Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Musterklauseln

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des UCITSG betreffen. Aus diesem Grund bildet der, auf ausländischem Recht basierende Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA und ist von der Genehmigung ausgeschlossen.
Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des UCITSG betreffen. Aus diesem Grund bildet der auf ausländischem Recht basierende Anhang B "Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA und ist von der Genehmigung ausgeschlossen. Die Verwaltungsgesellschaft: LLB Fund Services Aktiengesellschaft, Vaduz Die Verwahrstelle: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Vaduz
Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente der FMA im Rahmen des Autorisierungsverfahrens vorgelegt. Die FMA würdigt dabei nur diejenigen Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des AIFMG / AIFMV betreffen. Aus diesem Grund ist der auf ausländischem Recht basierende Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ (falls vorhanden) nicht Gegenstand der Tätigkeit der FMA.
Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Der Rubin Prime Funds ist nur in Liechtenstein zum öffentlichen Vertrieb zugelassen und darf im Ausland nicht öffentlich angeboten und/oder vertrieben werden.
Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Der Treuhandvertrag sowie die Anhänge A, B und C bilden eine rechtliche Einheit und ergänzen sich.
Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Informationen für Anleger in der Schweiz
Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente der FMA angezeigt. Diese Vertriebsanzeige bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des AIFMG betreffen. Aus diesem Grund bildet der nachstehende, auf ausländischem Recht basierende Anhang C „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA und ist von der Vertriebsanzeige ausgeschlossen. Aktueller Stand dieses Dokuments, welches der FMA zur Kenntnis gebracht wurde: 01. September 2022
Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Der Nova Fund ist nur in Liechtenstein zum öffentlichen Vertrieb zugelassen und darf im Ausland nicht öffentlich angeboten und/oder vertrieben werden.
Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. Der Heritage Alternative Fund ist nur in Liechtenstein zum öffentlichen Vertrieb zugelassen und darf im Ausland nicht öffentlich angeboten und/oder vertrieben werden.
Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer. 51 ANHANG D: AUFSICHTSRECHTLICHE OFFENLEGUNG 52 HINWEIS FÜR ANLEGER / VERKAUFSBESCHRÄNKUNG Aufgrund der Projektierungsphase in Courtedoux (Kanton Jura, Schweiz) welche voraussichtlich bis 31.12.2023 dauert, beträgt der Rücknahmeabschlag bis zum 31.12.2023 max. 7%. Ab dem 01.01.2024 wird der Rücknahmeabschlag auf max. 5 % reduziert. Es wird auf die Bestimmungen im Anhang B « AIF im Überblick» hingewiesen.