Erfolgsabhängige Vergütung Musterklauseln

Erfolgsabhängige Vergütung. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätz- liche erfolgsabhängige Beteiligung an den Auszahlungen der Investmentgesellschaft, wenn zum Berechnungszeit- punkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Erfolgsabhängige Vergütung. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Erfolgsabhängige Vergütung. Die KVG erhält von der Investmentgesellschaft zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Erfolgsabhängige Vergütung. Die AIF-KVG kann für die Verwaltung des AIF je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergü- tung in Höhe von bis zu 15 % (Höchstbetrag) des Betrages erhalten, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Auszahlungen den Ausgabepreis zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 7 % übersteigt (absolut positive Anteilswertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 15 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage des AIF und ist mit der Liquidation der Vermögens- gegenstände beendet.
Erfolgsabhängige Vergütung. Die erfolgsabhängige variable Vergütung setzt sich aus einer kurzfristigen Komponente (STIP) und einer langfristigen Komponente (LTIP) zusammen. Die Geschäftsstrategie der Nemetschek Group ist an kurzfristigen und langfristigen Zielen ausgerichtet. Die variable Vergütung setzt deshalb für den Vorstand Anreize, operative Ziele sowohl kurz- als auch langfristig zu erreichen. Für beide variablen Vergütungselemente sind Erfolgsorientierung und Nachhaltigkeit die Grundgedanken bei der Erfolgsmessung. Der Vorstand ist angehalten, sowohl im Interesse der Aktionäre als auch der weiteren Stakeholder zu handeln. Die variable Vergütung bemisst sich zunächst anhand der wirtschaftlichen Entwicklung der Nemetschek Group. Insbesondere an wachstumsbezogenen Parametern lässt sich eine erfolgreiche Vorstandsstrategie gut ablesen. Die variable Vergütung berücksichtigt aber auch Leistungen der Vorstandsmitglieder in den von ihnen verantworteten Geschäftsbereichen. Die beiden Komponenten der variablen Vergütung unterscheiden sich nach Leistungszeitraum und nach Leistungskriterien, um den Unternehmenserfolg in der Vorstandsvergütung ganzheitlich abzubilden. Die variablen Vergütungsbestandteile sind grundsätzlich so ausgestaltet, dass der Auszahlungsbetrag auf Null sinken kann. Andererseits sind sowohl für die kurzfristige variable Vergütung (STIP) als auch für die langfristige variable Vergütung (LTIP) Höchstbeträge (Caps) definiert.
Erfolgsabhängige Vergütung. Die Verwaltungsgesellschaft hat für ihre Verwaltungstätigkeit Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige Beteiligung an den Auszahlungen der Investmentgesellschaft, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Erfolgsabhängige Vergütung. Die Vorstandsmitglieder erhalten neben dem Grundgehalt eine leistungs- bzw. erfolgsorientierte Prämie („erfolgsabhängige Vergütung“). Die erfolgsabhängige Vergütung besteht aktuell aus einer jährlichen Komponente, die sich am Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres bemisst, sowie einer längerfristigen Komponente, der mehrjährige Ziel- setzungen zugrunde liegen. Die jährliche erfolgsabhängige Vergütung beträgt bis zu 50% des Jahresbrutto-Grundgehalts im jeweiligen Geschäftsjahr. Die langfristige erfolgsabhängige Vergütung beträgt bis zu 50% der Jahresbrutto-Grund- gehälter innerhalb der Leistungsperiode. Insgesamt beträgt die erfolgsabhängige Vergütung daher max. 100% des Jahresbrutto-Grundgehalts. Die Zielvereinbarungen mit dem Vorstand für die erfolgsabhängige Vergütung liegen in der Kompetenz des Präsidial- und Personalausschusses, der nach der notwendigen Abstimmung mit dem Vorstand die Zielvereinbarung für die jeweilige Leistungsperiode im Einklang mit der Vergütungspolitik beschließt. Die erfolgsabhängige Vergütung zielt auf Ausgewogenheit zwischen kurzfristiger Zielerreichung, langfris- tigem Erfolg und nachhaltiger Wertschöpfung ab und incentiviert damit eine ausgewogene und erfolgs- orientierte Unternehmenspolitik. Der Anstellungsvertrag mit den Vorständen sieht weiters vor, dass: „Sollte sich nach Auszahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung herausstellen, dass diese auf der Grundlage von offenkundig falschen Daten ausgezahlt wurde, das Vorstandsmitglied verpflichtet ist, die erfolgsabhängige Vergütung insoweit zurückzuerstatten, als es auf Grundlage der richtiggestellten Daten überhöhte Zahlungen erhalten hat.“ Der Präsidial- und Personalausschuss vereinbart jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres die Ziele für dieses Geschäftsjahr mit dem Vorstand. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde angesichts der krisenbedingten Ver- kehrsbeschränkungen die Umsetzung eines Sparprogramms sowie die Reduktion der Investitionen mit klar definierten Zielwerten vereinbart, wobei es Abschläge für die Untererfüllung des Zielwertes gibt, ein- schließlich einer Untergrenze, ab der keine jährliche erfolgsabhängige Vergütung gebührt. Die Obergrenze ergibt sich aus der Deckelung der jährlichen erfolgsabhängigen Vergütung mit maximal 50% des Jahres- brutto-Grundgehalts. Da die Gesellschaft beabsichtigt, Unterstützungsleistungen aus dem Notfallfonds der Bundesregierung zu beanspruchen, wird die Bonusauszahlung 2020 den Richtlinien entsprechend auf 50 % der erreichbaren Bonuszahlu...
Erfolgsabhängige Vergütung. Kurzfristige variable Vergütungsbestandteile
Erfolgsabhängige Vergütung a) Definition der erfolgsabhängigen Vergütung Die Gesellschaft kann für die Verwaltung des TGV zusätzlich je ausgegebenen Anteil eine erfolgsab- hängige Vergütung in Höhe von bis zu 10 % (Höchstbetrag) des Betrages erhalten, um den der An- teilswert am Ende einer Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden übersteigt („High Water Mark“), jedoch insgesamt höchs- tens bis zu 15 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des TGV in der Abrechnungsperiode, welcher aus den börsentäglich ermittelten Inventarwerten errechnet wird. Existieren für das TGV weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergü- tungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. In der ersten Abrech- nungsperiode nach Auflegung des TGV tritt an die Stelle der High Water Mark der Anteilwert zu Beginn der ersten Abrechnungsperiode.
Erfolgsabhängige Vergütung. Die erfolgsabhängige, variable Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 belief sich auf insgesamt TEUR 1.822 (VJ: TEUR 1.177). Davon entfallen TEUR 1.040 (VJ: TEUR 788) auf die kurzfristig orientierte variable Vergütungs- komponente (STI-Komponente) und TEUR 782 (VJ: TEUR 389) auf die langfristig orientierte variable Vergütungskompo- nente (LTI-Komponente). Aktienoptionsprogramme Aktienoptionen sind weder Bestandteile des bisherigen Vergütungssystems noch des oben beschriebenen neuen Ver- gütungssystems. Den Vorstandmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2021 ebenso wir im Vorjahr 2020 keine Aktien oder Aktienoptionen gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG im Rahmen der langfristig orientierten, erfolgsabhängigen variable Vergütung (LTI) gewährt oder zugesagt. Die Mitglieder des Vorstands werden insoweit nicht mit reellen oder virtuellen Aktien oder Aktienoptionen vergütet. Versteht man aktienbasierte Vergütung jedoch als alle solche Vergü- tungsbestandteile, bei denen die Höhe des gewährten geldwerten Vorteils an den Wert der Aktien der Gesellschaft gekoppelt ist, kann auch die LTI-Komponente hierunter subsumiert werden, denn die Höhe dieser Vergütungskompo- nente richtet sich nach der Steigerung der Marktkapitalisierung im Bemessungszeitraum. Die Höhe der Marktkapitali- sierung wird auch maßgeblich vom Wert der Aktien der Gesellschaft bestimmt. Weil die Vergütung nicht aus reellen oder virtuellen Aktien oder Aktienoptionen besteht, gibt es keine typischen Fristen aktienbasierter Vergütungen, wie z.B. Wartefristen (im Sinne eines bestimmten Zeitraums bis zur Ausübbarkeit), Ausübungsfristen, Halte- bzw. Sperr- fristen (im Sinne eines Zeitraums ab Erwerb, in dem die Aktie nicht veräußert werden darf) oder Vesting-Perioden (in denen die aktienbasierte Vergütung erst angespart wird). Es gibt lediglich einen drei- bis fünfjährigen Bemessungszeit- raum, innerhalb dessen die Entwicklung der Höhe der Marktkapitalisierung ermittelt wird. Auch Bedingungen für das Halten von Aktien nach dem Erwerb gibt es damit naturgemäß nicht. Die LTI Komponente führt zur verstärkten Anglei- chung der Interessen von Vorstandsmitgliedern und Aktionären und fördert aufgrund des mehrjährigen Bemessungs- zeitraums das strategische Ziel der langfristigen Wertsteigerung des Unternehmens. Leistungen in Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand Weder im Geschäftsjahr 2021 noch im Vorjahr 2020 wurden Leistungen in Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im Vorsta...