Die Verwaltungsgesellschaft Musterklauseln

Die Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den Fonds in Übereinstimmung mit der für den Fonds festgelegten Ausrichtung. Die Verwaltungsgesellschaft handelt stets im alleinigen Interesse der Anteilsinhaber und kann als Einzige das mit den Wertpapieren im Fonds verbundene Wahlrecht ausüben.
Die Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft wurde bestellt, um als Verwaltungsgesellschaft für die Gesellschaft zu handeln. In dieser Eigenschaft unterstützt sie die Gesellschaft und erbringt Anlageverwaltungs-, Vertriebs- und Marketingdienstleistungen für die einzelnen Fonds (sofern im entsprechenden Nachtrag keine anderslautenden Bestimmungen enthalten sind). Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 15. April 1987 nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg als „Société Anonyme“ gegründet und gehört der DWS-Gruppe an. Die Verwaltungsgesellschaft ist im Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Nummer B-25.754 eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäß Kapitel 15 des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in Bezug auf Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweils geltenden Fassung als OGAW-Verwaltungsgesellschaft und gemäß Kapitel 2 des Luxemburger Gesetzes vom 12. Juli 2013 in Bezug auf Verwalter alternativer Investmentfonds als Verwalter alternativer Investmentfonds zugelassen. Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und im Mémorial vom 4. Mai 1987 veröffentlicht. Die Satzung wurde zuletzt am 15. Xxxx 2016 mit Wirkung ab 17. Xxxx 2016 durch notarielle Urkunde geändert. Die überarbeitete Satzung wurde am 23. Xxxx 2016 beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt. Secretary der Verwaltungsgesellschaft ist Xxxx Xxxxxxxx. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxx ist Chief Executive Officer der Verwaltungsgesellschaft und COO Luxembourg. Sie kam im Jahr 2018 zur Verwaltungsgesellschaft und kann 17 Jahre Erfahrung in der Branche vorweisen. Vor ihrer aktuellen Rolle war Xxxxxxxx Xxxxxx Country COO, Head of HR und Vorstandsmitglied der Deutsche Bank Luxembourg S.A. (Tochtergesellschaft) und zur gleichen Zeit Mitglied des Aufsichtsrats von DWS Investment S.A., Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, Niederlassung Luxemburg, und Vorsitzende des Vorstands von Deutsche Holdings/Luxembourg S.à r.l. Zwischen 1999 und 2007 war Xxxx Xxxxxx sowohl im HR-Bereich als auch in unternehmerischen Positionen für die Allianz Group in Luxemburg, Xxxxxxx Xxxxx in Luxemburg und den Niederlanden und als Partner bei X. Xxxxx X:OR (Luxembourg) S.A., einer schwedischen Privatbank, tätig. Xxxxxxxx Xxxxxx hat einen Abschluss in Unternehmens- und Finanzmanagement vom Lycée Xxxxxx Xxxxxx in Luxemburg und einen MBA von der Ecole de Commerce et de Ges...
Die Verwaltungsgesellschaft. 1. Verwaltungsgesellschaft ist die Axxion S.A. 2. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den Fonds und seine Teilfonds im eige- nen Namen, jedoch ausschließlich im Interesse und für gemeinschaftliche Rech- nung der Anteilinhaber. Die Verwaltungsbefugnis erstreckt sich auf die Aus- übung aller Rechte, welche unmittelbar oder mittelbar mit den Vermögenswerten des jeweiligen Teilfonds zusammenhängen. 3. Die Verwaltungsgesellschaft legt die Anlagepolitik des Fonds und des jeweiligen Teilfonds unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Anlagebe- schränkungen fest. Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft kann eines oder mehrere seiner Mitglieder sowie sonstige natürliche oder juristische Perso- nen mit der Ausführung der täglichen Anlagepolitik betrauen. 4. Die Verwaltungsgesellschaft kann unter eigener Verantwortung und Kontrolle Portfolioverwalter und Anlageberater hinzuziehen, insbesondere sich durch ei- nen Anlageausschuss (dessen Zusammensetzung von der Verwaltungsgesell- schaft bestimmt wird) beraten lassen. Die Kosten hierfür werden aus der Vergü- tung der Verwaltungsgesellschaft gezahlt, welche die Verwaltungsgesellschaft dem Fonds oder direkt dem Teilfonds entnehmen kann, sofern dies im Verkaufs- prospekt vorgesehen ist. Portfolioverwalter müssen für die Zwecke der Vermö- gensverwaltung zugelassen oder eingetragen sein und einer Aufsichtsbehörde unterliegen. 5. Die Verwaltungsgesellschaft erstellt für den Fonds einen Verkaufsprospekt, der aktuelle Informationen zu dem Fonds und seinen Teilfonds enthält, insbeson- dere im Hinblick auf die Vergütungen und die Verwaltung des Fonds und seiner Teilfonds sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Informa- tion Document). Artikel 3
Die Verwaltungsgesellschaft. 1. Die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds ist die LRI Invest S.A.
Die Verwaltungsgesellschaft. 3.1. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet die Vermögenswerte des Gamax Funds im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber. Sie kann in eigener Verantwortung einen oder mehrere Anlageverwalter oder/und Anlageberater hinzuziehen.
Die Verwaltungsgesellschaft. 1. Verwaltungsgesellschaft ist die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
Die Verwaltungsgesellschaft. 1. Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die ÖKOWORLD LUX S.A. („Verwaltungsgesellschaft“), eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 00, Xxxxxxxxx xx xx Xxxxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx. Sie wurde am 26. Oktober 1995 auf unbestimmte Zeit gegründet.
Die Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den Fonds in Übereinstimmung mit der für den Fonds festgelegten Ausrichtung. Die Verwaltungsgesellschaft kann jegliche Entscheidung über die Änderung der Anlagestrategie oder der Anlagepolitik des OGAW treffen, sofern sie im Interesse der Anteilsinhaber liegt und die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen einhält. Diese Änderungen können der Zustimmung durch die Finanzmarktaufsicht (Autorité des Marchés Financiers) unterliegen. Die Verwaltungsgesellschaft handelt stets im alleinigen Interesse der Anteilsinhaber und kann als Einzige das mit den Wertpapieren im Fonds verbundene Wahlrecht ausüben. Die Transaktionen, die mit dem Vermögen des OGAW getätigt werden dürfen, sowie die Anlagegrundsätze sind im Verkaufsprospekt dargelegt.
Die Verwaltungsgesellschaft. 1. Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsge- sellschaft“), eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 0, xxx Xxxxxx Xxxxxx, L-1445 Luxemburg-Strassen. Sie wurde am 23. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet.
Die Verwaltungsgesellschaft. 1. Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die Axxion S.A. („Verwaltungsgesell- schaft”), eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxem- burg mit eingetragenem Sitz in 00, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxxxx. Sie wurde am 17. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet.