Vertrag Musterklauseln

Vertrag. Zusammenfassend für Einspeisevertrag, Ausspeisevertrag, Bilanzkreisvertrag.
Vertrag. 7.1 Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen/Erweiterungen des Liefer- /Leistungsumfanges, die sich bei der Ausführung als erforderlich erweisen, wird der AN dem AG unverzüglich schriftlich anzeigen. Sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Vertrag. 3.1 Wenn zwischen dem Auftraggeber sowie allen mit ihm verbundenen Firmen und dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres nach der ersten Vorstellung ein Einvernehmen besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer innerhalb von fünf Werktagen nach dem Zustandekommen des Einvernehmens schriftlich mitzuteilen, dies unter Zusendung der Konditionen des Vertrages. Wenn der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird jegliches Recht auf die Kulanzregelung gemäß Artikel acht dieser allgemeinen Lieferbedingungen hinfällig. Für die Frage, ob ein Einvernehmen besteht, ist es nicht von Bedeutung, ob das Zustandekommen eines (Arbeits-)Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten von einer guten Absolvierung einer Probezeit abhängig gemacht wurde bzw. dass der Kandidat eine andere Stelle besetzt, als für die er oder sie vom Auftragnehmer vorgestellt wurde.
Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.
Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die Halberstadtwerke dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.
Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald das e-werk dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.
Vertrag. 2.1. Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die Halberstadtwerke dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Vertrag. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die Energieversorgung Greiz GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin. Falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, gilt der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann–auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen. Die Energieversorgung Greiz GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchsetzen.
Vertrag. Der Verein/die Kapitalgesellschaft ............................................................ vertreten durch ......................................................... - nachstehend „Verein“ genannt - und ............................................................. - nachstehend „Spieler“ genannt - geb. am ....................... , in ................................ wohnhaft in: ......................................................................... Staatsangehörigkeit: ......................................................................... bei Minderjährigen: gesetzlich vertreten durch ................................................................................................................. schließen folgenden Vertrag: § 1
Vertrag ist der zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden rechtsverbindlich geschlossene Leistungsvertrag. Es kann sich hierbei um einen Liefervertrag und/oder Werkvertrag handeln. Ausschlaggebend ist, dass die Anwendbarkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen in diesem Vertrag rechtsgültig vereinbart wurde.