Zahlungsmodalitäten Musterklauseln

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des in Artikel 3 genannten Betrags.
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% des in Artikel 3 genannten Betrages bis spätestens (je nachdem was zuerst eintritt): - innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien. - bei Eingang der erforderlichen Unterlagen (Grant Agreement, Studienbescheinigung, "Learning Agreement - Before the Mobility" und "Confirmation of Arrival"). Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der/Die Teilnehmer/-in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten Betrags pro Semester. Legt der/die Teilnehmer/-in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der/die Teilnehmer/in erhält eine Vorfinanzierung in Höhe von 75% des in Artikel 3 genannten Betrags bis spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): • innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien • zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase (optional: bei Eingang der Ankunftsbestätigung durch den Teilnehmer/die Teilnehmer/in) • mindestens 6 Wochen nach Eintreffen der erforderlichen Fördermittel bei der OTH Regensburg. Legt der/die Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Ent- sendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.
Zahlungsmodalitäten. □ Das Entgelt ist monatlich, innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung, auf das Konto bei der Raiffeisenbank Rankweil IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000, des Heimträgers, zu überweisen. □ Die Bewohnerin bzw. der Bewohner ermächtigt den Heimträger, das vorgeschriebene Entgelt innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung von seinem Konto IBAN bei folgender Bank einzuziehen (Einzugsverfahren). Die Abrechnung erfolgt monatsweise nach Anzahl der Tage. Der Eintritts - und Austrittstag wird voll verrechnet. Im Entgelt nicht enthaltene Dienstleistungen werden jeweils für einen Monat im Nachhinein verrechnet. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung der Sozialhilfebehörde, ob die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen sind, hat die Bewohnerin bzw. der Bewohner monatlich eine Akontozahlung in Höhe von 80% ihrer/seiner Pension und Renten (inklusive Zulagen, Zuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung) und ihres/seines gesamten Pflegegeldes. Der pflegebedürftigen Person gebührt für diese Zeit ein monatliches Taschengeld in der Höhe von 10 Prozent der Pflegestufe 3, das ist derzeit monatlich EUR 44,30. Diese Akontozahlung ist bei einer Neuaufnahme ins Haus Klosterreben VOR dem Einzug auf das Konto des Heimträgers bei der Raiffeisenbank Rankweil, Konto Nr. 88468, BLZ 37 461 zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von sieben Euro und bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet. Der Bewohnerin bzw. dem Bewohner verbleibt nach Entrichtung des Entgelts bzw. der Übernahme des Entgelts durch Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ein Betrag, über den sie bzw. er selbständig verfügen kann. Die Höhe diese Betrages ergibt sich bei Übernahme des Entgeltes aus Mitteln der Sozialhilfe aus dem entsprechenden Bescheid.
Zahlungsmodalitäten a) Bei Zahlung per Überweisung wird der Sparplanauftrag erst dann ausgeführt, wenn das Konto zum vom Kunden aus- gewählten Termin über ausreichend Deckung verfügt oder eine entsprechende Überziehung möglich ist. Die Gutschrift aus der Überweisung muss einen Geschäftstag vor dem Sparplantermin erfolgen.
Zahlungsmodalitäten. 7.1 Die NA wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch bei- de Vertragsparteien an den bzw. die Teilnehmer/in eine Vorauszahlung von 80% des in Artikel 6.1 festgesetzten Betrages leisten.
Zahlungsmodalitäten. Die Entrichtung des Charterpreises erfolgt in Teilzahlungen (wie im Vertrag vereinbart). Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht termingerecht, ist der Vercharterer nach fruchtloser Mahnung berechtigt, vom Chartervertrag zurückzutreten und die Yacht anderweit zu ver- chartern. Ausfallbeträge hat der Charterer zu ersetzen. Der Vertrag wird gültig, wenn dem Vercharterer oder dem Vermittler ein unterschriebenes Vertragsexemplar innerhalb 10 Tagen nach Ausstellungsdatum eingereicht wird.
Zahlungsmodalitäten. Sofern von den Parteien nichts anders vereinbart wurde, ist 100% Vorauszahlung zu leisten. DAS beginnt mit der Umsetzung des Auftrags, nachdem der volle Betrag auf das DAS Konto gutgeschrieben wurde. Falls andere Zahlungsbedingungen zwischen den Parteien vereinbart wurden und es zu einem Zahlungsverzug kommt, ist DAS berechtigt, ein Pönale in Höhe von 12% p.a. in Rechnung zu stellen.
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Zahlung an den/die Teilnehmende/n erfolgt spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): - 30 Kalendertage nach der Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien - das Datum des Beginns der Mobilitätsphase Die Zahlung erfolgt an den/die Teilnehmende/n und entspricht mind. 70 % des in Artikel 3 (und auf Seite 2 des G.A. im „Finanzierungsplan“) genannten Betrags. Legt der/die Teilnehmende die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Fördereinrichtung vor, ist im begründeten Ausnahmefall eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.