Profil des typischen Anlegers Musterklauseln

Profil des typischen Anlegers. Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.
Profil des typischen Anlegers. Der Fonds ist für Anleger konzipiert, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzu- schätzen. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont. Die Einschätzung der Gesellschaft stellt keine Anlageberatung dar, sondern soll dem Anleger einen ersten Anhaltspunkt geben, ob der Fonds seiner Anlageerfahrung, seiner Risikoneigung und seinem Anlagehorizont entspricht.
Profil des typischen Anlegers. Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie ein Wachstum des angelegten Kapitals anstreben. Die Anleger können stärkere Schwankungen und einen länger andauernden Rückgang des Nettoinventarwertes der Fondsanteile in Kauf nehmen. Sie sind mit den wesentlichen Risiken einer Aktienanlage vertraut. Der Anlagefonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unter- liegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für den Anlagefonds vollum- fänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellen- steuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Die Ertragsausschüttungen des Anlagefonds (an in der Schweiz und im Ausland domizilierte Anleger) unterliegen der eidgenössischen Verrechnungs- steuer (Quellensteuer) von 35%. Die separat ausgewiesenen Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrech- nungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppel- besteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dieser Anlagefonds qualifiziert für die Zwecke des automatischen Informations- austausches im Sinne des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Informationen über Finanzkonten (GMS) als nicht meldendes Finanzinstitut. Der Anlagefonds ist bei den US-Steuerbehörden als Registered Deemed- Compliant Financial Institution unter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «FATCA») angemeldet.
Profil des typischen Anlegers. Das Profil des typischen Anlegers der jeweiligen Teilfonds ist im Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben.
Profil des typischen Anlegers. Der Immobilienfonds eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie Werterhaltung, Wertzunahmen und einen angemessenen laufenden Ertrag suchen. Die Anleger können zeitweilige Schwankungen des Marktkurses und der Fondsanteile in Kauf nehmen und sind nicht auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der An- lage angewiesen.
Profil des typischen Anlegers. Das Profil des typischen Anlegers jedes Teilvermö- gens ist in den Anhängen dieses Fondsprospekts er- läutert.
Profil des typischen Anlegers. Das Beteiligungsangebot richtet sich an alle Anleger, die ■ sich über die mit der Anlage verbundenen Risiken bewusst sind (siehe in diesem Kapitel, Abschnitt „Wesentliche Risi- ken“), ■ insbesondere bereit sind, die mit dem Beteiligungsangebot verbundenen Ausfallrisiken bis hin zum Totalverlust der Ein- lage und des Ausgabeaufschlages sowie die im Zusam- menhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten zu tragen, ■ langfristige Anlageziele verfolgen, ■ eine breit diversifizierte Anlage tätigen wollen und das Betei- ligungsangebot zur Streuung des Gesamtvermögens nutzen möchten, ■ eine unternehmerische Beteiligung eingehen möchten, bei der das eingesetzte Kapital langfristig gebunden wird, und ■ sich darüber bewusst sind, dass die Anteile der Investment- gesellschaft nur eingeschränkt oder gar nicht handelbar sind oder ggf. nur mit einem (hohen) Abschlag gegenüber ihrem inneren Wert (d. h. dem anhand von finanzmathematischen Methoden berechneten objektiv angemessenen Wert) veräu- ßert werden können. Die Aufnahme von Fremdkapital durch den Anleger zur Finanzie- rung seiner Einlage und des Ausgabeaufschlages wird ausdrück- lich nicht empfohlen.
Profil des typischen Anlegers. Im Anhang A „AIF im Überblick“ ist das Profil des typischen Anlegers beschrieben.
Profil des typischen Anlegers. Das Angebot des Erwerbs eines Anteils an der Investmentgesellschaft richtet sich an Anleger, die eine mittelbare Sachwertanlage in eine gemischt genutzte Büroimmobilie suchen und dabei bereit sind, sich mit ihrer freien Liquidität an einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des KAGB zu beteiligen, deren Laufzeit mindestens zehn Jahre beträgt. Die Laufzeit kann sich durch Gesellschafterbeschluss um bis zu 50 % der Grundlaufzeit verlängern. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit der Investmentgesellschaft (einschließlich etwaiger Verlängerungen) ist ausgeschlossen. Dem Anleger muss daher die eingeschränkte Fungibilität des geschlossenen inländischen Publikums-AIF bewusst sein. Anteile an der Investmentgesellschaft sind während der Laufzeit der Investmentgesellschaft ggf. nur eingeschränkt oder gar nicht handelbar. Der Anleger sollte ferner über Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse über Immobilienanlagen sowie über wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Grundzüge eines solchen Investmentvermögens verfügen. Ihm muss bewusst sein, dass er als Treugeber bzw. Kommanditist der Investmentgesellschaft eine unternehmerische Beteiligung eingeht, mit der erhebliche Risiken (siehe Kapitel 5 »Risikohinweise«, ab Seite 31) verbunden sind. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, die im Verkaufsprospekt dargestellten Risiken zu verstehen, sowie Wertschwankungen seines Anteils an der Investmentgesellschaft und bei einem nicht planmäßigen Verlauf des geschlossenen inländischen Publikums-AIF auch einen Totalverlust seiner Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag hinzunehmen. Auch können Risiken auftreten, die zu einer Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers führen. Ferner sollte der Anleger nicht auf Einkünfte aus dem Investmentvermögen angewiesen sein und folglich keinen Bedarf haben, während der Laufzeit der Investmentgesellschaft über die angelegte Liquidität bzw. die prognostizierten Auszahlungen zu verfügen. Die Beteiligung ist insofern nicht geeignet für Anleger, die eine festverzinsliche Kapitalanlage mit einem heute schon feststehenden Rückzahlungszeitpunkt suchen. Die Aufnahme von Fremdkapital durch den Anleger zur Finanzierung seiner Einlage und des Ausgabeaufschlags wird ausdrücklich nicht empfohlen. Aufgrund der Vielzahl von Mietern in Verbindung mit der diversifizierten Mieterstruktur des Anlageobjekts ist das Ausfallrisiko gestreut, sodass die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem Grundsatz d...
Profil des typischen Anlegers. Der Teilfonds eignet sich für Anleger mit einem längerfristigen Anlagehorizont, die in ein breit diversifiziertes Portfolio von Beteiligungs- und/oder Forderungspapieren und -wertrechten sowie anderen Fonds investieren wollen.