Rechnungsstellung Musterklauseln

Rechnungsstellung. Für den Festnetz-Telefonanschluss erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung. Verbrauchs- abhängige Verbindungspreise werden separat auf einer Rechnung dargestellt. Einmalkosten sowie monatliche Grundpreise und Verbindungskosten werden gegebenenfalls getrennt in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Rechnungsstellung mit einem Einzelverbindungs- nachweis (EVN). Die Rufnummern im EVN stehen nach Xxxx des Kunden komplett oder um die letzten drei Ziffern gekürzt zur Verfügung. Die Rechnungsinformationen werden dem Kunden über das Kundenportal zur Verfügung gestellt.
Rechnungsstellung. 22.1. Gemäß § 14 UStG können Rechnungen vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden.
Rechnungsstellung. Unabhängig davon, über welche Währung der Lieferschein/Belastungsbeleg ausgestellt ist bzw. – insbesondere bei belegloser Nutzung – in welcher Währung die Lieferung oder Leistung angeboten und in Anspruch genommen wurde, rechnet die SVG die sich hieraus ergebene Forderung in der Landeswährung des Kunden ab, sofern nicht zur Begleichung der SVG- Rechnung eine andere Währung vereinbart ist. Sofern die Landeswährung des Kunden, die zur Begleichung der Rechnung vereinbarte Währung oder die Transaktionswährung nicht der Euro ist, erfolgt die Umrechnung gemäß der am Transaktionstag gültigen Kursnotierung gegenüber dem Euro bzw. – soweit dies nicht möglich ist – nach den Notierungen im Freiverkehr. Findet eine Umrechnung aus anderen bzw. in andere Währungen als den Euro statt, ist die SVG berechtigt, zum Ausgleich von Kursänderungsrisiken zwischen Transaktionstag und Fälligkeit der Rechnung einen Kursaufschlag zu erheben. Die von SVG so laufend oder in vereinbarten Zeitabschnitten berechneten Lieferungen und Leistungen sind ohne Abzug sofort zahlbar (Fälligkeit), sofern nicht zwischen dem Kunden und SVG ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlungspflicht und -frist wird durch eine solche Anzeige nicht gehemmt. Die SVG wird nach billigem Xxxxxxxx den bestrittenen Betrag nach Eingang der Anzeige vorläufig nicht geltend machen und etwa bereits erfolgte Zahlungen erstatten. Die SVG wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf der Grundlage der ihr vom Kunden und von der betreffenden Servicestelle mitgeteilten Informationen die Zahlungspflicht prüfen. Die vorläufig nicht geltend gemachte Forderung ist zu erfüllen, sobald feststeht, dass ein Anspruch des Kunden auf Gutschrift nicht besteht. Die vorläufig nicht geltend gemachte For- derung ist, soweit sich die Beanstandung als unbegründet erwiesen hat, von dem Kunden ab dem ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt mit Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 11. a) zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugszinssatzes gemäß Ziffer 12. c) im Verzugsfall bleibt unberührt.
Rechnungsstellung. Wird zwischen den Vertragspartnern die elektronische Netzabrechnung mittels INVOIC / REMADV vereinbart, ist der gesonderte Abschluss einer „Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)“ erforderlich. In diesem Fall stellt die Stadtwerke Lübz GmbH dem Transportkunden den entsprechenden Vertrag zur Verfügung. Erfolgt die INVOIC-Abrechnung mittels qualifizierter digitaler Signatur, ist der Abschluss einer solchen EDI-Vereinbarung nicht erforderlich.
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Folgemonats. Grundbeträge werden für den laufenden Monat im Voraus erhoben. Alle nutzungsabhängigen und anteiligen Beträge werden intern mit fünf Nachkommastellen verarbeitet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Beträge auf den Rechnungsseiten kaufmännisch gerundet mit zwei Nachkommastellen dargestellt. Bei der Überprüfung der Rechnung können somit rundungsbedingte Abweichungen auftreten.
Rechnungsstellung. Der Mieter stimmt zu, dass er die Rechnung elektronisch erhält und dass ihm diese Rechnung an die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.
Rechnungsstellung. (1) Die abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Arbeit und Leistung wird auf Grundlage der dem Netzbetreiber für die jeweiligen Entnahmestellen des Netznutzers vorliegenden Messwerte er- mittelt. Diese Ermittlung berücksichtigt gegebenenfalls einen Kompensationsaufschlag nach Maßgabe von Abs. (2) und/oder eine Korrektur aufgrund einer bilanziellen Durchleitung, insbe- sondere nach § 8 Abs. 2 EEG oder § 4 Abs. 3 a KWKG.
Rechnungsstellung. 4.1 Die Rechnungsstellung für Glasfaser Ostbayern erfolgt kalendermonatlich als Online-Rechnung über das R-KOM Kundenportal. Die monatliche Rech- nung enthält - ggf. angefallene einmalige Entgelte für Hardware‌ - ggf. anfallende einmalige Installationsgebühren (z. B. bei Neuanschluss), - ggf. Entgelte für Änderungen, - die monatliche/n Grundgebühr/en, - die Verbindungsentgelte pro Rufnummer summiert nach Tarifzonen.
Rechnungsstellung. Der Händler erstellt eine Rechnung mit allen Angaben gemäß § 14 UstG unmittelbar nach Übergabe des Lea- singobjekts. Sofern die Parteien Nachlässe vereinbart haben, werden diese auf der Rechnung offen ausgewie- sen.
Rechnungsstellung. 7.2.1 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, legt der Auftragnehmer der Gesellschaft nach Fertigstellung der Leistungen eine einzige Rechnung vor, die sich auf den gesamten vertraglichen Leistungsumfang bezieht. Die Rechnung ist zusammen mit allen zugehörigen Dokumenten an die Rechnungsadresse der Gesellschaft zu senden. In der Rechnung sind alle erbrachten Leistungen anzugeben. Die Rechnung muss den einschlägigen Rechnungsvorschriften des nationalen Steuerrechts, dem die in Rechnung gestellten Leistungen unterliegen, entsprechen.