Zeitliche Begrenzung Musterklauseln

Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten.
Zeitliche Begrenzung. A3-11.1 Der Versicherungsschutz gemäß A3-7.1 ff. umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten. Diese dreijährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist von ihm un- verschuldet versäumt wurde.
Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern 4.2 ff umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigenobliegenheiten.
Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz gemäß Teil L (BVB LHB Produkte 2015) umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als 3 Jahre nach Beendigung des Versicherungs- vertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten.
Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz umfasst diejenigen während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten- den Versicherungsfälle, die innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach der Auslieferung des Erzeugnisses durch den Versicherungsnehmer eintreten. Für Ansprüche wegen Kosten durch Erzeugnisse, die vor Inkrafttreten dieses Vertrags ausgeliefert wurden, besteht Versicherungsschutz nur bei besonderer Vereinbarung.
Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz umfasst Verstöße, die zwischen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages begangen werden. Diese Regelung geht auch auf die Erben über.
Zeitliche Begrenzung. A1-3.2.1 Der Versicherungsschutz umfasst Schadenereignisse, die zwischen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages eingetreten sind.
Zeitliche Begrenzung. 8. Versicherungsfall und Serienschaden
Zeitliche Begrenzung. Für Ansprüche nach Ziff. 3.3.3 und - soweit vereinbart - 3.3.4 wegen Schäden durch Erzeugnisse, Arbei- ten und sonstige IT-Leistungen des Versicherungsnehmers, die vor Inkrafttreten dieses Versicherungs- vertrages ausgeliefert oder erbracht wurden, besteht Versicherungsschutz nur bei besonderer Vereinba- rung. Der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 3.3.3 und - soweit vereinbart - 3.3.4 umfasst die Folgen aller Versi- cherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei Jahre nach Beendigung der Versicherungsver- trages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten.
Zeitliche Begrenzung. Ein Anspruch auf Leistungen aus der Differenzdeckung (GAP-Deckung) besteht während der Laufzeit des Lea- singvertrages für das jeweilige Fahrrad nur in den ersten 12 Monaten. Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begren- zung. Wird der Schaden durch etwas anderes als durch eine Ob- liegenheitsverletzung herbeigeführt, verzichtet der Versiche- rer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.