Common use of Vertrag Clause in Contracts

Vertrag. 2.1. Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- den. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- telt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich ist. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird einen möglichen Lieferanten- wechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Erdgaslieferungen

Vertrag. 2.18.1 Eine Ruhepause von 4 Wochen (6 Monatsvertrag) bzw. von 8 Wochen (12 Monatsvertrag) ist bei jedem Vertrag ohne Angaben von Gründen möglich. Die Ruhepausen können nur am Stück von mind. 4 Wochen in Anspruch genommen werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei der Nutzung der Ruhepausen stillschweigend um 4 bzw. 8 Wochen. Start und Dauer (mind.4 Wochen- max. 8 Wochen) sind vorab frühestmöglich, aber mindestens 14 Tage vor Beginn schriftlich per ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ bekannt zu geben. 8.2 Eine Stilllegung des Vertrages ist bei einer Verhinderung von mindestens einem Monat auf Grund von Krankheit, Schwangerschaft, Wehrdienst, Zivildienst, akute Erkrankung oder längerer Auslandsaufenthalt nach Vorlage einer ärztlichen/behördlichen/sonstigen Bestätigung/Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung möglich. Eine Stilllegung aus sonstigen Gründen obliegt der Inhaberin (▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇) mittels Einzelfallentscheidung. Der Erdgasliefervertrag kommt zustandeAntrag ist innerhalb von 14 Tage nach Beginn bzw. Kenntnis der obengenannten Gründe schriftlich per ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ bekannt zu geben. Für die Dauer der Stilllegung ist es nicht möglich, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden Leistungen von FSG in Anspruch zu nehmen. Die stillgelegte ▇▇▇▇▇ des Mitgliedsvertrages wird an das Ende der Vertragslaufzeit angehängt. 8.3 Bei einem weiteren Schreiben Wohnortwechsel ins Ausland oder in ein anderes Bundesland, kann die Mitgliedschaft aufgelöst werden. 8.4 Eine Bearbeitungsgebühr von 50€ wird fällig, sollte die Beendigung der Mitgliedschaft auf Grund der oben genannten Gründe gewünscht werden. 8.5 Die Inhaberin (▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇) behält sich das Zustande- kommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte TerminRecht vor, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche TerminEinzelfallentscheidungen zu treffen, in der Regel der 1. Bezug auf vorzeitige Kündigungen des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- den. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in TextformMitgliedsvertrages durch das Mitglied – dies kann unter gerechtfertigten Gründen möglich sein. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt 8.6 Eine Erhöhung des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- telt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels wöchentlichen Trainingskontingents ist zu jedem Monatsletzten möglich – dies ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs Inhaberin (▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇) mündlich oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer schriftlich mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich ist. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird einen möglichen Lieferanten- wechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertrag. 2.1. Der Erdgasliefervertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu Westent- hanner Energieversorgung GmbH dem Kunden in einem weiteren wei- teren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteiltverbindlichen Lie- ferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte Kun- den gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses Lieferan- tenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche nächst- mögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang Auftragsein- gang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen ge- setzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- denKunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung Auf- tragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2. 2.2.Der Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss Ver- tragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen Ver- tragsbedingungen in Textform. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- teltrech- nerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen au- ßerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung Kün- digung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle Entnahme- stelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu Westenthanner Energieversorgung GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen bisherigen Ver- tragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle Entnahmestelle möglich ist. 2.6. Die Westenthanner Energieversorgung GmbH haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu Westenthanner Energieversorgung GmbH wird werden einen möglichen Lieferanten- wechsel Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Vertrag. 2.11. Die auf der Webseite der KulTourStadt Gotha GmbH beschriebenen Angebote von Veranstaltern/Anbietern stellen keine bindenden Vertragsangebote dieser dar. Mit Absendung des vom ▇▇▇▇ ausgefüllten Buchungsformulars gibt der dieser ein verbindliches Angebot ab. Bei Anfragen per Telefon gibt der ▇▇▇▇ ein mündliches Angebot ab; bei Angebots-E-Mails stellt die Antwort-E-Mail des Gastes darauf ein verbindliches Angebot dar. Der Erdgasliefervertrag Vertrag mit dem jeweiligen Veranstalter/Anbieter kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteilt▇▇▇▇ eine Reservierungsbestätigung per E-Mail, Fax bzw. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- denGastes ausnahmsweise – per Post zugeht. Mit Absendung der Buchung erkennt der ▇▇▇▇ die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KulTourStadt Gotha GmbH an. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- telt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5AGB sind von Onlinebuchungen vom ▇▇▇▇ anzuerkennen. Im Falle eines Wohnsitzwechsels Übrigen sind die AGB beigefügt. Der dem ▇▇▇▇ bestätigte Preis ist von diesem direkt an den Veranstalter/Anbieter zu zahlen. Sämtliche sich ergebende Ansprüche und Verpflichtungen, insbesondere etwaige Ansprüche und Verpflichtungen aus den §§ 651 a ff BGB bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem ▇▇▇▇ und dem von ihm ausgesuchten Veranstalter/Anbieter. 2. Die Zimmerreservierung erfolgt bereits bei der Buchung und ist ohne Reservierungsbestätigung gültig. Die Reservierungsbestätigung erscheint bei Onlinebuchungen auf dem Bildschirm und kann ausgedruckt werden; sie wird dem ▇▇▇▇ zusätzlich per E-Mail übermittelt. Bei telefonischen Buchungen erfolgt die Übermittlung der Reservierungsbestätigung per E - Mail oder per Fax bzw. – auf Wunsch des Gastes – per Post. Die KulTourStadt Gotha GmbH kann wegen technischer Unsicherheiten den Zugang der Bestätigung bei Übermittlung per E-Mail nicht überprüfen. Die Wirksamkeit der Buchung bleibt hiervon unberührt! 3. Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, die übersandten Reservierungsbestätigungen sowie Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstigen Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage zu überprüfen. Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, die KulTourStadt Gotha GmbH von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden verantwortlich. 4. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Reiseunterlagen innerhalb von 4 Werktagen nach Buchung übersandt, bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 3 Werktagen vor Leistungsbeginn am vereinbarten Leistungsort hinterlegt. 5. Bei der Reservierung von anderen Touristikleistungen, zum Beispiel Konzerttickets etc., kommt der Vertrag zwischen dem ▇▇▇▇ und dem jeweiligen Veranstalter/ Anbieter mit Bestätigung der Reservierung durch die KulTourStadt Gotha GmbH zustande. Dem ▇▇▇▇ durch die KulTourStadt Gotha GmbH gelieferte Tickets hat der ▇▇▇▇ unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit den bestellten Tickets zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigtprüfen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksamBei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets (falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhält der ▇▇▇▇ kostenlos Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen der ▇▇▇▇ den Fehler unverzüglich nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich istSendung schriftlich anzeigt (Abschnitt B Ziffer I. 3. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird einen möglichen Lieferanten- wechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag. 2.1. Der Erdgasliefervertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu Stadtwerke Langenfeld GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen ver- bindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich mög- lich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist Wider- rufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- den. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung Auftragsbestä- tigung genannten Lieferbeginn. 2.2. 2.2.Der Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- teltermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausge- schlossen insofern kein Anspruch zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 2.5 besteht. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Be- stätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigtbe- rechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt Zeit- punkt erklärt werden. Der Kun- de Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer Identifi- kationsnummer mitzuteilen. 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksamStadtwerke Langenfeld GmbH hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Mo- natsende zu kündigen, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich istJahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu Stadtwerke Langenfeld GmbH wird einen möglichen Lieferanten- wechsel Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung Beach- tung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Stromlieferungsvertrag

Vertrag. 2.1Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag zwischen Kunden und der Sportalp Gastro GmbH kann nur schriftlich zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen Kunden und der Sportalp Gastro GmbH ist das individuell konfigurierte Angebot. Für die Angebotserstellung entstehen dem Kunden keine Kosten. Mit der Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung kommt zwischen Kunden und der Sportalp Gastro GmbH ein Vertrag zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber der Sportalp Gastro GmbH mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die Sportalp Gastro GmbH kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Der Erdgasliefervertrag kommt zustandeUmfang der vertraglichen Leistungen von der Sportalp Gastro GmbH ergibt sich im Einzelnen aus der Bestätigung. Nebenabreden, sobald wie zusätzliche Leistungen, Sonderwünsche und Sonderleistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Vertragsentgelte, Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren sowie sonstige Kosten sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Kosten für Sonderleistungen (Nebenabreden) sowie verauslagte Kosten werden gesondert abgerechnet. Gegen Ansprüche von der Sportalp Gastro GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Zurückbehaltung von Zahlungen ist, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen. Die Sportalp Gastro GmbH dem Kunden kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) starkem Maße vertragswidrig verhält. Die Sportalp Gastro GmbH behält jedoch den Anspruch auf Vertragsentgelte/Preise abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen zzgl. verauslagter Kosten. Bei Ansprüchen von Dritten hat der Kunde die Sportalp Gastro GmbH freizustellen. Abweichende Vertragsänderungen sowie Nebenabreden und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteiltsämtliche Willenserklärungen, wie ▇.▇. Lieferbeginn ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Rücktrittserklärungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Unwirksame Bestimmungen/Bedingungen sind durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt am nächsten kommenden Bestimmung/Bedingung zu ersetzen. Der Kunde ist vorrangig verpflichtet, die für die Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen bzw. vereinbarten Preise der Sportalp Gastro GmbH zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden ge- wünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, veranlasste Leistungen und Auslagen der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- denSportalp Gastro GmbH an Dritte. Die Grundlaufzeit beginnt Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- telt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht. Die Kündigung des Vertrages bedarf vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Durch das umfangreiche Angebot ist es möglich, dass saisonal bedingte Veränderungen aufkommen. Ein Austausch einer gleichwertigeren Ware behält sich der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5Betreiber vor, wenn ein einzelner Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein sollte und für den Kunden zumutbar ist. Im Falle eines Wohnsitzwechsels Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird eine Bestellung über eine längere Zeit benötigt, kann der 14.04.2022 Seite 1 von 5 Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigtnach Absprache mit dem Betreiber mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen. Hier muss die Verteilung im Verhältnis stehen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt Sportalp Gastro GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsmodalitäten: • 1.000€ Anzahlung bei Vertragsabschluss als Garantie • 70% des Aus- zugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werdenMindestumsatzes (Mindestverzehr + Raummiete) als Anzahlung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn • Rest nach Vorlage der Rechnung. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine Reklamationen zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber der Sportalp Gastro GmbH mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung der Sportalp Gastro GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz entsprechend bekannt zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich istgeben. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird einen möglichen Lieferanten- wechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag. 2.1. Verträge auf diesem Portal können nur in deutscher Sprache geschlossen werden. Der Erdgasliefervertrag Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Stromliefervertrages bei der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH ab, wenn er den Onlinebestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Nachdem er seinen Auftrag abgeschickt hat, erhält er von der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH eine E-Mail, die den Empfang seiner Bestellung bei der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH bestätigt (Eingangsbestätigungs-E-Mail). Diese Bestätigungs- E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern informiert den Kunden nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH gespeichert. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen sind auch unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇.▇▇ abrufbar und als Download speicherbar. 2.2. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben Textform das Zustande- kommen Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Die Auftragsbestätigung der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die vertragswesentlichen Unterlagen werden bereits mit der Bestellbestätigung an die vom Kunden genannte E-Mail-Adresse unmittelbar nach Bestellung versendet. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- denKunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- teltermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Störungen der Stromversorgung können nicht per E- Mail gemeldet werden, sondern müssen über die jeweilige Notfallnummer Ihres Netzbetreibers gemeldet werden. 2.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5. IEin Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Falle Fall eines Wohnsitzwechsels ist Umzuges muss der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigtVertrag gekündigt werden. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilenKündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen. 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksamStadtwerke Bad Hersfeld GmbH hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich istJahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH wird einen möglichen Lieferanten- wechsel Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Stromliefervertrag

Vertrag. 2.1. Der Erdgasliefervertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH SWR dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteiltverbindlichen Liefer- beginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- denKunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2. 2.2.Der Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- teltermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündi- gung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des VertragsendesVertrags- endes. 2.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages Vertra- ges unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung Bezeichnung seiner zukünftigen zu- künftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu Stadtwerke Radolfzell GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle Entnahmestelle möglich ist. 2.6. Die SWR haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird SWR werden einen möglichen Lieferanten- wechsel Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Stromliefervertrag

Vertrag. 2.1. 2.1 Der Erdgasliefervertrag Stromlieferungsvertrag kommt zustande, sobald mit der Übersendung einer Vertragsbestätigung durch die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH Stadtwerke Meerane zustande und wird zu dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt der Vertragsbestätigung genannten Datum aufgenommen (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. am Ersten des auf den Auftragseingang folgenden übernächsten Monats, jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden im Auftrag gewünschten Termin). Eine Belieferung vor Er endet frühestens mit Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- den. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in TextformGrundlaufzeit. 2.3. 2.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- teltermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.42.3 Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigung Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen auf das Ende eines Monats. 2.4 Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail). 2.5 Die Stadtwerke Meerane behalten sich das Recht vor, zur Bonitätsprüfung bei der Schufa Holding AG eine Auskunft einzuholen. Bei der Erteilung von Auskünften kann die Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Vertrages bedarf Kreditrisikos mitteilen. 2.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind die Stadtwerke Meerane berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten an den Kunden weiter zu berechnen. Sofern der TextformKunde seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen, trotz Mahnung nicht nachkommt, sind die Stadtwerke Meerane berechtigt, die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. Innerhalb Dem Kunden wird eine Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angekündigt und der Beginn der Unterbrechung spätestens drei Werktage vor der Unterbrechung angekündigt. Die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung sind vom Kunden in der vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegten Höhe zu ersetzen. 2.7 Die Stadtwerke Meerane sind berechtigt, den Liefervertrag ohne Einhaltung einer Woche nach Zugang der Kündigung Frist in Textform unter Angabe des Vertragsendeszu kündigen, wenn der Kunde sich wiederholt mit einer fälligen Zahlung (Abschlag, Jahresrechnung) mehr als 14 Tage in Verzug befindet oder die Stadtwerke Meerane wiederholt von einer erteilten Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschriftmandat nicht oder nicht vollständig Gebrauch machen können. 2.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. 2.8 Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich ist. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird Stadtwerke Meerane werden einen möglichen Lieferanten- wechsel Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Stromlieferungsvertrag

Vertrag. 2.1Stand: 16.11.2020 • Seite 1 von 2 3.1. Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH SWPE dem Kunden in einem weiteren Schreiben mit Zusendung der Vertragsbestätigung das Zustande- kommen Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn verbindlichen Liefer- beginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, falls . Falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses Lieferan- tenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, gilt der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monatsvom Netzbetreiber bestätigte ▇▇▇▇▇▇ als Lieferbeginn. Eine Belieferung Belie- ferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- den. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in TextformKunden. 2.33.2. Möchte der Kunde alle Unterlagen zum Erdgasliefervertrag per E-Mail erhalten, so erhält der Kunde alle vertragswesent- lichen Informationen und Unterlagen über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- teltKunde verpflichtet sich, sofern keine abgelesenen Daten vorliegenstets eine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und den Zugang der E-Mails zu gewährleisten. 2.43.3. Unterliegt der Vertrag einer Mindestvertragslaufzeit, so wird der Vertrag mit der im Auftragsformular angegebenen Min- destvertragslaufzeit geschlossen. 3.4. Der Vertrag kann mit der im Auftragsformular angegebenen Kündigungsfrist auf das Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag mit einer Mindestvertrags- laufzeit geschlossen, so kann der Vertrag jedoch erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekün- digt werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um den im Auftragsformular als Vertragsverlängerung angegebenen Zeitraum, wenn er nicht von einer der beiden Seiten mit gleicher Kündigungsfrist nach Satz 1 jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.53.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist Sofern keine abgelesenen Daten vorliegen, wird der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung Zählerstand zum Zeitpunkt des Aus- zugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt Lieferbeginns beim örtlich zu- ständigen Netzbetreiber abgefragt bzw. rechnerisch ermittelt. 3.6. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag für die Ver- brauchsstelle nicht automatisch. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6Die Kündigungsfrist be- trägt dann – auch während der Mindestvertragslaufzeit bzw. Vertragsverlängerung – zwei Wochen unter Vorlage einer ent- sprechenden Bescheinigung (bspw. Übergabeprotokoll). Die Kündigung wird nicht wirksamMitteilung muss das Auszugsdatum sowie die neue Wohnan- schrift enthalten. 3.7. Die SWPE hat das Recht, den Vertrag – auch während der Mindestvertragslaufzeit bzw. Vertragsverlängerung – mit ei- ner Frist von 2 Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich istJahresverbrauch 300.000 kWh übersteigt. 2.73.8. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH SWPE wird einen möglichen Lieferanten- wechsel Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unent- geltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Umwelt Tarif Vertrag

Vertrag. 2.1Leistungsbeschreibung - Vertragsbedingungen der Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V. - VOL/B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Angebot des Bieters inkl. Der Erdgasliefervertrag kommt zustandeEigenerklärungen - Zuschlagserteilung - Beantwortung der Bieterfragen Uns ist bekannt, sobald dass (auf besonderes Verlangen der Auftraggeberin) nicht er- brachte Nachweise zur Eigenerklärung auch dann als nicht erbracht gelten, wenn im Angebot oder in beigefügten Erklärungen darauf verwiesen wird. Mit der zusätzlich angeforderten Bietererklärung (siehe Nebenkästchen Erklärung), die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH von allen darin aufgeführten Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unter- schrieben ist, wird bestätigt, dass das federführende Unternehmen bevollmächtigt ist, die Gemeinschaftsmitglieder gegenüber der Auftraggeberin/ dem Kunden Auftraggeber zu vertreten. Jedes Gemeinschaftsmitglied verpflichtet sich darin, mit seiner Unter- schrift für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gesamtschuldnerisch zu haften. Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigen wir den Inhalt aller - auch in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt ge- sonderter Anlage eingereichten - Erklärungen und Nachweise. Firmenbezeichnung/-anschrift (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte TerminFirmenstempel, falls dies vorhanden) _ Datum Die Unrichtigkeit vorstehender oder beige- fügter Erklärungen, Angaben oder Unterla- gen führt zum Ausschluss vom Vergabe- verfahren. Ein erteilter Auftrag kann beim Vorliegen von Unrichtigkeiten fristlos aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- wichtigem Grund wegen Verletzung ver- traglicher Nebenpflichten gekündigt wer- den. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem nebenstehende Unterschrift deckt alle - auch in gesonderter Anlage beigefügten - Erklärungen, Angaben und Nachweise die- ses Angebots ab. Eine zusätzliche gesonderte Unterschrift ist nur bei gemeinschaftlichen Bietern/innen in der Auftragsbestätigung genannten LieferbeginnBietererklärung erforderlich! _ Unterschrift/en (Name der/ des Unterzeichnenden in Blockschrift) Fehlt die Unterschrift, gilt das Angebot als nicht abgegeben und wird bei der Wertung nicht berücksichtigt! Unvollständige Angebote können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden! § 1 Vertragsgegenstand Die Vertragspartnerin wird beauftragt, die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu erbringen. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- telt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung § 2 Vertragsbestandteile Bestandteile dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist sind in der nachfolgenden Reihenfolge: − dieser Vertrag − Leistungsbeschreibung, Anlage 1 − Allgemeine Vertragsbedingungen RLS, Anlage 2 − Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksamLeistungen (VOL/B), wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt Anlage 3 − Zuschlagserteilung Anlage 4 − Angebot Vertragspartnerin vom TT.MM.JJJJ, Anlage 5 − Beantwortung der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet Bieterfragen, Anlage 6 § 3 Leistungsumfang und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich ist. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird einen möglichen Lieferanten- wechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.Termine

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Sources: Verhandlungsvergabe – Rahmenvereinbarung Beratung Zum Themenfeld Inklusion

Vertrag. 2.1. Zwischen dem Verein Gartenfreunde Ostland e.V., Syke, dieser vertreten durch den Vorstand und dem Mitglied des Verein Gartenfreunde Ostland e.V. Syke wird folgender Gartenpachtvertrag geschlossen: Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH Verpächter verpachtet dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte Termin, falls dies aus Gründen Pächter im Gebiet des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, Vereins Gartenfreunde Ostland e.V. Syke in der Regel der Anlage Nienburger Straße, den Garten Nr. … mit einer Größe von ca m2 zur ausschließlich kleingärtnerischen Nutzung. (1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- den. Die Grundlaufzeit ) Das Pachtverhältnis beginnt mit Wirkung vom und endet, soweit es nicht vorher gekündigt wird, mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in TextformErlöschen des Generalpachtvertrages gemäß Abschnitt l. dieses Vertrages. 2.3(2) Das Pachtjahr läuft jeweils vom 01. Der Zählerstand zum Zeitpunkt Dezember bis 30. November des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- telt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegenfolgenden Jahres. 2.4. Die Kündigung (3) Beim Tod des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe Pächters endet Pachtverhältnis mit Ablauf des Vertragsendesfolgenden Kalendermonats. 2.5(4) Das Pachtverhältnis endet automatisch, wenn dem Verpächter der Zwischenpachtvertrag gekündigt wird, außer in den gesetzlichen Fällen des § 10 Abs. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter 1 BKleingG. (5) Der Verpächter kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn a) der Pächter mit der Entrichtung des Pachtzinses mindestens ein viertel Jahr in Verzug ist und nicht innerhalb von sechs Wochen zwei Monaten nach schriftlicher Mahnung die fällige Pachtzinsforderung erfüllt, oder b) der Pächter oder von ihm auf seiner Gartenfläche geduldete Personen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbesondere den Frieden in der Gärtnergemeinschaft so nachhaltig stören, dass dem Verpächter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (6) Der Verpächter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis spätestens am 3. Die Werktag im August zum 30. November eines Jahres zu kündigen, wenn der Pächter ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung des Verpächters eine nicht gärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Gartens betreffen, nicht unerheblich verletzt, insbesondere die Laube zum dauernden Wohnen benutzt, das Grundstück unbefugt einem Dritten überlässt, erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb ei- ner angemessenen Frist abstellt, geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Gartenanlage verweigert. (7) Der Verpächter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis spätestens am 3. Werktag im Februar, zum 30. November eines Jahres zu kündigen, wenn a) die Beendigung des Pachtverhältnisses erforderlich ist, um die Gartenanlage neu zu ordnen, insbe- sondere um Gärten auf eine Größe von 400 m² zu beschränken, die Wege zu verbessern oder Spiel- oder Parkplätze zu errichten; b) planungsrechtlich eine andere als die Gärtnerische Nutzung zulässig ist und der Eigentümer durch die Fortsetzung des Pachtverhältnisses an einer anderen wirtschaftlichen Verwertung gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. c) die als Gartenanlage genutzte Grundstücksfläche nach abgeschlossener Planfeststellung für die festgesetzte Nutzung alsbald benötigt wird. (8) Wenn dringende Gründe die vorzeitige Inanspruchnahme der kleingärtnerisch genutzten Fläche erfor- dern, ist eine Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt in den Fällen des Aus- zugs oder mit Wirkung Absatzes 7, Buchstabe b) und c), spätestens am 3. Werktag ei- nes Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Monats zulässig. (9) Der Pächter ist berechtigt, dass Pachtverhältnis jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werdenkündigen. Der Kun- de Er hat in seiner weder ganz noch anteilig einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits für das angebrochene Pachtjahr im Voraus bezahlten Pacht. (10) Eine Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. (11) Es wird vereinbart, dass die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses durch die Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an Gebrauches der neuen Ent- nahmestelle möglich Gartenparzelle gemäß § 545 BGB ausgeschlossen ist. 2.7(1) Der Pachtzins beträgt zurzeit bei 0,20 € je m² für den Garten €/a. Dieser Betrag ist bis zum 1.12. eines jeden Jahres an den Verein Gartenfreunde Ostland e.V. Syke im Voraus zu zahlen. Daneben verpflichtet sich der Pächter eine Kaution in Höhe von 150,- Euro als Sicherheit für die Forderun- gen des Vereins zu zahlen. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH Zahlung ist mit Abschluss des Vertrages sofort fällig. Der Verein kann sich aus dieser Kaution bei entsprechender Forderung bedienen. Der Pächter hat die Pflicht die Kaution da- nach wieder bis zur vollen Höhe aufzufüllen. Gegenüber den Forderungen des Vereins kann der Pächter nur mit unbestrittenen und rechts kräftig festgestellte n Forderungen die Aufrechnung erklären. (2) Der Pachtzins kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhöht werden. (3) Ein Erlass oder eine Minderung des Pachtzinses wegen Misswuchses, Wildschaden, Hagelschlag, Über- schwemmung oder dergleichen kann nicht gefordert werden. (4) Der Pächter verpflichtet sich an Gemeinschaftsarbeiten, die der Errichtung oder Erhaltung von Gemein- schaftsanlagen dienen, tatkräftig mitzuwirken. Er verpflichtet sich für jede nicht geleistete Stunde Ge- meinschaftsarbeit eine Gebühr und zusätzlich 15 Euro an den Verein zu zahlen. (5) Sollte der Pächter während der Vertragslaufzeit aus dem Verein Gartenfreunde Ostland e.V. Syke aus- scheiden, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer jährlichen Verwaltungspauschale, die doppelt so hoch wie der Vereinsbeitrag eines Mitgliedes ist. Der Garten wird dem Pächter ohne Gewähr für genaue Größe, bestimmte Güte, Beschaffenheit und Er- tragsfähigkeit zu der in § 1 bestimmte Nutzung überlassen. Der Pächter übernimmt den Garten im ge- genwärtigen ihm bekannten Zustand. (1) Der Pächter ist verpflichtet, das Pachtgrundstück im Sinne einer kleingärtnerischen Nutzung ordnungs- gemäß zu bewirtschaften und in gutem Kulturzustand zu erhalten. (2) Der Pächter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Umweltschutzes, des Baurechtes, des Abfall- und Wasserrechtes, Landschaftsschutzes und die Vorschriften der Baum- schutzsatzung zu befolgen. (3) Der Pächter darf die bestehenden Gartengrenzen nicht eigenmächtig verändern oder beeinträchtigen. (4) Der Pächter ist berechtigt, eine Gartenlaube nach den geltenden Vorschriften zu errichten, sofern eine solche nicht vorhanden ist bzw. durch Abbruch oder Brand verloren geht. (5) Bauliche Anlagen bedürfen unbeschadet einer baurechtlichen Genehmigung der vorherigen Zustimmung durch den Verpächter. Hierunter fallen auch alle nachträglichen Änderungen, Erweiterungen und Erneue- rung vorhandener Anlagen. (6) Die Errichtung, Änderungen, Ergänzung oder Erneuerung sollen innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach der Zustimmung abgeschlossen sein. (7) Baulichkeiten, Bauteile, Versorgungsleitungen usw., die entgegen geltenden Vorschriften errichtet wurden, sind auf Verlagen des Verpächters unverzüglich zu entfernen. (8) Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist nicht gestattet. (9) Der Pächter ist nicht berechtigt, den Garten oder Teile desselben ohne schriftliche Zustimmung des Verpächters unter zu verpachten oder Dritten zur Nutzung zu überlassen. (1) Der Pächter hat den Pachtgegenstand nach Beendigung des Gartenpachtverhältnisses seinem Eigentum (Baulichkeiten, Anlagen, Anpflanzungen und Zubehör) zu räumen und im geräumten Zustand, sowie in einem Zustand, der eine sofortige gärtnerische Weiternutzung ermöglicht, an den Verpächter zurück zu geben. (2) Verpächter und Pächter können den Verbleib des Eigentums oder von Teilen des Eigentums auf der Gartenparzelle bei Beendigung des Gartenpachtverhältnisses vereinbaren. Diese Vereinbarung kann zeitlich befristet werden. (3) Der scheidende Pächter kann sich von der vorstehenden Pflicht zur Räumung des Pachtgegenstandes in dem Umfange befreien, indem er dem Verpächter einen möglichen Lieferanten- wechsel zügig und unentgeltlich Kaufvertrag mit dem Folgepächter über die auf diesen übergehenden Sachen unter Beachtung der gesetzlichen nachfolgenden Bestimmungen nachweist. (4) Ausschließlich der Verpächter hat das Recht, den Garten an einen Folgepächter neu zu verpachten. Er ist auch nicht an die Empfehlung des Pächters gebunden, mit einem von ihm benannten Folgepächter einen Pachtvertrag abzuschließen, wenn der Pächter mit diesen bereits eine Einigung über die Höhe des zurückgelassenen Eigentums erzielt hat. Er wird sich einer entsprechenden Empfehlung aber nicht verschließen, wenn gegen die Person des Folgepächters keine Ausschlussgründe ersichtlich sind. (5) Kommen die Parteien gemäß § 6 Ziffer 2 und 3 dieses Vertrages überein, dass der scheidende Pächter sein Eigentum bei der Beendigung des Gartenpachtverhältnisses zurücklassen kann, ist grundsätzlich eine Wertermittlung der Baulichkeiten, Anlagen und Anpflanzungen vorzunehmen. Die Wertermittlung ist im Falle der Kündigung des Gartenpachtverhältnisses durch den Kündigenden rechtzeitig beim Verpächter zu beantragen. Die Kosten der Wertermittlung trägt der scheidende Pächter bzw. der Verursacher der Wertermittlung, soweit dem nicht andere gesetzliche Regelungen entgegenstehen. (6) Die Wertermittlung kann nur durch zugelassene Wertermittler des Verpächters vorgenommen werden. Sie erfolgt nach den jeweils gültigen Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen in Gärten beim Pächterwechsel des Landesverbandes Niedersächsischer Gartenfreunde. Diese werden hiermit Bestandteil dieses Vertrages. (7) Der durch Wertermittler festgestellte Wert der vertraglich vereinbarten Fristen durchführenBaulichkeiten, Anlagen und Anpflanzungen bildet die Höchstgrenze für Entschädigungen und für den Kaufpreis für das dem scheidenden Pächter gehörende Eigentum. Diesem und dem Folgepächter steht es frei, einen unter der Wertermittlung liegenden Kauf- preis zu vereinbaren. (8) Nichtstatthafte Baulichkeiten, Anlagen, Anpflanzungen usw. sind vom weichenden Pächter zu entfernen. Kommt er der Aufforderung zum Entfernen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach, ist der Verpächter berechtigt, auf Kosten des Pächters den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. (9) Lässt der Pächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses sein Eigentum zurück, verpflichtet er sich solange zur Zahlung einer Pauschale, bis der Garten an einen Folgepächter neu verpachtet werden kann. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach dem zuletzt gezahlten Pachtzins. (10) Endet das Pachtverhältnis aufgrund einer Kündigung gemäß § 2 Absatz 7, steht dem Pächter eine Entschädigung nach § 11 BKleinG zu.

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Sources: Unterpachtvertrag

Vertrag. 2.11. Der Erdgasliefervertrag Vertrag über die jeweilige Leistung kommt während der Reservierung unmittelbar zwischen dem ▇▇▇▇ und dem vom ▇▇▇▇ ausgesuchten Veranstalter/Anbieter zustande. Der von dem Kulturbetrieb bestätigte Zimmerpreis wird direkt an den Veranstalter/Anbieter gezahlt. Sämtliche sich ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, sobald insbesondere auch etwaige Ansprüche und Verpflichtungen aus den §§ 651 a ff BGB bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem ▇▇▇▇ und dem von ihm ausgesuchten Veranstalter/Anbieter. 2. Die Zimmerreservierung erfolgt bereits bei der Buchung und ist ohne Reservierungsbestätigung gültig. Die Reservierungsbestätigung erscheint bei Onlinebuchungen auf dem Bildschirm und kann ausgedruckt werden. Sie wird dem ▇▇▇▇ zusätzlich per E-Mail übermittelt. Bei telefonischen Buchungen erfolgt die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen Lieferbeginn mitteiltÜbermittlung der Reservierungsbestätigung per E-Mail oder per Fax bzw. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- denGastes – per Post. Der Kulturbetrieb kann wegen technischer Unsicherheiten den Zugang der Bestätigung bei Übermittlung per E-Mail nicht überprüfen. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in Wirksamkeit der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in TextformBuchung bleibt hiervon unberührt. 2.33. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- telt▇▇▇▇ ist verpflichtet, sofern keine abgelesenen Daten vorliegendie übersandten Reservierungsbestätigungen sowie Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstigen Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage zu überprüfen. Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, den Kulturbetrieb von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden verantwortlich. 2.44. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche Sofern nicht anders vereinbart, werden die Reiseunterlagen innerhalb von 4 Werktagen nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe des VertragsendesBuchung übersandt, bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 3 Werktagen vor Leistungsbeginn am vereinbarten Leistungsort hinterlegt. 2.55. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist Bei der Kunde Reservierung von anderen Touristikleistungen, zum Beispiel Konzerttickets etc., kommt der Vertrag zwischen dem ▇▇▇▇ und dem jeweiligen Veranstalter/ Anbieter mit Bestätigung der Reservierung durch den Kulturbetrieb zustande. Dem ▇▇▇▇ durch den Kulturbetrieb gelieferte Tickets hat der ▇▇▇▇ unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit den bestellten Tickets zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigtprüfen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksamBei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets (falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhält der ▇▇▇▇ kostenlos Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen der ▇▇▇▇ den Fehler unverzüglich nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich istSendung schriftlich anzeigt (Abschnitt B Ziffer I. 3. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird einen möglichen Lieferanten- wechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag. 2.1. 2.1 Der Erdgasliefervertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH Stadtwerke Neuss dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt Zustandekommen be- stätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen verbindli- chen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses Lieferantenwechsel- prozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung Be- lieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen aus- drücklichen Wunsch des Kun- denKunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der . 2.2 Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in TextformText- form. 2.3. 2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- teltermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. 2.4 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5. 2.5 Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen außerordentli- chen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündigungs- frist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt Zeit- punkt erklärt werden. Der Kun- de Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige zukünf- tige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle Entnah- mestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH Stadtwerke Neuss dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen bisherigen Vertragsbedingungen anbietet anbieten und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle Entnahmestelle möglich ist. 2.7. 2.6 Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird Stadtwerke Neuss haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jah- resverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 2.7 Die Stadtwerke Neuss werden einen möglichen Lieferanten- wechsel Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Stromliefervertrag

Vertrag. 2.12.1 Online-Produktverträge werden bei den Stadtwerken Neuss nur in deutscher Sprache geschlossen. Der Kunde gibt ein verbindliches An- gebot auf Abschluss des Erdgasliefervertrages bei den Stadtwerken Neuss ab, wenn der den Onlinebestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im Schritt 7 den Button „Ver- bindlichen Auftrag senden“ anklickt. Nach dem er seinen Auftrag abge- schickt hat, erhält von den Stadtwerken Neuss eine E-Mail, die den Empfang seiner Bestellung bei den Stadtwerken Neuss bestätigt (Be- stätigungs-E-Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern informiert den Kunden nur dar- über, dass sein verbindliches Angebot bei den Stadtwerken Neuss ein- gegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei den Stadtwerken Neuss gespeichert. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen sind auch unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ abruf- bar und als Download speicherbar. 2.2 Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH Stadtwerke Neuss dem Kunden in einem weiteren Schreiben Textform das Zustande- kommen bestätigt Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbind- lichen verbindlichen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Die Auftragsbestätigung der Stadtwerke Neuss wird per E- Mail an die vom Kunden angegebene E-mail-Adresse versendet. Die Auftragsbestätigung enthält alle wesentlichen Angaben zum Vertrag. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang Auf- tragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen ge- setzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- denKunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung Auf- tragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. 2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- teltermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich ist. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH wird einen möglichen Lieferanten- wechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Erdgasliefervertrag

Vertrag. 2.1. 2.1 Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH das e-werk dem Kunden in einem weiteren wei- teren Schreiben das Zustande- kommen bestätigt Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss mit AuftragsbestätigungAuftragsbestäti- gung) und den verbind- lichen verbindlichen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden ge- wünschte gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist Wi- derrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kun- denKunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten ge- nannten Lieferbeginn. 2.2.Der . 2.2 Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung Zusammen- fassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. 2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermit- teltermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4. 2.4 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang Zu- gang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5. 2.5 Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Aus- zugs Auszugs oder mit Wirkung zu einem ei- nem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kun- de Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige zu- künftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete ver- wendetet Identifikationsnummer mitzuteilen 2.6. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH das e-werk dem Kunden binnen zwei Wochen Wo- chen nach Erhalt der Kündigung in Text- form Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bishe- rigen bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle Entnahmestelle möglich ist. 2.7. Die Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH 2.6 Das e-werk wird einen möglichen Lieferanten- wechsel Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführendurch- führen.

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Sources: Erdgasliefervertrag