Common use of Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Zahlung an den/die Teilnehmende/n erfolgt spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): - 30 Kalendertage nach der Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien - das Datum des Beginns der Mobilitätsphase Die Zahlung erfolgt an den/die Teilnehmende/n und entspricht mind. 70 % des in Artikel 3 (und auf Seite 2 des G.A. im „Finanzierungsplan“) genannten Betrags. Legt der/die Teilnehmende die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Fördereinrichtung vor, ist im begründeten Ausnahmefall eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Zahlung an den/die Teilnehmende/n erfolgt spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): - 30 Kalendertage nach der Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien - das Datum des Beginns der Mobilitätsphase / nach Erhalt der Bestätigung der Ankunft durch den/die Teilnehmende/n Die Zahlung erfolgt an den/die Teilnehmende/n und entspricht mindca. 70 % des in Artikel 3 (und auf Seite 2 des G.A. im „Finanzierungsplan“) genannten Betrags. Legt der/die Teilnehmende die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Fördereinrichtung vor, ist im begründeten Ausnahmefall eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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