Common use of Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Zahlungsmodalitäten. Die EW Höfe AG kann nach eigenem Ermessen monatlich, dreimonatlich oder in anderer Perio- dizität Rechnung stellen. Sie ist berechtigt, Akontozahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Die EW Höfe AG hat das Recht, Vorinkassozähler einzubauen. Solche Zähler können von ihr so eingestellt werden, dass die Installationskosten und ein angemessener Teil der geleisteten Zahlung zur Tilgung bestehender Forderungen aus Energielieferung übrig bleibt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kosten für den Ein- und Ausbau dieser Zähler sowie für zusätzliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat die ihm zugestellten Rechnungen unverzüglich zu prüfen. Falls er mit den ihm in Rechnung gestellten Beträgen nicht einverstanden ist, hat er innert einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die Bezahlung sämtlicher Rechnungen der EW Höfe AG ist innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum fällig. Die EW Höfe AG behält sich das Recht vor, die Zahlungsfrist im Einzelfall auf 10 Tage zu verkürzen. Die Beanstandung einer durch die EW Höfe AG vorgenommenen Messung (namentlich bei Energie- oder Gaslieferung) berechtigt den Kunden nicht dazu, die Zahlung der Rechnungs- beträge und die Leistung von Akontozahlungen zu verweigern. Im Fall einer nicht fristgerecht erfolgenden Zahlung gerät ein Kunde am auf die Fälligkeit fol- genden nächsten Werktag ohne Weiteres in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die EW Höfe AG berechtigt, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR und die Zahlung von zusätzlichen Aufwendungen (Porto, Inkasso, Ein- und Ausschaltungen usw.) zu verlangen. Für Mahnungen nach der 2. Zahlungserinnerung wird eine Pauschale von CHF 30.00 pro Mahnung in Rechnung gestellt. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden an die EW Höfe AG mit Forderungen der EW Höfe AG aus Leistungen an den Kunden ist ausgeschlossen.

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Samples: www.ewh.ch

Zahlungsmodalitäten. Die EW Höfe AG kann nach eigenem Ermessen monatlich, dreimonatlich oder Der Provider wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in anderer Perio- dizität Rechnung stellen. Sie Die Monatsrechnungen sind jeweils innerhalb von sieben Werktagen zur Zahlung fällig. Soweit eine Zeitabrechnung erfolgt, erfolgt die Abrechnung minutengenau Soweit eine Volumenabrechnung erfolgt, erfolgt diese je Megabyte Soweit eine Abrechnung Flat Variante erfolgt, erfolgt diese als Pauschale § 7 Gewährleistung und Haftung Für Mängel seiner Leistungen gemäß den §§ 1 und 2 dieses Vertrages haftet der Provider nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Provider haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist berechtigtdie vorvertragliche, Akontozahlungen oder Sicherheiten zu verlangenvertragliche und außervertragliche Haftung des Providers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die EW Höfe AG hat das RechtHaftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Providers. Der Provider übernimmt keine Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, Vorinkassozähler einzubauendie aus deren Nutzung resultieren. Solche Zähler können Kostenlosen telefonischer Support übernimmt der Provider ausschließlich für die in der Leistungsbeschreibung genannten Dienste und Produkt. Eine Berechnung erfolgt, wenn der Fehler nicht durch den Provider zu verantworten ist. § 8 Laufzeit, Kündigung Der Provider-Vertrag wird auf 12 Monate geschlossen und kann von ihr so eingestellt beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, dass die Installationskosten und ein angemessener Teil der geleisteten Zahlung zur Tilgung bestehender Forderungen aus Energielieferung übrig bleibt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kosten für den Ein- und Ausbau dieser Zähler sowie für zusätzliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat die ihm zugestellten Rechnungen unverzüglich zu prüfen. Falls er zwar mit den ihm in Rechnung gestellten Beträgen nicht einverstanden ist, hat er innert einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich Einspruch zu erheben3 Monaten zum Vertragsablauf. Erfolgt keine vorzeitige Kündigung, ansonsten gilt verlängert sich die Rechnung als anerkanntDauer des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate. Die Bezahlung sämtlicher Rechnungen der EW Höfe AG ist innerhalb Vertragsdauer von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum fälligInternetleitungen sind mind. Die EW Höfe AG behält sich das Recht 12 Monate und maximal 36 Monate. Anders lautende Vertragslaufzeiten werden im Antrag schriftlich vereinbart. Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor, die Zahlungsfrist im Einzelfall auf 10 Tage zu verkürzenwenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt; der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß §§ 4 und 5 dieses Vertrages nicht nachkommt. Die Beanstandung einer durch die EW Höfe AG vorgenommenen Messung (namentlich bei Energie- oder Gaslieferung) berechtigt den Kunden nicht dazu, die Zahlung der Rechnungs- beträge und die Leistung von Akontozahlungen zu verweigern. Im Fall einer nicht fristgerecht erfolgenden Zahlung gerät ein Kunde am auf die Fälligkeit fol- genden nächsten Werktag ohne Weiteres in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die EW Höfe AG berechtigt, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR und die Zahlung von zusätzlichen Aufwendungen (Porto, Inkasso, Ein- und Ausschaltungen usw.) zu verlangen. Für Mahnungen nach der 2. Zahlungserinnerung wird eine Pauschale von CHF 30.00 pro Mahnung in Rechnung gestellt. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden an die EW Höfe AG mit Forderungen der EW Höfe AG aus Leistungen an den Kunden ist ausgeschlossen.§ 9

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Samples: www.pauly.de

Zahlungsmodalitäten. Die EW Höfe AG kann nach eigenem Ermessen monatlich, dreimonatlich oder in anderer Perio- dizität Rechnung stellen. Sie ist berechtigt, Akontozahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Die EW Höfe AG hat das Recht, Vorinkassozähler einzubauen. Solche Zähler können Entschädigung für die Dienstleistung CKW EmoBill wird von ihr so eingestellt werden, dass die Installationskosten und ein angemessener Teil der geleisteten Zahlung zur Tilgung bestehender Forderungen aus Energielieferung übrig bleibt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kosten für den Ein- und Ausbau dieser Zähler sowie für zusätzliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat die ihm zugestellten Rechnungen unverzüglich zu prüfen. Falls er mit den ihm CKW einmal jährlich in Rechnung gestellten Beträgen nicht einverstanden istgestellt. Es handelt sich um eine Forderung von CKW gegenüber der Hauseigentümerschaft, hat er innert einer Frist sie wird aber von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die Bezahlung sämtlicher Rechnungen der EW Höfe AG ist innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum fällig. Die EW Höfe AG behält sich das Recht vor, die Zahlungsfrist CKW im Einzelfall auf 10 Tage zu verkürzen. Die Beanstandung einer durch die EW Höfe AG vorgenommenen Messung (namentlich bei Energie- oder Gaslieferung) berechtigt den Kunden nicht dazu, die Zahlung Auftrag der Rechnungs- beträge und die Leistung von Akontozahlungen zu verweigern. Im Fall einer nicht fristgerecht erfolgenden Zahlung gerät ein Kunde am auf die Fälligkeit fol- genden nächsten Werktag ohne Weiteres in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die EW Höfe AG berechtigt, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR und die Zahlung von zusätzlichen Aufwendungen (Porto, Inkasso, Ein- und Ausschaltungen usw.) zu verlangen. Für Mahnungen nach der 2. Zahlungserinnerung wird eine Pauschale von CHF 30.00 pro Mahnung Hauseigentümerschaft direkt dem Rech- nungsempfänger in Rechnung gestellt. Die Verrechnung Zahlung hat netto spätestens am 30. Tag nach Rechnungseingang zu erfolgen. Bei Nichtbezahlung innert Frist gerät der Rechnungsempfänger ohne Mahnung in Verzug und CKW ist berechtigt, im Auftrag der Hauseigentümer- schaft den Strombezug des Rechnungsempfängers einzustellen, indem die RFID-Karten, welche auf den Rechnungsempfänger registriert sind, deaktiviert wer- den. CKW verrechnet zusätzlich den gesetzlichen Ver- zugszins von 5% pro Jahr. Für die Bezahlung der Forderungen der Hauseigen- tümerschaft gegenüber dem Ladestationsbenutzer gelten primär die zwischen der Hauseigentümerschaft und dem Ladestationsbenutzer vereinbarten Zahlungs- konditionen. Die Hauseigentümerschaft hat CKW den zwischen ihr und dem Rechnungsempfänger verein- barten Preis für den bezogenen Ladestrom auf dem dafür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Die Haus- eigentümerschaft kann CKW einmal jährlich eine An- passung dieses Preises mitteilen, wobei die Anpassung jeweils auf Anfang des Kunden nächsten Kalenderjahres erfolgt. Ist zwischen Hauseigentümerschaft und Ladestations- benutzer nichts anderes vereinbart, hat der Ladestati- onsbenutzer, von CKW in Rechnung gestellte Forde- rungen der Hauseigentümerschaft netto spätestens am 30. Tag nach Rechnungseingang zu begleichen. CKW überweist der Hauseigentümerschaft das Entgelt für den vom Ladestationsbenutzer an der Ladestation bezogenen Strom zu den zwischen der Hauseigentü- merschaft und dem Rechnungsempfänger festgeleg- ten Konditionen an die EW Höfe AG mit von der Hauseigentümerschaft angegebene Bankverbindung. Für die Forderungen der EW Höfe AG aus Leistungen an Hauseigentümerschaft gilt primär der zwischen ihr und dem Ladestationsbenut- zer vereinbarte Verzugszins. Ist nichts anderes verein- bart, verrechnet CKW ebenfalls den Kunden ist ausgeschlossengesetzlichen Ver- zugszins von 5% pro Jahr.

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Samples: www.ckw.ch

Zahlungsmodalitäten. Die EW Höfe AG kann nach eigenem Ermessen monatlich, dreimonatlich oder in anderer Perio- dizität Rechnung stellen. Sie ist berechtigt, Akontozahlungen oder Sicherheiten zu verlangenAbrechnung der Lieferungen an die Kindereinrichtungen und Schulen erfolgt per Vorausrechnung. Die EW Höfe AG hat das Recht, Vorinkassozähler einzubauen. Solche Zähler können Abrechnung von ihr so eingestellt werden, dass die Installationskosten und ein angemessener Teil der geleisteten Zahlung zur Tilgung bestehender Forderungen aus Energielieferung übrig bleibt, soweit dies gesetzlich zulässig istPartyservice–Leistungen erfolgt nach erfolgter Lieferung. Die Kosten für Abrechnung gegenüber den Ein- und Ausbau dieser Zähler sowie für zusätzliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des KundenMenükunden erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarung, entweder wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich. Der Kunde hat die ihm zugestellten Rechnungen unverzüglich zu prüfenWerden aus verschiedenen Gründen Leistungen nicht per Vorkasse oder Sofortzahlung beglichen, behalten wir uns ggf. Falls er mit den ihm in Rechnung gestellten Beträgen nicht einverstanden ist, hat er innert einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die Bezahlung sämtlicher Rechnungen der EW Höfe AG ist innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum fällig. Die EW Höfe AG behält sich das Recht vor, die Zahlungsfrist im Einzelfall auf 10 Tage zu verkürzenvor Auftragsannahme eine Bonitätsauskunft einzuholen. Die Beanstandung Rechnungen sind sieben Tage nach Erhalt zahlbar. Sofern sich Unstimmigkeiten ergeben sollten, setzt sich der Kunde umgehend mit den Mitarbeitern unserer Buchhaltung telefonisch in Verbindung. Sollte die Rechnung nicht binnen einer Woche ab Erhalt reklamiert worden sein, gilt sie als anerkannt. Sofern der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages länger als 14 Tage in Verzug sein sollte, werden wir eine Mahnung versenden. Bei fortdauerndem bzw. teilweisem Zahlungsverzug erfolgt eine weitere Mahnung und weitere Bestellungen werden storniert. Für den entstandenen Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr erhoben. Sollten Sie innerhalb der gesetzten Nachfristen nicht zahlen, steht es uns frei, die Angelegenheit unseren Rechtsanwälten oder der Creditrefom zur Bearbeitung zu übergeben. Wir behalten uns vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug bzw. unvollständigen Zahlungen die Essenlieferung für den Kunden bzw. dessen Kind einzustellen und diese erst wieder aufzunehmen, wenn sämtliche ausstehenden Forderungen beglichen sind und auch dann nur gegen Vorauszahlung. Es besteht die Möglichkeit am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Kosten die für Rückbuchungen, die durch die EW Höfe AG vorgenommenen Messung (namentlich bei Energie- Bekanntgabe falscher Kontodaten oder Gaslieferung) berechtigt den mangelnder Deckung, somit durch ein Verschulden des Kunden nicht dazuentstehen, die Zahlung der Rechnungs- beträge und die Leistung von Akontozahlungen zu verweigern. Im Fall einer nicht fristgerecht erfolgenden Zahlung gerät ein Kunde am auf die Fälligkeit fol- genden nächsten Werktag ohne Weiteres in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die EW Höfe AG berechtigt, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR und die Zahlung von zusätzlichen Aufwendungen (Porto, Inkasso, Ein- und Ausschaltungen usw.) zu verlangen. Für Mahnungen nach der 2. Zahlungserinnerung wird eine Pauschale von CHF 30.00 pro Mahnung werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden an die EW Höfe AG mit Forderungen Gleiches gilt für Kosten für Nachforschungsaufträge zur Anschriftenermittlung, sofern der EW Höfe AG aus Leistungen an den Kunden ist ausgeschlossenKunde eventuelle Personenstands- oder Anschriftenänderungen nicht rechtzeitig mitteilt.

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Samples: www.altmark-catering.de

Zahlungsmodalitäten. Die EW Höfe AG kann nach eigenem Ermessen □ Das Entgelt ist monatlich, dreimonatlich oder in anderer Perio- dizität Rechnung stelleninnerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung, auf das Konto bei der Raiffeisenbank Rankweil IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000, des Heimträgers, zu überweisen. Sie ist berechtigt□ Die Bewohnerin bzw. der Bewohner ermächtigt den Heimträger, Akontozahlungen oder Sicherheiten zu verlangendas vorgeschriebene Entgelt innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung von seinem Konto IBAN bei folgender Bank einzuziehen (Einzugsverfahren). Die EW Höfe AG hat das Recht, Vorinkassozähler einzubauen. Solche Zähler können von ihr so eingestellt werden, dass die Installationskosten und ein angemessener Teil Abrechnung erfolgt monatsweise nach Anzahl der geleisteten Zahlung zur Tilgung bestehender Forderungen aus Energielieferung übrig bleibt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kosten für den Ein- und Ausbau dieser Zähler sowie für zusätzliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des KundenTage. Der Kunde hat die ihm zugestellten Rechnungen unverzüglich zu prüfen. Falls er mit den ihm in Rechnung gestellten Beträgen nicht einverstanden ist, hat er innert einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die Bezahlung sämtlicher Rechnungen der EW Höfe AG ist innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum fällig. Die EW Höfe AG behält sich das Recht vor, die Zahlungsfrist im Einzelfall auf 10 Tage zu verkürzen. Die Beanstandung einer durch die EW Höfe AG vorgenommenen Messung (namentlich bei Energie- oder Gaslieferung) berechtigt den Kunden nicht dazu, die Zahlung der Rechnungs- beträge Eintritts - und die Leistung von Akontozahlungen zu verweigernAustrittstag wird voll verrechnet. Im Fall Entgelt nicht enthaltene Dienstleistungen werden jeweils für einen Monat im Nachhinein verrechnet. Bis zum Vorliegen einer nicht fristgerecht erfolgenden Zahlung gerät rechtskräftigen Entscheidung der Sozialhilfebehörde, ob die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen sind, hat die Bewohnerin bzw. der Bewohner monatlich eine Akontozahlung in Höhe von 80% ihrer/seiner Pension und Renten (inklusive Zulagen, Zuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung) und ihres/seines gesamten Pflegegeldes. Der pflegebedürftigen Person gebührt für diese Zeit ein Kunde am monatliches Taschengeld in der Höhe von 10 Prozent der Pflegestufe 3, das ist derzeit monatlich EUR 44,30. Diese Akontozahlung ist bei einer Neuaufnahme ins Haus Klosterreben VOR dem Einzug auf die Fälligkeit fol- genden nächsten Werktag ohne Weiteres in Verzugdas Konto des Heimträgers bei der Raiffeisenbank Rankweil, Konto Nr. 88468, BLZ 37 461 zu überweisen. Bei Zahlungsverzug ist die EW Höfe AG berechtigtwerden Mahngebühren in Höhe von sieben Euro und bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet. Der Bewohnerin bzw. dem Bewohner verbleibt nach Entrichtung des Entgelts bzw. der Übernahme des Entgelts durch Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ein Betrag, Verzugszinsen gemäss Artüber den sie bzw. 104 OR und die Zahlung von zusätzlichen Aufwendungen (Porto, Inkasso, Ein- und Ausschaltungen usw.) zu verlangen. Für Mahnungen nach der 2. Zahlungserinnerung wird eine Pauschale von CHF 30.00 pro Mahnung in Rechnung gestellter selbständig verfügen kann. Die Verrechnung von Forderungen Höhe diese Betrages ergibt sich bei Übernahme des Kunden an die EW Höfe AG mit Forderungen Entgeltes aus Mitteln der EW Höfe AG Sozialhilfe aus Leistungen an den Kunden ist ausgeschlossendem entsprechenden Bescheid.

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Samples: Heimvertrag Haus Rebengasse

Zahlungsmodalitäten. Die EW Höfe AG kann nach eigenem Ermessen monatlich, dreimonatlich oder in anderer Perio- dizität Rechnung stellen. Sie Der Auftraggeber ist berechtigt, Akontozahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Die EW Höfe AG hat das Recht, Vorinkassozähler einzubauen. Solche Zähler können von ihr so eingestellt werden, dass verpflichtet die Installationskosten und ein angemessener Teil der geleisteten Zahlung zur Tilgung bestehender Forderungen aus Energielieferung übrig bleibt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kosten für den Ein- und Ausbau dieser Zähler sowie für zusätzliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat die ihm zugestellten Rechnungen unverzüglich zu prüfen. Falls er mit den ihm in Rechnung gestellten Beträgen nicht einverstanden ist, hat er innert einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten gilt die in Form der ihm auf der Rechnung als anerkanntmitgeteilten Zahlungsoption durchführen. Die Bezahlung sämtlicher Rechnungen der EW Höfe AG ist innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum fällig. Die EW Höfe AG On Point Mediadesign behält sich das Recht vor, die Zahlungsfrist Rechnung in elektronischer Form zu versenden. Der Auftraggeber ist hiermit einverstanden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt im Einzelfall auf 10 Tage Eigentum von On Point Mediadesign GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG On Point Mediadesign haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche On Point Mediadesign auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Ansprüche des Auftraggebers gegen On Point Mediadesign aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu verkürzenuntersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen 5 Werktagen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Die Beanstandung einer Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die EW Höfe AG vorgenommenen Messung (namentlich bei Energie- oder Gaslieferung) berechtigt den Kunden Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet On Point Mediadesign nicht dazufür Aufträge für Fremdleistungen, die Zahlung der Rechnungs- beträge und On Point Mediadesign an Dritte vergibt. On Point Mediadesign übernimmt die Leistung Klärung von Akontozahlungen zu verweigern. Im Fall einer nicht fristgerecht erfolgenden Zahlung gerät ein Kunde am auf die Fälligkeit fol- genden nächsten Werktag ohne Weiteres in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die EW Höfe AG berechtigtRechten Dritter (z.B. nach dem Design- Marken-, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR und die Zahlung von zusätzlichen Aufwendungen (PortoPatent- oder Urheberrecht, Inkasso, Ein- und Ausschaltungen uswetc.) nur, wenn dem Auftraggeber hierzu eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Sofern On Point Mediadesign Bilder oder Ähnliches für den Auftraggeber einkauft, erhält der Auftraggeber einen Link zu verlangenden jeweiligen Nutzungsbedingungen und hat selbst zu prüfen, ob die gekaufte Lizenz nach Art und Umfang für die geplante Verwendung der Inhalte ausreicht. Für Mahnungen nach Ansonsten ist es die Aufgabe des Auftraggebers, alle Vorkehrungen zu ergreifen, welche für die Rechtmäßigkeit der 2Verwendung der seitens On Point Mediadesign erstellten Inhalte erforderlich sind. Zahlungserinnerung wird eine Pauschale von CHF 30.00 pro Mahnung in On Point Mediadesign leistet keinerlei Rechtsberatung hierzu. Sofern On Point Mediadesign Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gestellt. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden an die EW Höfe AG mit Forderungen vergibt, tritt On Point Mediadesign hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der EW Höfe AG aus Leistungen Fremdfirma an den Kunden Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme On Point Mediadesign, zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen. On Point Mediadesign haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. On Point Mediadesign ist ausgeschlossennicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. On Point Mediadesign haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. On Point Mediadesign ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese On Point Mediadesign bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

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Samples: cdn.website-editor.net