Preise Musterklauseln

Preise. 1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Sämtliche Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. 2. Die Lieferung zur Verwendungsstelle durch unsere Fahrzeuge setzt eine mit LKW gut und ebenerdig befahrbare Baustelle voraus. Wir sind berechtigt, für die Lieferung einen von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzenden Betrag zu berechnen. Wartezeiten werden zumortsüblichen Satz berechnet. 3. Sämtliche Preise und Aufpreise basieren auf der Lieferung des gesamten für die Bewehrung erforderlichen Betonstahls und Zubehörs. Die Herausnahme einzelner Positionen sowie Änderungen in den Verlegeplänen und Stahllisten berechtigen uns zur Anpassung der Preise entsprechend unserer Kalkulation. 4. Bei Anschlussaufträgen besteht keine Bindung an frühere Preislisten. 5. Die Aufpreise für die Bearbeitung von Betonstabstahl gemäß den entsprechenden Listen gelten für mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad bearbeiteten Betonstabstahl gemäß DIN 488 / DIN 1045 bzw. bauaufsichtlicher Zulassung geschnitten, gewogen, gebündelt und positioniert aus normalen Lagerlängen von 12 bis 14 minTransportbreiten von nicht mehr als 2,20 m. Für Fertigteilbewehrung sowiefür Aufbiegungen über 2,20 mAufbiegungshöhe und Sonderbewehrungen werden die Aufpreise nach Vorlage der entsprechenden Biegepläne berechnet. Die Preise für Betonstahlmatten enthalten keine Schneid- und Biegekosten, soweit in unserer Auftragsbestätigung nicht aus- drücklich etwas anderes angegeben ist. Bei der Abrechnung von bearbeiteten Lagermatten wird jeweils das komplette Gewicht der Matte, bei Listenmattendas vomHersteller errechneteMattengewicht zugrundegelegt.Verschnitt geht zuLastendes Käufers. 6. Bei Rechnungen mit einem Netto-Warenwert bis zu 50,00 E werden 6,00 E Bearbeitungskosten berechnet.
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen. 2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben. 3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen. 4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der M...
Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.
Preise. Die Preise (einschließlich ggf. Produktionskosten) ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, ergänzend aus der jeweils aktuellen Preisliste des Verlags, und verstehen sich jeweils in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Preisliste gilt ab Inkrafttreten auch für bereits abgeschlossene Aufträge. Eine Preiserhöhung wird jedoch frühestens drei Monate nach Bekanntgabe wirksam. Falls sich der Preis für einen bereits abgeschlossenen Auftrag um mehr als 5% erhöht, kann der Auftraggeber von dem Auftrag zurücktreten; bei einem Auftrag über mehrere Anzeigen kann der Auftraggeber zurücktreten, soweit einzelne Anzeigen von der 5% übersteigenden Preiserhöhung betroffen sind. Der Rücktritt ist innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu erklären. Bei Vereinbarung eines Konzernrabatts wird den konzernverbundenen Unternehmen der Rabatt nach Maßgabe dieser Bestimmung gewährt. Konzernverbundene Unternehmen sind Unternehmen, an denen das Unternehmen, mit dem der Konzernrabatt vereinbart wurde, direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält. Das den Rabatt beanspruchende Unternehmen hat den Konzernstatus in geeigneter Form (z.B. Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, notarielle Bestätigung oder Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges) innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auftrages nachzuweisen. Bei späterem Nachweis ist eine rückwirkende Anerkennung für bereits geschlossene Aufträge ausgeschlossen. Mit dem Ende der Konzernverbundenheit nach dieser Bestimmung endet automatisch auch die Konzernrabattierung für das betreffende Unternehmen; das Ende der Konzernzugehörigkeit ist dem Verlag unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Preis wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Custom Solution fällig. Ist Gegenstand des Auftrages die Veröffentlichung mehrerer Werbemaßnahmen, so ist der auf die einzelne Werbemaßnahmen entfallende Preis bei Veröffentlichung der jeweiligen Werbemaßnahme fällig, wenn Einzelpreise vereinbart sind, ansonsten in Höhe des Preises für die gesamte Custom Solution zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ersten Werbemaßnahme. Rechnungen des Verlages sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Rechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen. Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre- Notification) auf 7 Tage verkürzt.
Preise. Alle ASP Preise verstehen sich freibleibend, zuzüglich Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, ab ASP eigenem oder fremden Lieferlager. Einwendungen wegen Abweichens der ASP Auftragsbestätigung von der Kundenbestellung müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt dieser als maßgebend gilt. Neukunden (Erstgeschäft) werden von ASP nur gegen Vorauskasse beliefert, Ausnahmen auf Anfrage möglich. Bei bestehenden Kunden hat die Bezahlung des Rechnungsbetrages sofort nach Rechnungserhalt, netto, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist hat der Käufer Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro angefangenen Monat, Mahnspesen sowie alle zur Verfolgung der ASP Ansprüche aufgelaufenen Spesen und Barauslagen, zuzüglich eventueller Kosten für eine außergerichtliche, anwaltliche Intervention zu bezahlen. Ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen und auch bei Vorliegen oder Vollstreckung eines Exekutionstitels ist ASP berechtigt, eingehende Geldbeträge des Kunden vorerst zur Abdeckung von Mahnspesen, Anwaltskosten, Versicherungsprämien u.a., Verzugszinsen, Kapitalforderung und zuletzt für die Tilgung des restlichen offenen Rechnungsbetrages zu verwenden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Der Mindestbestellwert bei ASP beträgt € 100,00 exkl. Mehrwertsteuer, darunter ist nur eine Abholung und Zahlung im ASP Shop möglich. Bankomatkassa vorhanden. Bestellungen von Inlandskunden, ab einem Nettowarenwert € 500,00, werden CIP Lieferadresse ausgeführt, darunter werden € 9,00 Versand/Verpackungspauschale in Rechnung gestellt. Bestellungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten liefert ASP EXW, zuzüglich tatsächlich anfallender Versand-/Verpackungskosten. Der Versand erfolgt in der Regel mit unseren bestehenden Versanddienstleistern. Der Käufer ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsmäßig erfolgen sollen, damit geht die Gefahr von Beschädigungen auch gleichzeitig auf den Käufer über. ASP ist berechtigt bei vorliegenden Fällen die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern. Der Käufer ist damit einverstanden, dass Rechnungen und sämtliche Korrespondenzen elektronisch erstellt und per E-Mail übermittelt werden. Diese beginnen mit dem Zeitpunkt des...
Preise. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
Preise. 11.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen ...
Preise. 3.1 Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, verstehen sich die Preise einschließlich Standardverpackung, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferung. 3.2 Sofern die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösen.