Forderungsabtretung Musterklauseln

Forderungsabtretung. Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.
Forderungsabtretung. Eine Abtretung von gegen uns bestehenden Forderungen ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
Forderungsabtretung. Der Unternehmer ist zur Abtretung seiner gegen den KVV gerichteten vertraglichen Forderun- gen nur mit vorheriger Zustimmung des KVV berechtigt.
Forderungsabtretung. Der Benutzer darf die Software nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers und so lange er nicht im Verzug ist, veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung der Software werden die daraus entstehenden Guthaben automatisch an den Lizenzgeber abgetreten (Kreditabtretung).
Forderungsabtretung. Der Lieferant ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
Forderungsabtretung. Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Bestellers Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Tritt der Lieferant die Forderung ohne Einwilligung des Bestellers ab, kann der Besteller nach eigener Xxxx auch mit befreiender Wirkung an den Lieferanten leisten.
Forderungsabtretung. Die Forderungsabtretung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Indunorm zulässig.
Forderungsabtretung. Forderungsabtretungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des Bestellers zulässig.
Forderungsabtretung. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hier- von unberührt.
Forderungsabtretung. Forderungen des Auftragnehmers gegen den Besteller dürfen nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte geltend gemacht werden. Der Besteller kann die Zustimmung nicht aus unbilligen Gründen verweigern.