Kosten und Gebühren Musterklauseln

Kosten und Gebühren. Die Anleger und / oder der AIF tragen diverse Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten von Fondsanteilen und dem Verwalten des AIF anfallen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Kosten und Gebühren finden sich im Treuhandvertrag sowie im Anhang A „Fonds im Überblick“.
Kosten und Gebühren a) Zeichnungs- und Rücknahmegebühren des OGAW Verfahren zur Berechnung und Aufteilung der Erträge aus befristeten Käufen und Abtretungen von Wertpapieren Die Verwaltungsgesellschaft erhält keine Vergütung im Rahmen von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung (befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren). Sachleistung
Kosten und Gebühren. Vertriebsvergütung Im Emissionspreis sind keine Vertriebsvergütungen enthalten. Vertriebsvergütungen können als Preisnachlass auf den Emissionspreis gewährt oder als einmalige und/ oder periodische Zahlung an einen oder mehrere Finanzintermediäre gewährt werden.
Kosten und Gebühren. Art. 30 Laufende Gebühren‌ Die Verwaltungsgesellschaft stellt für die Verwaltung, Risikomanagement und Administration des OGAW eine jährliche Vergütung gemäss Anhang A "Fonds im Überblick“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Netto- vermögens des OGAW berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Quartal- sende erhoben. Die Höhe der Verwaltungsvergütung des OGAW/der Anteilsklasse wird im Jahresbericht genannt.
Kosten und Gebühren. Kosten und Gebühren, die vom OGAW und den Anteilinhabern getragen werden, darunter feste und variable Gebühren und Belastungen, werden gemäß dem Abschnitt mit der Überschrift „Kosten und Gebühren“ im Prospekt bzw. in Anhang A belastet.
Kosten und Gebühren. Vertriebsvergütung Der Emissionspreis enthält Vertriebsvergütungen von bis zu 0.25% p.a. Vertriebsvergütungen können als Preisnachlass auf den Emissionspreis gewährt oder als einmalige und/ oder periodische Zahlung an einen oder mehrere Finanzintermediäre gewährt werden.
Kosten und Gebühren a) Zeichnungs- und Rücknahmegebühren des OGAW
Kosten und Gebühren. Die Anleger und / oder der AIF tragen diverse Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten von Fondsanteilen und dem Verwalten des AIF anfallen. Diese Kosten können extern gänzlich übernommen werden. Eine Kostenübernahme wird mittels Mitteilung publiziert. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der indirekten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar vom AIFM oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der der AIFM durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder der AIFM noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder - rücknahme an den oder von dem AIF Gebühren berechnen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Kosten und Gebühren finden sich im Treuhandvertrag sowie im Anhang A „AIF im Überblick“.
Kosten und Gebühren a) Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren des OGAW Verfahren zur Berechnung und Aufteilung der Erträge aus befristeten Käufen und Abtretungen von Wertpapieren Sachleistung Research und Anreize