Anlageziel und Anlagepolitik Musterklauseln

Anlageziel und Anlagepolitik. Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen mit eingetragenem Sitz in China bzw. von Unternehmen, die ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in China nachgehen, und/oder von Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihres Vermögens in Unternehmen mit eingetragenem Sitz in China halten. Der Fonds kann bis zu 100 % seines Nettovermögens über das Shanghai-Hongkong- und Shenzhen-Hongkong-Stock- Connect-Programm oder über andere verfügbare Mittel in Aktien und aktienbezogene Wertpapiere aus Festlandchina investieren, wobei für das QFI-Regime eine Höchstgrenze von 30 % gilt. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China All Shares Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Einsatz von Derivaten zu Absicherungs- und/oder Anlagezwecken wird voraussichtlich sehr begrenzt sein und vornehmlich dann erfolgen, wenn es erhebliche Zuflüsse in den Fonds gibt, sodass Barmittel investiert werden können, während die Anlagen des Fonds in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren aufrechterhalten werden. Anlagepro...
Anlageziel und Anlagepolitik. Die Satzung sieht vor, dass das Anlageziel und die Anlagepolitik jedes Fonds vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Auflegung des jeweiligen Fonds festgelegt werden. Nähere Informationen zum Anlageziel und zur Anlagepolitik jedes Fonds der Gesellschaft sind dem Nachtrag für den jeweiligen Fonds zu entnehmen. Die Fonds können nach Festlegung der Verwaltungsgesellschaft von einer Direkten zu einer Indirekten Anlagepolitik oder umgekehrt wechseln, um das Anlageziel des jeweiligen Fonds bestmöglich zu erreichen. Zum Beispiel kann unter gewissen Marktbedingungen eine bestimmte Vorgehensweise wirtschaftlich sinnvoller sein als eine andere. Beispiele für das jeweilige Anlageziel und die jeweilige Anlagepolitik bestimmter Fonds sind nachstehend aufgeführt.
Anlageziel und Anlagepolitik. Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, zu zulässigen Anlagetechniken und -instrumenten (insbesondere derivative Finan- zinstrumente sowie deren Umfang) sind dem Fondsvertrag (§§7-15) zu entnehmen.
Anlageziel und Anlagepolitik. Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von kleineren Unternehmen mit eingetragenem Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika und/oder von kleineren Unternehmen, die ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in den Vereinigten Staaten von Amerika nachgehen und/oder von Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihres Vermögens in kleineren Unternehmen mit eingetragenem Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika investieren. Für die Zwecke dieses Fonds werden kleinere Unternehmen als Unternehmen definiert, die zum Anlagedatum eine Marktkapitalisierung in der Basiswährung des Fonds von weniger als 5 Mrd. US-Dollar aufweisen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des Russell 2000 Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien kleinerer Unternehmen, die weniger liquide und volatiler als die Aktien größerer Unternehmen sein können.
Anlageziel und Anlagepolitik. Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch die Investition von mindestens 90 % des Vermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von Unternehmen und staatlichen Emittenten aus aller Welt, darunter Papiere staatsnaher Emittenten, inflationsgebundene Anleihen, Wandelanleihen, forderungs- und hypothekenbesicherte Anleihen. Mindestens 80 % des Vermögens werden in Investment-Grade-Unternehmensanleihen aus aller Welt investiert, auch aus Schwellenländern. Der Fonds fördert ökologische und soziale Merkmale, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel. Die Anlage in Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Wertpapieren erfolgt im Einklang mit dem „Sustainable and Responsible Investment Corporate Bond Approach“ von abrdn. Dieser Ansatz basiert auf unserem Rentenanlageverfahren, bei dem jedes Unternehmen, in das wir investieren, ein Schuldtitel- ESG-Rating erhält. Dieses wird verwendet, um zu bewerten, wie sich ESG-Faktoren unserer Meinung nach wahrscheinlich auf die Fähigkeit des Unternehmens zur Rückzahlung seiner Schulden auswirken werden, sowohl jetzt als auch in Zukunft. Zur Ergänzung dieser Analysen verwenden wir unseren ESG House Score, um die Unternehmen mit den höchsten ESG-Risiken innerhalb der Sektoren mit hohem und mittlerem Risiko auszuschließen. Die Zusammenarbeit mit den Managementteams der Unternehmen ist Teil unseres Anlageverfahrens und unseres laufenden Stewardship-Programms. Unser Verfahren untersucht die Eigentumsstrukturen, die Unternehmensführung und die Managementqualität der Unternehmen. Darüber hinaus wenden wir eine Reihe von Unternehmensausschlüssen an, die sich auf den UN Global Compact, Tabakherstellung, Kraftwerkskohle, unkonventionelles Öl und Gas sowie Waffen beziehen. Einzelheiten dazu, wie wir unsere Ausschlusslisten anwenden, finden Sie in unserem „Sustainable and Responsible Investment Corporate Bond Approach“, der auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx unter „Verantwortungsvolles Investieren“ dargelegt ist. Durch die Portfoliokonstruktion und den „Sustainable and Responsible Investment Corporate Bond Approach“ wird das Anlageuniversum voraussichtlich um mindestens 15 % reduziert. Der Fonds kann bis zu 20 % des Vermögens in Sub-Investment-Grade-Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Wertpapieren anlegen. Der Fonds kann auch Wandelschuldverschreibungen und andere Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere (z. B. supranationale, staatlich garantierte und indexgebundene Schuldtitel) aus aller Welt halten. ...
Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel und die Anlagepolitik jedes Fonds werden vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Auflegung des jeweiligen Fonds festgelegt. So können bestimmte Fonds beispielsweise eine Indirekte Anlagepolitik, andere eine Direkte Anlagepolitik oder eine alternative Strategie verfolgen. Nähere Informationen zum Anlageziel und zur Anlagepolitik jedes Fonds der Gesellschaft sind dem Nachtrag für den jeweiligen Fonds zu entnehmen. Das Anlageziel dieser Fondskategorie besteht darin, die Wertentwicklung (vor Gebühren und Aufwendungen) des Basiswertes abzubilden (entweder an (einem) Zahltag(en) und/oder an einem Letzten Rückkauftag, wie in dem jeweiligen Nachtrag bestimmt). Es kann nicht gewährleistet werden, dass das Anlageziel von Fonds mit Indirekter Anlagepolitik tatsächlich erreicht wird. Zur Abbildung der Wertentwicklung des Basiswertes werden die Fonds grundsätzlich keine direkten Anlagen in den Basiswert tätigen (und/oder vollständig in diesen investieren). Stattdessen kann der Fonds die Nettoerlöse aus der Ausgabe von Anteilen ganz oder teilweise unter Einhaltung der Anlagebeschränkungen in eine oder mehrere Derivatetransaktionen anlegen. Der Ertrag für den Anleger richtet sich nach der Wertentwicklung des Basiswertes und der Wertentwicklung des derivativen Instruments, das eingesetzt wurde, um die Nettoerlöse aus der Ausgabe von Anteilen an den Basiswert zu koppeln. Dieser Austausch erfolgt mittels Derivaten, die unter Einhaltung der im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ angegebenen Grenzwerte eingesetzt werden. Das Anlageziel dieser Fondskategorie besteht darin:
Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer ESG („Teilfonds“) ist unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen von zu mindestens zwei Dritteln des Teilfondsvermögens in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Emerging Markets Ländern haben. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der Teilfonds wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. Das Fondsmanagement entscheidet frei über die Portfoliozusammensetzung, wobei es die für den Teilfonds festgelegten Anlageziele und die jeweilige Anlagepolitik einzuhalten hat. Der verwendete Vergleichsindex (Benchmarks) dient lediglich der Berechnung einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance-Fee), sodass die Zusammensetzung des Portfolios nicht oder weitgehend nicht mit der Zusammensetzung der jeweiligen Benchmark übereinstimmen wird. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Märkte von Ländern verstanden, die sich in der Entwicklung zum modernen Industriestaat befinden und daher ein hohes Potential aufweisen, aber auch ein erhöhtes Risiko bergen. Dazu zählen insbesondere die im International Finance Corporation Global Composite Index oder im MSCI Emerging ESG Universal Markets Index enthaltenen Länder. Ausserdem kann der Teilfonds unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien bis zu maximal einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (max. 25% des Teilfondsvermögens) von Emittenten aus anerkannten Ländern investieren. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führt, dass ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Die ESG-Kriterien beinhalten g...
Anlageziel und Anlagepolitik. Anlageziel des Fonds ist das Erzielen von Erträgen durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Wertpapieren, die (i) von staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften mit Sitz in einem Frontier Debt Market und/oder von Kapitalgesellschaften (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Kapitalgesellschaften), die ihren eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz in einem Frontier Debt Market haben oder ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in einem Frontier Debt Market nachgehen, begeben werden; und/oder (ii) zum Anlagedatum auf die Währung eines Frontier Debt Market lauten. Es wird jederzeit mindestens eine Mehrheit des Fonds in Schuldtiteln unter Anlagequalität und schuldtitelähnlichen Wertpapieren vergleichbarer Bonität investiert sein. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, sofern die von den geltenden Gesetzen und Verordnungen vorgegebenen Bedingungen und Beschränkungen eingehalten werden. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken, hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds strebt keine Outperformance gegenüber einer Benchmark an, und bei der Portfoliokonstruktion wird keine Benchmark als Referenz verwendet. Als Basis für die Festlegung der Risikobeschränkungen wird der NEXGEM Index (USD) verwendet. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zum Index zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich 150 % der potenziellen Wertveränderung des Index nicht übersteigen. Der NEXGEM Index (USD) besteht aus auf USD lautenden staatlichen und quasi-staatlichen Anleihen. Es handelt sich um einen marktkapitalisierungsgewichteten Index, der traditionell auf eine Handvoll großer Emittenten ausgerichtet ist. Die Kriterien für die Aufnahme in den Index basieren darauf, dass die betreffenden Länder im Emerging Market Bond Index Global Diversi...
Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds in Bezug auf den Swiss Rock (Lux) Sicav – European Equity / Aktien Europa ESG („Teilfonds“) ist unter Berücksichtigung von ESG- Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen zu mindestens zwei Dritteln des Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien, anderer Beteiligungspapiere sowie in Warrants auf Aktien und Beteiligungspapiere (bis max. 15% des Vermögens des Teilfonds), von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anerkannten Ländern Europas oder Ländern aus dem „erweiterten Europa“ haben. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der Teilfonds orientiert sich an der MSCI Europe ESG Universal Price Index in EUR. Der Großteil der im Teilfonds enthaltenen Aktienpositionen ist Bestandteil der Benchmark. Es liegt im freien Ermessen des Fondsmanagers in Unternehmen oder Sektoren zu investieren, welche nicht in der Benchmark enthalten sind oder von deren Gewichtung deutlich abzuweichen, um spezifische Investitionsmöglichkeiten zu nutzen. Als anerkannte Länder Europas gelten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden sowie die Schweiz. Als Länder des erweiterten Europas gelten: Albanien, Andorra, Xxxxxxx, Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxx, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldau, Monaco, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, San Xxxxxx, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt sowie Zypern. Das Teilfondsvermögen wird in Aktien grosser Unternehmen unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien investiert. Zusätzlich werden da, wo es ertragsreich erscheint, auch kleinere Unternehmen mit höheren Risikoelementen, aber stärkerem Wachstumspotential, berücksichtigt. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führt, dass ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Di...
Anlageziel und Anlagepolitik. Einfügung Verweise auf Prospekt, insbesondere betreffend dort (gegebenenfalls) vorgesehener Möglichkeit, dass Subfonds des Fonds zu den im Prospekt und im Gesetz vom 17. Dezember 2010 vorgesehenen Bedingungen Wertpapiere zeichnen, erwerben und/oder halten können, die von einem oder mehreren Subfonds des Fonds ausgegeben werden. Die in Artikel 5 – Anlagebegrenzungen in diesem Zusammenhang konkret aufgelisteten Bedingungen wurden gestrichen. • Artikel 5 – Anlagebegrenzungen: Präzisierung, dass die Verwaltungsgesellschaft bis zu 100% des Nettovermögenswerts der einzelnen Subfonds nach dem Grundsatz der Risikostreuung auch in unterschiedlichen Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten anlegen kann, welche von einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ausgegeben oder garantiert wurden. Die Erwähnung des «Drittstaates» wurde in diesem Zusammenhang gestrichen. • Artikel 6 – Anteile des Fonds, Artikel 9 – Umtausch von Anteilen sowie Artikel 15 (vorher 14) – Verwendung der Nettoerträge und der Kapitalgewinne: Anpassungen gemäss und im Zusammenhang mit Ziffer A.6. vorstehend, d.h. Ausgabe von Anteilen nur noch in Form von Namenanteilen oder in dematerialisierter Form sowie Pflicht zur Umwandlung von bestehenden Inhaberanteilen in Namenanteile; weiter wurde klarstellend festgehalten, dass sich die Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich das Recht vorbehält, einen Zeichnungsantrag – ganz oder teilweise – ohne Grund zurückzuweisen. • Artikel 7 – Ausgabe von Anteilen: Klarstellung, dass nach dem Erstausgabetag bzw. der Erstausgabeperiode einer Anteilklasse des entsprechenden Subfonds die Verwaltungsgesellschaft die Anteile an jedem wie im Prospekt dargelegten Tag zur Zeichnung anbieten kann. Formelle Ergänzung, dass falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten, die Verwaltungsgesellschaft zudem auch den Beschluss zur Auferlegung von Begrenzungen auf einzelne Subfonds fassen kann, sofern sie diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Verwaltung der Anlagen des Fonds für notwendig erachtet. • Einfügung von Artikel 10 – US-Angelegenheiten: Anpassung gemäss Ziff. A.12. vorstehend, d.h. Anpassung der Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit den Vorgaben gemäss FATCA. • Artikel 11 (früher 10) – Nettovermögenswert: Absatz 5 lit. g) lautet neu wie folgt: «Der Bewertungspreis eines Geldmarktinstruments mit einer Laufzeit oder Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten und keiner spezifischen Sensitivität für Marktparameter, einschließlich des Kr...