Common use of Gewährleistung und Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen Techniker, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührt.

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Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bzw. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen Techniker, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren EntdeckungEinlangen am Bestimmungsort in sorgfältiger Weise zu überprüfen. Allfällige Mängel muß der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang mittels eingeschriebenen Briefs rügen. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wird uns vom Käufer die genaue Zusammensetzung der vorgesehenen zu fördernden Materialien nicht spätestens bei Auftragserteilung schriftlich bei der IMD AG angezeigt werdenbekannt gegeben, übernehmen wir auftretende Schäden keine Haftung und es entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AGDie Gewährleistungsfrist beträgt maximal zwölf Monate nach Lieferung. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme Wir leisten keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Techniker genehmigt Besteller, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. empfohlener Betriebs- und/oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Ebenso wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet werden, die nicht der Kunde Originalspezifikation entsprechen. Unsere Dokumentation beruht auf unseren bisherigen Erfahrungen und soll nach bestem Wissen beraten. Technische Änderungen, die Waren der Produktweiterentwicklung dienen, werden ohne vorheriger Ankündigung durchgeführt. Die Angaben in dieser Dokumentation basieren auf unseren derzeit technischen Kenntnissen und Erfahrungen, sie befreien den Abnehmer, wegen der Fülle möglicher Einflüsse, nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Während eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Lieferung des Liefergegenstandes hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Die von uns ersetzten Teile gehen dabei in unser Eigentum über. Erst wenn die Dienstleistungen im darin protokollierten ZustandNachbesserung durch das Unternehmen Steiner GmbH & Co KG fehlgeschlagen ist, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht für die Dauer von zwölf Monaten nach Ablieferung der Ware. Schadenersatzansprüche aller Art gegen uns sind ausgeschlossen, sofern uns nicht ein grobes Verschulden nachgewiesen wird. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Schadenersatzpflichtig sind wir in jedem Fall nur bis zur Höhe des Betrages, der für die gelieferte Ware in Rechnung gestellt wird. Für Mängel vor Dritt- sowie Folgeschäden haften wir nicht. Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere dann, wenn die Gesamtaufwendungen zur Nacherfüllung höher liegen als 30 % des Marktwertes der ErsĠnbetriebnahmeverkauften Ware. Die weiteren Rechte des Bestellers bleiben unberührt. Des Weiteren können wir die Nacherfüllung verweigern, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. Wir haben die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Besteller ein Recht auf Rücktritt nicht zu, auch ist er zur Annahme der Lieferung verpflichtet. Wir haften nicht nach §§478, 479 BGB, wenn unser Kunde ins Ausland geliefert hat und dabei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen ist. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt-und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach §439II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die ohne Zutun des Kunden nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, steht sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. Der geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, - die auf vom Besteller vorgegebenen oder bestimmten Konstruktionen oder auf vom Besteller vorgegebenen bestimmten oder beigestellten Materialien, einschließlich Probematerialien oder auf sonstigen Bereitstellungen des Bestellers beruhen. - die nach dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder wo nöĠg auf Lieferung nachlässiger Behandlung, Bedienung durch ungeschultes Personal, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder die aufgrund besonderer äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. - die durch unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritten entstehen - die darauf beruhen, dass der Besteller den Anweisungen von Ersatzteilen uns, wie der Vertragsgegenstand zu benutzen ist (Gebrauchs-Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise), sowie welche Vorsorgemaßnahmen regelmäßig und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder SchädenEinzelfall zu treffen sind, nicht Folge leistet - die durch unsachgemässen Gebrauch entste- henvom Besteller beigestellte Waren (auch Software) verursacht werden. - die durch falsche Montage (nicht durch uns) verursacht werden. Wir haften auch nicht für Verschleißteile des Vertragsgegenstandes. Verschleiß ist der fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, fallen nicht unter die GaranĠehervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen Kontakt und Relativbewegungen eine festen, flüssigen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK gasförmigen Gegenkörpers oder durch chemische und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührt.thermische Beanspruchung

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Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate für bei uns erworbene Neuwaren. Bei Gebraucht- und Vorführgeräten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware bzwan den Kunden. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen TechnikerDer Ersatz für Mangelfolgeschäden, bei verdeckten Mängeln unverzüglich sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen den Hersteller nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werdendem Produkthaftungsgesetz werden dadurch nicht beschränkt. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung Gewährleistungsansprüche des Abnahmeprotokolls Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach der ErsĠnbetriebnahme Xxxx von techbold entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Techniker genehmigt Kunden nicht zumutbar ist. Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, so hat der Kunde gegenüber techbold die Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Waren und Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Dienstleistungen im darin protokollierten ZustandMangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen. Für Mängel vor Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der ErsĠnbetriebnahmeKunde auch in Ansehung dieses Mangels die in Abs. 2 bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die ohne Zutun Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden entstanden sindgemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfalle ist der Kunde verpflichtet, steht techbold die reklamierte Xxxx zur Prüfung und Behebung des Mangels zur Verfügung zu stellen und zwar nach Xxxx von techbold, in dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung Hause des Kunden, durch Zusendung an techbold oder wo nöĠg auf Lieferung einen von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG techbold bestimmen Dritten. Jegliche Haftung für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung Mängel bzw. die Lieferung Schäden, welche durch unsachgemäße oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein vertragswidrige Handhabung der gelieferten Produkte, insbesondere bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder fehlschlagenLagerung hervorgerufen werden, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oderist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist jegliche Haftung und/oder Gewährleistung, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehenqualifizierte Dritte in die von techbold gelieferte Ware in irgend einer Weise eingegriffen haben oder Verbrauchsmaterialien bzw. Ersatzteile verwendet wurden, vom Vertrag zurückzutretenwelche nicht den Hersteller- Spezifikationen der einzelnen von techbold gelieferten Produkte entsprechen. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, welche im Betrieb der von techbold gelieferten Produkte zusammen mit anderen nicht kompatiblen Geräten entstehen. Sollte techbold einzelne Komponenten der von techbold gelieferten Gegenstände im Wege der Nachbesserung austauschen, so erwirbt techbold Eigentum an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahrenden ausgetauschten Gegenständen. Im Falle einer Nachlieferung wird techbold mit Eingang des Austauschgerätes beim Vertragspartner Eigentümer der ausgetauschten Geräte und/oder Komponenten. Die GaranĠe beschränkt sich auf Gewährleistung/Garantie umfasst nicht die Lieferung Beseitigung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder SchädenFehlern, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- henunsachgemäßen Gebrauch, fallen Bedienungsfehler, Unfall, nicht unter von techbold oder vom Hersteller zugelassene bzw. nicht sachgerecht durchgeführte Änderungen und Anbauten, unzulänglichen Einsatzbedingungen, Verwendung in anderer als der vorgesehenen Betriebsumgebung, unzureichende Wartung durch den Kunden, Produkte Dritter, welche nicht von techbold geliefert wurden, oder sonstige äußere Einflüsse entstehen. Das gilt insbesondere für: • Schäden oder Fehlverhalten aufgrund falscher Konfiguration an Hardware oder Software- Fehlverhalten aufgrund von Virenbefall • Die Datenrettung bzw. Wiederherstellung von Daten auf schadhaften Datenträgern • Die kundenspezifische Konfiguration oder Installation von Anwendungsprogrammen Der Kunde ist verpflichtet, techbold Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die GaranĠeMitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen Vor-Ort-Service-Deklarationen sind Zusagen der Hersteller bzw. der Lieferanten. In diesem Fall ist die beanstandete Ware nicht bei techbold zu reklamieren oder an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen techbold zu retournieren. Diese Leistungen werden ausschließlich vom jeweiligen Hersteller selbst auf dessen Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührtRisiko durchgeführt.

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Samples: www.techbold.at

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang 5.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewähr- leistungsfrist bei Rechts- und Sachmängel zwölf (12) Monate ab Lieferung der Ware. 5.2 Der Besteller hat die gelieferte Ware bzw. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen Techniker, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren EntdeckungEmpfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen sowie Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zehn (10) Tagen nach Erhalt durch schriftliche Anzeige an den Lieferer zu rügen. Verborgene Mängel sind dem Lieferer unverzüglich nach deren Entdecken schriftlich bei der IMD AG angezeigt werdenanzuzeigen. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls 5.3 Für den Fall, dass die Ware mangelhaft ist, sind wir berechtigt nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf unserer Xxxx Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zumangelfreien Ersatz zu leisten. Erst wenn die Mangelbeseitigung wiederholt fehlge- schlagen oder unzumutbar sein sollte, wobei ist der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung be- rechtigt. Der Besteller hat dem Lieferer die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ein Recht zur Selbstvornahme des Bestellers besteht nur in Fällen dringender Eilbedürftigkeit und mit vorheriger schriftlicher Zu- stimmung des Lieferers. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Xxxxxxx, die Lieferung nicht die Ware selbst betreffen (Mangelfolgeschäden), sind ausgeschlossen. 5.4 Hinsichtlich der Ausführung von Standardwerkzeuge gelten die Katalogangaben des Lieferers, die jedoch einer technischen Weiterentwicklung unterworfen sind. Durch diese Weiter- entwicklung bedingte Änderungen und oder InstallaĠon von Ersatzteilen Abweichungen berechtigen nicht möglich sein oder fehlschlagenzu Reklamationen, steht dem Kunden das Re- cht zusoweit sie den Besteller nicht benachteiligen bzw. diesem zumutbar sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Bestellers als die Vorgenannten sind ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oderausge- schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsabschluss, sonstiger Pflicht- verletzungen und unerlaubter Handlung. 5.5 Schadensersatzansprüche − gleich welcher Art − gegen den Lieferer sind ausgeschlossen, wenn der Lieferer, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Dieser Haftungsaus-schluss gilt nicht, wenn vom Lieferer übernommene Garantiezusagen nicht nur unerhebliche Mängel besteheneingehalten oder wesentliche Vertragspflichten in einer die Erfüllung des Vertrags- zwecks gefährdenden Weise verletzt worden sind. In diesen Fällen ist der Schadensersatz jedoch auf den Umfang der über- nommenen Garantie bzw. bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 5.6 Im Übrigen übernehmen wir für nachfolgende Schäden keine Gewähr, sofern sie nicht vom Vertrag zurückzutretenLieferer verursacht wurden: Un- geeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren Lagerung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahrenvergleichbare Einflüsse. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen könnenDer Besteller hat sicherzustellen, dass er durch die STK Verwendung der überlassenen Zeichnungen, Muster und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassenähnlichen Unterlagen oder den durch den Lieferer etwaig zu bearbeitenden Werkzeugen anderer Hersteller, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- ĠeansprücheRechte Dritter nicht verletzt werden. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung iIm Falle der einer Verletzung von Leib, Leben eines Rechtes eines Dritten hat er den Lieferer für alle dadurch etwaig entstehende Ansprüche Dritter und/oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührtsonstige Nachteile freizustellen und schadlos zu halten.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ware Übergabe, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Lizenznehmer der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Lizenznehmer teilt dem Lizenzgeber mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist und die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Lizenznehmer mit sich brächte. Der Lizenzgeber kann zudem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen dem Lizenzgeber zwei Versuche innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen TechnikerMinderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei wenn ein zweiter Versuch innerhalb der IMD AG angezeigt werdengesetzten Frist dem Lizenznehmer nicht zuzumuten ist. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch Wurde die Nacherfüllung unter den Techniker genehmigt der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sindoben ausgeführten Voraussetzungen verweigert, steht dem Kunden nur Lizenznehmer das Recht auf Nachbesserung Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Anwender die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zuder geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wobei so hat der Anwender, sofern er die IMD AG Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Gewährleistung dafür, dass die Software für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung Zwecke des Anwenders geeignet ist und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagenmit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ist ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für iLieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder Schädeneiner Dokumentation nicht getroffen, und die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung Lieferung einer Kurzanleitung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossenausreichend, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder dass die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche VertragspflichtenParteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Haftung im Falle Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Verletzung Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. Über diese Gewährleistung hinaus haftet die Firma für den Zeitraum von Leib, Leben oder Gesundheit sowie einem Jahr ab Ablieferung der Software nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs / der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für Medizinprodukte das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Fall einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührtHaftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der Anwender es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

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Samples: truncad.de

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel an der von NM gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt schriftlich geltend zu machen, bei verborgenen Mängeln gilt diese Frist vom Zeitpunkt ihrer Entdeckung. Sichtbare Transportschäden oder die Unvollständigkeit einer Lieferung müssen unverzüglich dem Spediteur / Frachtführer bei Anlieferung mitgeteilt und auf dem Speditionsfrachtbrief vermerkt werden. Soweit NM ein fehlerhaftes Produkt geliefert hat, so ist NM nach Empfang ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung neuer mangelfreier Produkte berechtigt. Im Fall der Ware Mangelbeseitigung trägt NM die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Eine Ersatzlieferung erfolgt nur dann, wenn das Produkt im originalen Zustand und vor dem auf der Verpackung angegebenen Verfallsdatum eingesetzt wurde. Die qualitative oder quantitative Fehlerhaftigkeit einer Produktlieferung stellt keinen Grund für die Stornierung etwaiger Restmengen eines Auftrages dar, sofern NM ihren Verpflichtungen zur Mangelbeseitigung bzw. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen TechnikerErsatzlieferung nachkommt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt so ist der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahrenverlangen. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von ErsatzteilenVerjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehengerechnet ab Gefahrübergang. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für Verjährungsfrist im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt sechs Monate5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder SchädenNM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- henauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den einschließlich von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen Vorsatz oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit NM‘s beruht. Soweit NM keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 7. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder Vorsatz zur Last wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung eingeschränkt ist, gilt dies auch im Falle der Verletzung von LeibHinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührtArbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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