Common use of Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch beide Par- teien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten Betrags. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: Zuwendungsvertrag Für Erasmus+ Hochschulbildung

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer 5.1 Der/Die Teilnehmende erhält innerhalb von 30 Tagen Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Par- teien und Parteien oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung, spätestens aber bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung Vorfinanzierung in Höhe von 80 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise im begründeten Ausnahmefall eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.thi.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer Der/Die Teilnehmer/-in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Par- teien Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten BetragsBetrags pro Semester. Legt der Teilnehmer der/die Teilnehmer/-in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.uni-kassel.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch beide Par- teien Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung eine Ankunftsbestätigung ei- ne Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 [70 % bis 100 %] des in Artikel 3 genannten BetragsBetrags pro Se- mester. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan Zeitplan der Entsendeeinrichtung Ent- sendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.graduateacademy.uni-heidelberg.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch beide Par- teien Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten BetragsBetrags pro Semester. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.uni-flensburg.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer Der/Die Teilnehmer/in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Par- teien Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung Ankunfts- bestätigung bzw. Mittel eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 75% des in Artikel 3 genannten BetragsBe- trags. Legt der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.oth-regensburg.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer Der/die Teilnehmer/in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Par- teien Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten BetragsGesamtbetrags für den festgelegten Förderzeitraum. Legt der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.hfoev.bremen.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Par- teien und Parteien oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung, spätestens aber bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung Vorfinanzierung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten genann- ten Betrags. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise im begründeten Ausnahmefall eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.uni-trier.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb Innerhalb von 30 Tagen Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Par- teien Vertragsparteien oder nach Erhalt der Ankunftsbestätigung und spätestens bis zum Datum zu Beginn des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung Mobilitätszeitraums wird an den Teilnehmer / die Teilnehmerin eine Vorfinanzierungszahlung Vorauszahlung in Höhe von 80 [70 % bis 100 %, die Entscheidung darüber trifft die Organisation] des in Artikel 3 genannten BetragsBetrags gezahlt. Legt Falls der Teilnehmer / die Teilnehmerin die entsprechenden Nachweise Belege nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan wie im Zeitplan der Entsendeeinrichtung vorvorgesehen einreicht, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung Auszahlung der Vorfinanzierung Vorauszahlung möglich, wenn berechtigte Gründe vorliegen.

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Samples: erasmusplus.at

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Par- teien und Parteien oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung, spätestens aber bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der An- kunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung Vorfinanzierung in Höhe von 80 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeit- plan Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise im begründeten Ausnahmefall eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.thi.de