Lieferung von Ersatzteilen Musterklauseln

Lieferung von Ersatzteilen. Der Lieferant hat erforderliche Ersatzteile für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab Lieferung / An- nahme der Ware vorzuhalten.
Lieferung von Ersatzteilen. Der Verkäufer kann im Zusammenhang oder zur Erleichterung der Ausführung bestimmter bestellter Dienstleistungen auch Ersatz- oder Austauschteile (nachstehend kurz: die „Ersatzteile“) liefern und an den Käufer verkaufen. Ersatzteile können auf periodischer Basis als Teil eines bestimmten Servicevertrages geliefert werden. Alternativ kann der Verkäufer nur jene Ersatzteile liefern, die zum Zeitpunkt der Erbringung der betreffenden Dienstleistungen erforderlich sind. Der Käufer kann auch Ersatzteile für seinen eigenen Vorrat und für den eigenen Gebrauch erwerben. Mit Ausnahme von Ersatzteilen, die gemäß einem vereinbarten Servicevertrag ohne zusätzliche Kosten zu liefern sind, stellt der Verkäufer dem Käufer solche Ersatzteile gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des Verkäufers in Rechnung, es sei denn, das jeweilige Ersatzteil ist ein Ersatz für ein Teil, das durch die normale Gewährleistungspflicht des Verkäufers gemäß Abschnitt 7.2 unten abgedeckt ist. „Bestelländerung“), Änderungen an einer Bestellung vornehmen. Jede Bestelländerung ändert nur die Bestellung, für die sie gilt, und unterliegt den übrigen Bedingungen der Bestellung und diesen Servicebedingungen.
Lieferung von Ersatzteilen. Wenn ein Problem mit Ihrem Produkt nicht telefonisch behoben werden kann und ein CRU-Ersatzteil benötigt wird, schickt Lenovo eine Austausch-CRU an Ihren Standort. Wenn ein Problem mit Ihrem Produkt nicht telefonisch behoben werden kann und ein FRU- Ersatzteil benötigt wird, wird ein Servicetechniker an Ihren Standort geschickt. Sie müssen einen angemessenen Arbeitsbereich für die Zerlegung und erneute Zusammensetzung des Produkts bereitstellen. Wenn ein Problem mit Ihrem Produkt nicht telefonisch behoben werden kann, wird ein Servicetechniker an Ihren Standort geschickt. Sie müssen einen angemessenen Arbeitsbereich für die Zerlegung und erneute Zusammensetzung des Produkts bereitstellen. 9x5-Abdeckung: 9 Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche während der normalen Geschäftszeiten, lokale und nationale Feiertage ausgeschlossen 24x7-Abdeckung: Rund um die Uhr 365 Tage pro Jahr Informationen zu länderspezifischen Varianten finden Sie im Anhang. Informationen zu länderspezifischen Varianten finden Sie im Anhang. Wenn ein Problem mit Ihrem Produkt nicht telefonisch behoben werden kann und ein CRU-Ersatzteil benötigt wird, unternimmt Lenovo wirtschaftlich angemessenen Bemühungen, um am nächsten Werktag eine Austausch-CRU an Ihren Standort zu senden. Wenn ein Problem mit Ihrem Produkt nicht telefonisch behoben werden kann und ein FRU-Ersatzteil benötigt wird, wird am nächsten Werktag ein Servicetechniker an Ihren Standort geschickt. Dieser Service ist während der normalen Geschäftszeiten, wie vom jeweiligen Land definiert, verfügbar, lokale und nationale Feiertage ausgeschlossen. Wenn ein Problem mit Ihrem Produkt nicht telefonisch behoben werden kann, wird am nächsten Werktag ein Servicetechniker an Ihren Standort geschickt. Dieser Service ist während der normalen Geschäftszeiten des jeweiligen Landes verfügbar, lokale und nationale Feiertage ausgeschlossen. Wenn ein Problem mit Ihrem Produkt nicht telefonisch behoben werden kann, wird innerhalb von 8 Stunden ein Servicetechniker an Ihren Standort geschickt wie im Abschnitt „Reaktionszeit“ beschrieben. Dieser Service ist rund um die Uhr 365 Tage pro Jahr verfügbar. Dieser Service steht nur an bestimmten Standorten zur Verfügung. Die Servicegebiete finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx. Wenden Sie sich an Lenovo oder einen Service-Provider, um nähere Informationen zur Verfügbarkeit zu erhalten. Dieser Service muss registriert und der Standort Ihres Produkts bei Lenovo aktiviert werden. Wenn Sie Ihr Produkt nicht akti...
Lieferung von Ersatzteilen. Bei technischen Liefergegenständen garantiert uns der Lieferant eine Ersatzteilversorgung zu marktüblichen Preisen für die Dauer von zehn Jahren nach Gefahrübergang am jeweiligen Liefergegenstand auf uns.
Lieferung von Ersatzteilen. Für die Lieferung von Ersatzteilen gelten die PP GmbH Verkaufs- und Liefer- bedingungen. Hiervon umfasst sind die Verjährungsfrist für Mangelansprüche von zwölf (12) Monaten, beginnend ab der Lieferung der Ware, sowie die Haftung von PP GmbH, wie in den PP GmbH Verkaufs- und Lieferbedingun- gen festgelegt.
Lieferung von Ersatzteilen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Lieferung am Liefertermin vertragskonform zu erbringen. Jeder Lieferung sind die Versandpapiere mit al- len bestellungsspezifischen Angaben (Bestell-, Auftrags-, Kostenstellnummer, Bestelldatum, Art und Menge der Lieferung, etc.) beizulegen. Vereinbarte Liefertermine und –fristen sind ver- bindlich und verstehen sich als Fixtermine. Mas- sgebend ist der Eingang der Lieferung am Erfül- lungsort. Die Lieferung ist Delivery Duties Paid (DDP) ge- mäss Incoterms 2010 an die in der Bestellung angegebene Adresse (Erfüllungsort) zu liefern und vom Vertragspartner entsprechend für den Transport zum Wiederbeschaffungswert zu ver- sichern.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und