backends. Die Installation von Zusatzsoftware, wie z.B. Plugins durch den Kunden führt zum Erlöschen der Haftung für daraus resultierende Mängel. Die Verantwortung für die vom Kunden gelieferten Inhalte liegt in jeder Hinsicht beim Kunden, insbesondere dass diese frei von Rechten Dritter sind. Ritec haftet – ausgenommen Personenschäden - nur für krass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, reinen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn, Schäden aus Nutzungsentgang oder Betriebsunterbrechung, Prozesskosten, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Datenverlusten, ideellen Schäden sowie der Ersatz von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Schäden sind ausschließlich objektiv-abstrakt zu berechnen. Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Mangel hierauf Schaden auf ein Verschulden von Ritec zurückzuführen ist. Die Schadenersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach jedenfalls mit der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Ritec in Höhe von € 500.000,00 beschränkt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Dieser Punkt gilt auch für Schäden, die auf von Ritec beigezogene Dritte zurückgehen. Ist Ritec mit der Erstellung von Software, Websites, Webshops, Onlineportalen oder Apps für die Nutzung einer bestimmten technischen Infrastruktur (z.B. auf einer bestimmten Onlineplattform) beauftragt, entwickelt sie die Software auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen technischen Gegebenheiten. Ritec haftet nicht beruhtdafür, dass die Software aus Gründen, die in der Sphäre des Betreibers dieser Infrastruktur (z.B. Plattformbetreiber) liegen, zeitweise oder permanent nicht (mehr) funktioniert, weil etwa der Betreiber die Infrastruktur ändert oder den Betrieb der Plattform unterbricht oder einschränkt. Ritec weist auch darauf hin, dass sie die angebotenen Internetservices unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betreibt, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Internetservices grundsätzlich von 0:00 bis 24:00 Uhr für den Kunden verfügbar sind, soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zu den Services bzw. der Abwicklung des Services in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Fernmeldenetzen und -einrichtungen es zulassen. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (von Ritec oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern usw. kann die Zustellung von E- Mails verhindert werden. Ritec übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Zustellung von elektronischen Erklärungen, es sei denn es trifft sie daran grob fahrlässiges Verschulden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt. Ritec übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen. Weiters haftet Ritec nicht für vom Auftraggeber abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Auftraggeber den Zugang zu diesen über einen Link von der Website von Ritec oder über eine Information durch Ritec erhält. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme, Password-Phishing etc.). Ritec übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für Ritec und ihren Kunden sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für Ritec oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Auftraggebers (z. B. fehlerhafte Skripte am Webserver), ist der Auftraggeber zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Ritec ist berechtigt, ohne vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber den jeweiligen Internetdienst zu sperren bzw. sonstige geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sollte die Ritec von Dritten darüber informiert werden, dass der Auftraggeber unter Nutzung des Dienstes von Ritec rechtswidrige Akte setzt, verbreitet o. dgl. Ritec ist berechtigt in solchen Fällen sofort zu handeln. Ritec wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren. Aus diesen Handlungen kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen Ritec ableiten, sondern ist Ritec berechtigt vom Kunden den Ersatz der dadurch verursachten Aufwände zu verlangen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ritec nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von einem Monat nicht ab, so übernimmt Ritec keine Gewähr für die weiter Abrufbarkeit. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Ritec entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.

Appears in 1 contract

Samples: www.ritec.at

Gewährleistung und Haftung. Ist Mängel wegen Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der AG ein KaufmannWare schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftrag- nehmer nach seiner Xxxx jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, ist er verpflichtetkostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchenvollständig sein müssen. Sonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen. Die Rügefrist iVerlängerung einer Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mangelbehebung für den davon nicht betroffenen Teil der Ware nicht ein. Im Sinne Zuge der Gewährleis- tung ersetzte mangelhafte Teile oder Waren gehen ins Eigentum des Lieferers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lie- ferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von § 377 AbsVorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 1 und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich Eine Haftung für Folgeschäden ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht (auch per Telefax)in jedem Falle ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann. Die Gewährleistungs- frist für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Die Leistung ist frei von MängelnGewährleistung erlischt, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Elektro Trinkl GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, oder keine Gewährleistung vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen von dritter Seite Eingriffe an der gelieferten Ware von ohne schriftliche Zustimmung vorgenommen werden oder wenn der AuftragsbestätigungBesteller die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durch- führt oder durchführen lässt. Bei WarenVon der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die als deklassiertes zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden; Betrieb mit falscher Stromart oder gebrauchtes Material verkauft worden sindSpannung, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Wenn Betriebs- Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Wartungsanweisungen der Elektro Trinkl GmbH nicht befolgt werdennetz- bedingte Überspannungen, Änderung an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen werdenFeuchtigkeit aller Art, Teile ausgewechselt Verwendung von falschen oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistungfehlerhaften Programmen und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweistKunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Wird eine Ware auf Grund von Vorgaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt bzw. geliefert, so umfasst die Gewährleistung des Lieferers nicht die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Mangel hierauf nicht beruhtKonstruktion der Ware, sondern lediglich die Ausführung gemäß den Angaben des Bestellers. Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständ- nisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Vom Lieferer gewährte allfällige Garantien gelten nur bei schriftlicher Zusage und ersetzen die Gewährleistung. Die Kaufrechnung ist in jedem Fall vorzulegen.

Appears in 1 contract

Samples: www.richterbuero.at

Gewährleistung und Haftung. Ist Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der AG ein Kaufmann, ist er verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm Vertragspartner einen Anspruch auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht Nacher- füllung (auch per TelefaxNachbesserung oder Ersatzlieferung). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt Der Vertragspartner ist bei Verbrauchern zwei Jahrezweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung nach seiner Xxxx berechtigt, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, ob offensichtliche Mängel inner- halb von einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann. Die Gewährleistungs- frist für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht Monat nach Bekanntwerden und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindernoffensichtliche Mängel innerhalb des verkürzten gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes von 12 Monaten angezeigt werden. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 JahreEin Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn sich die gelieferte Leistung / die Ware in unverändertem Zustand befindet (Softwarepro- dukte oder Leistungen durch Arbeiten an Softwareprodukten werden grundsätzlich im Dienstvertrag er- bracht und sind daher von der AG dafür entscheidetGewährleistung ausgeschlossen, auch deshalb weil diese Produkte bei der Elektro Trinkl Nutzung durch den Vertragspartner stetig verändert werden). Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, CompData IT GmbH die Wartung für Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels zu gestatten. CompData IT GmbH haftet für sämtliche Schäden (auch Körperschäden) die beim Vertragspartner eintreten nur insoweit als sie auf eine vorsätzliche und / oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Neuherstellung des Werkes erbringenCompData IT GmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Erkennbare Mängel und Schäden sind der CompData IT GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der für Fehlersuchzeit entstehende Vertragspartner hat alle erforderli- chen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu belegende Aufwand wird minimieren. Er hat CompData IT GmbH die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räu- men und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Ver- tragspartners liegen, sind CompData IT GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind. Eine Gewährleistung der Richtigkeit der vom Vertragspartner als Vorlage gelieferten Inhalte, besteht seitens der CompData IT GmbH nicht. Bei der Beantragung und Zuteilung von Webspace und Domainnamen fungiert CompData IT GmbH lediglich als Vermittler zwischen dem AG in Rechnung gestellt Vertragspartner und ist einer Organisation zur Webspace– und/oder Domain- vergabe. CompData IT GmbH kann keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Registrierung der vom AG zu bezahlenVertrags- partner beantragten Domainnamen sowie die wunschgemäße Zurverfügungstellung von Webspace gewähr- leisten. CompData IT GmbH verweist ausdrücklich auf die AGB bzw. Allgemeinen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Webhosters / Providers. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, wenn positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertrags- schluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber CompData IT GmbH als auch gegenüber der beanstandete Fehler unter Beachtung Erfül- lungs- und Verrichtungsgehilfen der Regeln der Technik CompData IT GmbH ausgeschlossen, soweit nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von CompData IT GmbH zugesicherte Eigen- schaften bleibt unberührt. CompData IT GmbH haftet auch nicht vorhanden istfür entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden oder sonstige Vermögensschäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumtbei Dritten ent- stehen, soweit nicht vorsätzliches oder keine Gewährleistung grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Elektro Trinkl GmbH nicht befolgt werden, Änderung an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

Appears in 1 contract

Samples: compdata.net

Gewährleistung und Haftung. Ist der AG ein KaufmannDer Lieferant leistet Gewähr und haftet für die vertragsgemässe Erfüllung des Vertrages. Der Lieferant sichert zu, ist er verpflichtetdass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sich, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchenalle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Rügefrist im Sinne Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von § 377 Abs. 1 und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht (auch per Telefax)Vetropack erlaubt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kannzur Anwendung. Die Gewährleistungs- frist Gewährleis- tungsfrist beträgt für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist bewegliche Sachen 2 Jahre für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Elektro Trinkl GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, oder keine Gewährleistung vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Elektro Trinkl GmbH nicht befolgt werden, Änderung an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, dass das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Auftraggeber nachweistAnnahme bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, dass nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der Mangel hierauf nicht beruhtgel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.vetropack.com

Gewährleistung und Haftung. Ist der AG ein KaufmannPROCHECK24 ist um Vollständigkeit, ist er Richtigkeit und ständige Aktualisierung des zugrunde liegenden Datenmaterials bemüht, aber nicht hierzu verpflichtet. Die Daten, Informationen und Dokumente stammen ausschließlich von den Produktanbietern selbst, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen von PROCHECK24 ohne Gewähr für deren Inhalt und den darauf resultierenden Auskünften und Berechnungen bereitgestellt werden. PROCHECK24 übernimmt ferner keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit des Datenmaterials, insbesondere nicht dafür, dass sämtliche am Markt befindlichen Produktanbieter in die Vergleichsberechnung einbezogen werden. PROCHECK24 unterstützt ihre Vertriebspartner bei ihm auf Vollständigkeit der Anfragenabwicklung durch fachkundige Beratung, insbesondere prüft PROCHECK24 eingereichte Anträge vor Weiterleitung an Produktpartner und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchenbehält sich die Weiterleitung sowie die Optimierung in Abstimmung mit dem Vertriebspartner vor. PROCHECK24 wird eingereichte Anträge grundsätzlich möglichst umgehend prüfen und an die jeweils ausgewählten Produktanbieter weiterleiten. In der Regel passiert dies am selben Werktag. PROCHECK24 kann jedoch keine Gewähr für die richtige, vollständige und zeitnahe Übermittlung der Daten und auch nicht für die Zuleitung von Angeboten der Produktanbieter an den Kunden übernehmen. Die Rügefrist im Sinne Nutzung der angebotenen Leistungen von § 377 AbsPROCHECK24 geschieht in jedem Fall auf eigenes Risiko des Vertriebspartners. 1 Insgesamt gibt PROCHECK24 keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebote und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht (auch per Telefax). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann. Die Gewährleistungs- frist angebotenen Dienstleistungen und übernimmt keinerlei Haftung für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 JahreVerfügbarkeit der dargestellten Leistungen. Keine der dargestellten Informationen ist eine Zusage, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau PROCHECK24 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Nutzungsänderung) handelt. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet istGesundheit, die den Wert auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von PROCHECK24 oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen von einem gesetzlichen Vertreter oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Elektro Trinkl GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragenErfüllungsgehilfen von PROCHECK24 beruhen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, oder keine Gewährleistung vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei WarenXxxxxxx, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sindauf einer leicht fahrlässigen von PROCHECK24 zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zuhaftet PROCHECK24 nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Elektro Trinkl GmbH nicht befolgt werden, Änderung an den Lieferungen bzwmit PROCHECK24 bestehenden Leistungsvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertriebspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruhtIm Übrigen haftet PROCHECK24 nicht.

Appears in 1 contract

Samples: www.procheck24.de

Gewährleistung und Haftung. Ist 3.1 Nachdem der AG ein KaufmannLizenznehmer die Schriften-Software erhalten hat, ist gewährleistet Linotype GmbH für den Zeitraum von 90 Tagen, dass gemäß der Dokumentation die Schriften-Software im Wesentlichen frei von Sachmängeln ist. Für einen Ge- währleistungsanspruch muss der Lizenznehmer innerhalb der 90-Tage-Frist die Schriften-Software an Linotype GmbH oder den authorisierten Vertriebspartner zurückschicken, von dem er verpflichtetdiese erhalten hat, zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs. Sollte die Schriften-Software im wesentlichen nicht frei von Sachmängeln gemäß der Dokumentation sein, so wird die gesamte und alleinige Verantwortung und Nachbesserung nach Xxxx von Linotype GmbH auf das Ersetzen der Software oder die Rückerstattung der Lizenzzahlungen, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit der Lizenzneh- mer für die Schriften-Software entrichtet hat, eingeschränkt. Linotype GmbH und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchensämtliche authorisierten Vertriebspartner können und werden nicht die Gewährleistung für die Leistung oder die Ergebnisse übernehmen, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Schriften-Software oder der Dokumentation erreicht. Die Rügefrist Das Vorangegangene legt lediglich die alleinigen und exklusiven Nachbesserungen für Linotype GmbH oder seine Lieferanten für deren Nichteinhaltung der Garantie fest, mit Ausnahme der oben beschriebenen beschränkten Haftung. Linotype GmbH, ihre authorisierten Vertriebspartner und Lieferanten übernehmen keine Gewährleistung, ausdrücklich oder stillschweigend, keine Zuwiderhandlung von den Rechten Dritter betreffend, Marktgängigkeit oder Eignung für irgendei- nen besonderen Zweck. In keinem Fall ist Linotype GmbH, ihre authorisierten Vertriebs- partner oder ihre Lieferanten verantwortlich für irgendwelche folgenden, zufälligen oder außerordentlichen Schäden ein- schließlich sämtlicher entgangener Gewinne und verlorener Daten oder Speicherungen, auch wenn ein Repräsentant von Linotype GmbH oder ein authorisierter Vertriebspartner oder Lieferant über einen solchen möglichen Schaden oder irgend- welche Ansprüche seitens Dritter gegen den Lizenznehmer benachrichtigt wurde. Einige Staaten oder Rechtssprechungen erlauben keinen Aus- schluss von Beschränkungen von zufälligen, folgenden oder außerordentlichen Schäden, d. h. die oben genannten Be- schränkungen gelten in Einzelfällen nicht für den Lizenznehmer. Außerdem erlauben einige Staaten und Rechtssprechungen keinen Ausschluss von stillschweigenden Gewährleistungen oder Beschränkungen, sofern diese zeitlich begrenzt sind; folg- lich können auch diese im Sinne Zweifelsfall nicht für den Lizenzneh- mer gelten. Soweit rechtlich anwendbar, sind alle implizierten Gewährleistungen auf neunzig (90) Tage beschränkt. Einige Rechtssprechungen erlauben keine zeitliche Begrenzung von § 377 Absimplizierten Gewährleistungen für den Fall, dass Verletzung oder Tod daraus resultieren; auch in diesem Fall, kommt diese Beschränkung für den Lizenznehmer nicht zum Tragen. 1 Für diese Rechtssprechungen und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht (auch per Telefax). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten bestehtsolchen Falle von Verletzung oder Tod akzeptiert der Lizenznehmer, auf Grund dessen Herausgabe dass die Verantwortung von Linotype GmbH oder ihrer authorisierten Vertriebspartner oder Lieferanten nicht EUR 100.000,-- über- steigen darf, vorausgesetzt, dass die jeweilige Rechtssprechung eine solche Einschränkung der Sache verlangt werden kannVerantwortung erlaubt. Die Gewährleistungs- frist für Diese Gewährleistung räumt dem Lizenznehmer spezielle Rechte ein. Dieser mag zusätzliche Rechte haben, die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahrevon Land zu Land und von Rechtssprechung zu Rechtssprechung variieren. Für weitergehende Informationen über die Gewährleistung wird der Lizenznehmer angehalten, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Die Leistung ist frei den entsprechenden authorisierten Vertriebspartner, von Mängeln, wenn sie dem er die vereinbarte Beschaffenheit Schriften-Software und Doku- mentation erhalten hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Elektro Trinkl GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, oder keine Gewährleistung vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Elektro Trinkl GmbH nicht befolgt werden, Änderung an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruhtkontaktieren.

Appears in 1 contract

Samples: image.linotype.com

Gewährleistung und Haftung. Ist authensis übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für den störungs- und unterbrechungsfreien Betrieb der AG ein KaufmannSoftware. authensis übernimmt die Gewährleistung und Haftung nur nach den folgenden Regelungen: authensis leistet Gewähr dafür, ist dass die Wartungs- und Pflegearbeiten ohne Fehler ausgeführt wer- den. Umgehungslösungen die die Tauglichkeit der Software zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nur unerheblich mindern sind davon ausgenommen. Der Leistungsberechtigte wird die Wartungs- und Pflegearbeiten von authensis nach ihrem Abschluss auf ordnungsgemäße Durchführung überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich authensis mitteilen. Falls der Leistungsberechtigte innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über den Abschluss von Wartungs- und Pflegeleistungen keine Mängel schriftlich rügt, gelten diese als ordnungsgemäß ak- zeptiert. authensis wird mitgeteilte Mängel von Wartungs- und Pflegearbeiten unverzüglich und ohne weitere Kosten für den Leistungsberechtigten nachbessern, falls diese Meldung innerhalb von 14 Tagen nach deren Abschluss erfolgt. Stand 01.01.2018 Servicevertrag authensis ACHAT Seite 7 von 12 Sollte authensis trotz Mahnung seine Wartungs- und Pflegearbeiten nicht ordnungsgemäß ausführen, so kann der Leistungsberechtigte authensis schriftlich eine Nachfrist setzen und diesen Vertrag nach fruchtlosem Ablauf auch dieser Nachfrist außerordentlich kündigen, wenn er verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen dies bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchender Nach- frist- setzung angedroht hat. Die Rügefrist im Sinne Gewährleistung von § 377 Abs. 1 und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht (auch per Telefax). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann. Die Gewährleistungs- frist für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Elektro Trinkl GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlenauthensis entfällt, wenn der beanstandete Fehler unter Beachtung Leistungsberechtigte oder Dritte eigenmächtig Änderungen an der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, Software oder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, oder keine Gewährleistung vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Elektro Trinkl GmbH nicht befolgt werden, Änderung an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistungihrer Konfiguration vornehmen, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweistLeistungsberech- tigte weist nach, dass die Störung nicht auf einem solchen Eingriff beruht und dieser die Behebung der Mangel hierauf Störung nicht beruhtmehr als nur unwesentlich erschwert. authensis haftet neben der Gewährleistung nach dieser Ziffer 8 nur für Schäden, die aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten der Firma authensis oder leicht fahrlässig durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Die Haftung ist auf die typischen und vorhersehbaren Schäden bei der vertraglich vorgesehenen Ver- wendung der Software beschränkt. authensis haftet nicht für mittelbare Schäden, Vermögensschäden und sonstige Folgeschäden und im Übrigen nur nach dieser Ziffer 8. Ein Mitverschulden des Leistungsberechtigten ist diesem anzurechnen. Die Haftung für Personenschäden, Arglist und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unbe- rührt.

Appears in 1 contract

Samples: Servicevertrag

Gewährleistung und Haftung. Ist der AG ein KaufmannDie Haftung des Vermittlers ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Vermittler führt ausschliesslich die Kontaktvermittlung zwischen Interessenten und Partnerbetrieben durch. Es wird weder das Zustandekommen des angefragten Vertragsschlusses über den Kauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen, ist er verpflichtet, noch eine Vertragsdurchführung von dem Vermittler geschuldet. Etwaige Vertragsabschlüsse für die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen Erbringung von Dienstleistungen und den Kauf von Produkten erfolgen nur zwischen Partnerbetrieben und Interessenten. Der Vermittler schafft durch das Vermitteln von bis zu drei Vergleichsangeboten bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchenden Partnerbetrieben eine gewisse Wettbewerbssituation. Die Rügefrist im Sinne von § 377 AbsPartnerbetriebe sind zudem angehalten den Interessenten Angebote mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis zu unterbreiten. 1 und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich ist Da der Zugang einer schriftlichen Nachricht (auch per Telefax). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei JahreVermittler aber nicht in eine mögliche Angebotserstellung eingreift oder diese prüft, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt kann nicht einem Mangelgewährleistet werden, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann. Die Gewährleistungs- frist für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern dass es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) ein optimales Preis-Leistungsverhältnis handelt. Die Leistung ist frei von MängelnPrüfung des Leistungsumfangs- und der Preisgestaltung des Angebots obliegt der alleinigen Verantwortung des Interessenten. Der Vermittler leistet keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit eines Angebots. Der Vermittler hat insbesondere keine Pflicht, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, für den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet istInteressent Nachforschungen über Risiken, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich in der AG dafür entscheidet, der Elektro Trinkl GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung Sphäre des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringenPartnerbetriebes liegen (z.B. Solvenz) vorzunehmen. Der Vermittler haftet nicht für Fehlersuchzeit entstehende allfällige Schäden, welche aus einem Angebot, aus einem gestützt darauf abgeschlossenen Vertrag und/oder aus der Benutzung von Internetseiten des Vermittlers resultieren. Der Vermittler haftet insbesondere nicht für Ergebnisse oder Handlungsempfehlungen aus kostenlosen Beratungsleistungen. Der Interessent hält den Vermittler für allfällige Ansprüche eines Partnerbetriebes auf erstes Verlangen vollständig schad- und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn klaglos. Schliesslich leistet der beanstandete Fehler unter Beachtung Vermittler keine Gewähr für den ununterbrochenen Betrieb seiner Internetseiten. Jederzeitige Unterbrechungen oder Einschränkungen sowie die Einstellung des Betriebs der Regeln Internetseiten sind möglich. Durch die Nutzung der Technik nicht festgestellt Internetseiten des Vermittlers werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, oder keine Gewährleistung vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Elektro Trinkl GmbH nicht befolgt werden, Änderung an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruhtkeinerlei Rechte übertragen.

Appears in 1 contract

Samples: heizungs-offerten.ch