Weitere Angaben Musterklauseln

Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: (falls zutreffend) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag : ja nein
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags (falls zutreffend) ja nein Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Weitere Angaben. 5.1. Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung, 5.2. Sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 5 Abs. 1 zu bilden.
Weitere Angaben. INTERESSEN NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN, DIE AN DER EMISSION [/ DEM ANGEBOT] BETEILIGT SIND
Weitere Angaben. Angaben in dieser Wertpapierbeschreibung sind weder von Abschlussprüfern durchgesehen noch geprüft worden. Es ist daher kein Vermerk über diese Angaben erstellt worden.
Weitere Angaben. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Mit der Übertragung der Aufbewahrung des Fondsvermögens auf Dritt- und Zentralverwahrer im In- oder Ausland gehen folgende Risiken einher: die Verwahrung des Fondsvermögens, insbesondere im Ausland, kann ein Verlustrisiko beinhalten, das sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht, der Insolvenz des Verwahrers oder aus höherer Gewalt ergibt. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentralverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als im Sinne der Sections 1471 – 1474 des US Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet "Participating Foreign Financial Institution".
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: (falls zutreffend) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag : ja nein 2019
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: VI.2) Zusätzliche Angaben: (falls zutreffend) Weitere Informationen: Die auszufüllenden Bewerbungsformulare und die vorgenannten Erklärungen sind im Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ (BBR mit Baubereich > Wettbewerbe > Planungswettbewerbe) erhältlich. Alternativ können sie elektronisch über die Anschrift ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ unter Angabe der E-Mail Adresse angefordert werden. Der unterschriebene Bewerbungsbogen mit den Erklärungen, sowie die Darstellung der Referenzprojekte sind zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der o.g. Frist (IV.4.3) in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift zu senden: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Kennwort: Neubau RRI-OLS Hinweis: Bewerbungsunterlagen – bitte nicht öffnen Referat A2 Straße des 17. Juni 112 ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Eine persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen kann innerhalb der o.g. Frist (IV.4.3) im Referat A2, Raum W207 erfolgen. Nach dem vorgenannten Zeitpunkt eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bitte eventuelle Beförderungszeiten beachten. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs und nicht das Datum des Poststempels. Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (III.1) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich nicht für den unterschriebenen Bewerbungsbogen und die Angaben zu den zu bewertenden Referenzprojekten P1 und P2 einschließlich der bildnerischen Nachweise (DIN A3 Blätter). Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen, auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerbungen. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art. Auskünfte werden ausschließlich über ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind laufend unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ unter dem Menüpunkt ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ (BBR mit Baubereich > Wettbewerbe > Planungswettbewerbe) veröffentlicht. Der Wettbewerbsausschuss der Berliner Architektenkammer ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig und wirkt am Inhalt der Auslobung beratend mit. Die ...
Weitere Angaben. Im Fall einer Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund so- wie im Falle der vertragswidrigen einseitigen Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied ent- fallen der Anspruch des Vorstandsmitglieds auf – anteilige – Zahlungen eines STI für das zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs laufende Geschäftsjahr der Gesellschaft und der Anspruch des Vorstandsmitglieds auf – anteilige – Zahlungen aus LTIP-Tranchen, deren Inzentivierungs- phase im Zeitpunkt des Kündigungszugangs noch nicht abgelaufen ist. Eine im Rahmen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses möglicherweise gewährte Abfindung ist auf den Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen begrenzt. Dieser Abfindungs- Cap wird in der Regel auf Basis der Gesamtbezüge des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auf Basis der für das laufende Geschäftsjahr erwarteten Gesamtbezüge berechnet. Die Auszahlungen von STI und LTI unterliegen Malus- und Clawback-Bedingungen. Von der Möglichkeit variable Vergütungsbestandteile einzubehalten oder zurückzufordern, wurde kein Gebrauch gemacht. In der nachfolgenden Tabelle werden die gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Die gewährte Vergütung i.S.v. § 162 Abs. 1 AktG meint die im Berichtsgeschäftsjahr tatsächlich zugeflossene Vergütung. Demgegenüber ist unter der geschuldeten Vergütung i.S.v. § 162 Abs. 1 AktG die fällige, aber im Berichtsgeschäfts- jahr nicht zugeflossene Vergütung zu verstehen. Neben der Höhe der Vergütung ist der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsbe- standteile an der gewährten und geschuldeten Gesamtvergütung dargestellt. Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine geschuldete Vergütung. In der nachfolgenden Tabelle wird die erdiente Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 abgebildet. Die festen Vergütungsbestandteile wurden bereits im Geschäfts- jahr 2021 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt, wohingegen die kurzfristige variable Vergütung für im Geschäftsjahr 2021 erbrachte Leistungen der Vorstandsmitglieder erst im Geschäftsjahr 2022 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt wird. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß den Bestimmungen des § 14 der Satzung der Knaus Tabbert AG neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich eine feste Vergütung von EUR 25.000,00. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 100.000,00, der Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 37.500,00. Die Vorsitzende des Prüfungsaussch...