Anlagepolitik Musterklauseln

Anlagepolitik. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.
Anlagepolitik. Die Anlagepolitik des Xxxx Strategie Fund besteht darin, durch internationale Streuung in ein weltweit diversifiziertes Wertpapierportfolio zu investieren. Eine Optimierung der Anlagen kann durch den Einsatz indexbasierter Finanzprodukte erfolgen. Sofern in einzelne Aktien investiert wird, beschränkt sich die Auswahl auf sogenannte Standardwerte. Diese sind Aktien von gross kapitalisierten Unternehmungen, die in den weltweit anerkannten Indices geführt werden. Das Portfolio wird aktiv gemanaged unter schwerpunktmässigem Einsatz passiver Indexprodukte wie ETFs, Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen, Bonus-Zertifikate und Discount- Zertifikate. Die langfristig ausgerichtete Anlagepolitik basiert auf den Erkenntnissen der nobelpreisgekrönten Modernen Portfolio-Theorie der amerikanischen Finanzökonomen Xxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx und Xxxxxx Xxxxxx. Der langfristige Anlageerfolg soll ergänzend durch eine gezielte Buy-and-Hold-Strategie und damit verbundene geringe (Transaktions-) Kosten optimiert werden. Der Fonds kann jederzeit alle mit diesen Instrumenten eingegangenen Verpflichtungen erfüllen und insbesondere die erforderlichen Sicherheiten leisten. Der Fonds hat die Möglichkeit sein Fondsvermögen bis zu 100% (mindestens 51 %) in OGAWs oder in andere mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen zu investieren und weist demnach eine Dachfondsstruktur auf. Zur effizienten Verwaltung kann die Verwaltungsgesellschaft zu Absicherungs- und Anlagezwecken derivative Finanzinstrumente auf Wertpapiere, Zinsen, Indices, Währungen und Rohstoffe sowie Devisentermingeschäfte einsetzen, sofern mit solchen Transaktionen nicht vom Anlageziel des Funds abgewichen wird und dabei die allgemeinen Anlage- vorschriften eingehalten werden. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsportfolios nicht überschreiten. Dabei darf das Gesamtrisiko 200% des Netto- Fondsvermögens nicht überschreiten. Die Rechnungswährung des OGAW sowie die Referenzwährung pro Anteilsklasse werden in lit. A dieses Anhangs „Fonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung des OGAW erfolgt. Bei der Referenzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert der Anteilsklassen berechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwicklung des OG...
Anlagepolitik. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den AIF in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den AIF, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den AIF in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.
Anlagepolitik. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und - beschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen Teilfonds in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ enthalten sind.
Anlagepolitik. Um das Anlageziel zu erreichen, legt die Gesellschaft für den Fonds den gesamten oder im Wesentlichen gesamten Reinerlös aus der Ausgabe von Anteilen an in:
Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen Aktienfonds. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente und Festgelder zu investieren. Renten und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze von 15% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C T ISIN: LU0332822492 LU1727504786 Wertpapierkennnummer: A0NBKM A2H8K2 Ertragsverwendung: Thesaurierend Thesaurierend Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine keine Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals obe...
Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüssige Mit- tel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem anderen ge- regelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zu- gänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen. Die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Fi- nanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Wäh- rungen, Zinssätze, Fonds auf...
Anlagepolitik. Die Anlagepolitik des AIF wird im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.
Anlagepolitik. Der Immobilienfonds investiert in:
Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Be- stimmungen: Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsma- nagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds, Bankguthaben und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Akti- en, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Das Netto-Teilfondsvermögen wird zu mindestens zwei Drittel in Aktien (direkt und indirekt) und zu maximal ein Drittel direkt und indirekt in Renten, andere strukturierte Produkte ex. Zertifikate, Ren- ten(index)zertifikate, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert. Anlagen in Renten, deren Emittent über ein Rating von schlechter als BBB- bzw. vergleichbar oder niedriger, von mindestens einer (1) international anerkannten Ratingagentur oder aufgrund einer eigenen nachprüfbaren Beurteilung, besitzen, dürfen 30% des Netto-Teilfondsvermögens nicht übersteigen. Die Anlagen in Wertpapiere von Emittenten aus Emerging Markets Ländern dürfen 30% des Netto- Teilfondsvermögens nicht übersteigen. Mindestens 30% der Anlagen müssen auf Euro lauten. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, je- doch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der ge- setzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter oben genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von den oben ge- nannten Anlageschwerpunkten abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel die Anlageschwerpunkte insgesamt ein- gehalten werden. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können zu mehr als 10% des Teilfondsvermö- gens erworben werden, der Teilfonds ist daher nicht zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anla- geziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Opti- onsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/...