Verwendung der Erträge Musterklauseln

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.
Verwendung der Erträge. Der realisierte Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem AIF bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. einer Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im AIF bzw. in der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der realisierte Erfolg des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweist, wird laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIF zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweist, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
Verwendung der Erträge. Die thesaurierenden und die ausschüttenden An- teilsklassen (mit jährlicher Dividendenausschüt- tung in den vier auf den Abschluss des Geschäfts- jahres folgenden Monaten) der einzelnen Teilver- mögen sind in den Anhängen dieses Fondspros- pekts erwähnt.
Verwendung der Erträge. Der Erfolg des AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger ausschütten oder diesen Erfolg wiederanlegen (thesaurieren).
Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines Teilfonds setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusam- men. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem Teilfonds bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger dieses Teilfonds bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg in dem jeweiligen Teilfonds bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg derjenigen Teilfonds bzw. Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „thesaurierend“ gemäss Anhang A „Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Der erwirtschaftete Erfolg derjenigen Teilfonds bzw. Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausge- schüttet. Die Bestimmung der Höhe der Ausschüttung liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Ein Teil der Nettoerträge des Teilfonds bzw. der Anteilsklasse des Fonds können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
Verwendung der Erträge. Alle zurzeit ausgegebenen Anteilsklassen sind Ausschüttungsklassen, wobei aufgrund der Anlagen nicht mit effektiven Ausschüttungen zu rechnen ist. Die Anlagen in das jeweilige Edel- metall, in welches das einzelne Teilvermögen investiert, zeitigen keine Erträge. Einzig die liquiden Mittel des Vermögens der Teilvermögen zeitigen solche, die abgesehen von einer allfälligen Liqui- dationsphase, keinen wesentlichen Umfang erreichen werden. Die laufenden Erträge werden die Vergütungen und übrigen Aufwendungen (vgl. §§ 19 und 20 des Fondsvertrages) nicht decken. Dies trifft insbesondere auch auf die Kosten der Währungsabsicherung bei den währungsbesi- cherten Klassen zu. Folglich werden die Teilvermögen regelmässig keinen positiven Nettoertrag aufweisen. Der Gesamterfolg für die Anleger hängt jeweils davon ab, ob allfällige auf den Anlagen des entsprechenden Edelmetalls realisierte und nicht realisierte Nettokapitalgewinne diesen Auf- wandüberschuss übersteigen. Ein allfälliger Nettoertrag der Teilvermögen wird jährlich pro Anteilsklasse spätestens inner- halb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in der entsprechenden Rech- nungseinheit an die Anleger ausgeschüttet. Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenaus- schüttungen aus den Erträgen vornehmen. Bis zu 30% des Nettoertrages einer Anteilsklasse können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Auf eine Ausschüttung kann verzichtet wer- den, wenn - der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Erträge aus frühe- ren Rechnungsjahren des Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögens oder einer Anteilsklasse weniger als 1% des Nettoinventarwerts des Teilvermögens oder der Anteilsklasse beträgt, und - der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Erträge aus frühe- ren Rechnungsjahren des Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögens oder einer Anteilsklasse weniger als eine Einheit der Rechnungseinheit pro Anteil des Teilvermögens bzw. der An- teilsklasse beträgt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wideranlage zurückbehalten werden.
Verwendung der Erträge. Die Verwaltungsgesellschaft kann die von einem Teilfonds bzw. einer Anteilklasse erwirtschafteten Erträge an die Anleger dieses Teilfonds bzw. dieser Klasse ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds bzw. der jeweiligen Klasse wieder anlegen. Ob der maßgebliche Teilfonds oder die maßgebliche Klasse ausschüttend oder reinvestierend (thesaurierend) ist, ist im maßgeblichen Anhang A festgelegt. Mehr Einzelheiten zu reinvestierenden (thesaurierenden) Teilfonds/Klassen und ausschüttenden Teilfonds/Klassen sind im Prospekt im Abschnitt mit der Überschrift „Verwendung der Erträge“ und Anhang A enthalten.
Verwendung der Erträge. Der Nettoertrag der Teilvermögen wird jährlich pro Anteilsklasse spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in der entsprechenden Rechnungseinheit an die Anleger ausge- schüttet. Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenausschüttungen aus den Erträgen vornehmen. Bis zu 30% des Nettoertrages einer Anteilsklasse der Teilvermögen können jeweils auf neue Rechnung vorgetragen werden. Auf eine Ausschüttung kann verzichtet und der gesamte Nettoertrag kann auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn: • Der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Erträge aus früheren Rechnungsjahren des Teilvermögens oder einer Anteilsklasse weniger als 1% des Nettoinven- tarwertes des Teilvermögens oder der Anteilsklassen beträgt, und • Der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Erträge aus früheren Rechnungsjahren des Teilvermögens oder einer Anteilsklasse weniger als eine Einheit der Rechnungseinheit des Teilvermögens bzw. der Anteilsklassen beträgt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Fondslei- tung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden.
Verwendung der Erträge. Ausschüttung der Erträge jeweils innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungs- jahres.
Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines Teilfonds setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem Teilfonds erwirtschafteten Erfolg an die Anleger dieses Teilfonds ausschütten oder diesen Erfolg in dem jeweiligen Teilfonds wiederanlegen (thesaurieren).