Abwicklung Musterklauseln

Abwicklung. Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.
Abwicklung. Das Abwicklungsrisiko ist das Risiko, dass ein Verlust dadurch entsteht, dass eine Partei die Bedingungen eines Vertrages zum Zeitpunkt der Abwicklung nicht einhält. Der Erwerb und die Übertragung von Beteiligungen an bestimmten Anlagen kann mit erheblichen Verzögerungen verbunden sein, und die Transaktionen müssen möglicherweise zu ungünstigen Preisen durchgeführt werden, da die Clearing-, Abrechnungs- und Registrierungssysteme auf einigen Märkten nicht gut organisiert sind. Ein Fonds kann einen Basiswert nachbilden, der so konstruiert ist, dass er die Wertentwicklung eines erhöhten (gehebelten) negativen (so genannten Short-) Engagements in einem zugrunde liegenden Index nachbildet, was bedeutet, dass der Stand des Basiswerts steigen sollte, wenn der zugrunde liegende Index fällt und fallen sollte, wenn der zugrunde liegende Index steigt. Ein solcher Index ist dazu bestimmt, dies nur auf Tagesbasis zu tun, was nicht mit dem Aufbau einer gehebelten Position für längere Zeiträume als einen Tag gleichgesetzt werden sollte. Die Wertentwicklung eines Fonds, der einen solchen Basiswert über längere Zeiträume als einen Tag abbildet, ist möglicherweise nicht umgekehrt proportional oder symmetrisch zu den Renditen des zugrunde liegenden Index. Ein Fonds, der einen solchen Basiswert nachbildet, ist für Anleger konzipiert, die ein äußerst kurzfristiges Engagement in Bezug auf den Referenzindex anstreben, und deren Anlagen nicht als langfristige Anlagen gedacht sind.
Abwicklung. 11.1 Die Zahlungen, die in Erfüllung des Beteiligungsanspruches erfolgen, sind unter den Berechtigten ohne Rücksicht auf eine Tarifbindung aufzuteilen. Hierzu wer- den ver.di/BFFS in einer gesonderten Verteilungsvereinbarung (nachstehend die „Verteilungsvereinbarung“) mit Zustimmung der Allianz Deutscher Produ- zenten – Film & Fernsehen e. V. sog. Verteilstellen (nachstehend die „Verteil- stelle(n)“) beauftragen, die von den Filmherstellern auf die Erlösbeteiligungs- ansprüche zu leistenden Zahlungen entgegenzunehmen, sie von den Filmherstellern einzufordern und sie an die Berechtigten auszukehren.
Abwicklung. 3.3.3.1 Die Unterzeichnung der Lizenzvereinbarung bzw. Registrierung für oder Nutzung des Service gilt als Einverständnis mit der Gültigkeit dieser AGB.
Abwicklung. 2.1. Der Bund hat die erforderliche Anzahl der digitalen Endgeräte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft. Zu Beginn des Schuljahres werden die Erziehungsberechtigten von den Schulen über die Maßnahmen zur Sicherstellung eines IKT-gestützten Unterrichts informiert und eingeladen, die Allgemeinen 2.
Abwicklung. 3.1.2.1 Die Anmeldung zu APA-Campus Veranstaltungen erfolgt online auf xxx.xxx-xxxxxx.xx. Die Anmeldung zu Veranstaltungen des APA-Campus Wirtschaftslehrganges erfolgt online auf xxx.xxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Der Vertragspartner ist der einzig verpflichtete und berechtigte. Dabei kann er eine dritte Person (Teilnehmer) zur Teilnahme an APA-Campus Veranstaltungen nennen; gegenständliche Rechte und Pflichten treffen jedoch immer unmittelbar den Vertragspartner.
Abwicklung. 3.2.3.1 Der Vertragspartner gibt bei APA-OTS den Auftrag zur Erstellung von Auftragsfotografien entsprechend dem vertraglich vereinbarten Umfang.
Abwicklung. 3.4.3.1 Die Ausspielung des Videomaterials erfolgt auf Ausspielplattformen und der APA-OTS-Domain xxx.xxx-xxx-xxxxx.xx.
Abwicklung. 3.6.2.1 Eine Buchungsanfrage kann im persönlichen Gespräch mit einem APA-Sales- Mitarbeiter oder über die Website xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx erfolgen. Diese Buchungsanfrage ist rechtlich unverbindlich und gilt nicht als Reservierung.
Abwicklung. Die Fondsmittel werden dem Land im HKR-Verfahren des Bundes zur Verfügung gestellt. Das Land vereinnahmt die Mittel und wendet bei der Mittelvergabe an Dritte sein Haushaltsrecht an.