Common use of Vertrag Clause in Contracts

Vertrag. 1 Vertragsschluss, -partner, Verjährung 1.1 Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungen. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom Gesamtpreis. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewalt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag. 1 Vertragsschluss2.1 Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, -partner, Verjährung 1.1 Der Vertrag kommt durch sobald die Energieversorgung Limburg GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mit- teilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der Tullius nächst- mögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrück- lichen Wunsch des Kunden. Die Rebmeisterei jeweilige Grundlaufzeit des gewählten Produktes gemäß Preisblatt der Energieversorgung Limburg GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen beginnt mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungengenannten Lieferbeginn. 2.2 Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsabschluss eine Zusam- menfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.4 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zu- gang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.5 Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kün- digung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom Gesamtpreis. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung Kündigung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte der ▇▇▇▇ Der Kunde hat in seiner Kün- digung seine zukünftige Anschrift oder eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu gebenzur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen Kündigung wird nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossenwirksam, wenn die mitgeführten Gegenstände Energieversorgung Limburg GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. 2.6 Die Rebmeisterei Energieversorgung Limburg GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 unentgeltlich unter Beachtung der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewaltgesetzlichen Regelungen und der ver- traglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Gasgrundversorgungsverordnung – Gasgvv

Vertrag. 1 VertragsschlussVertragskennung Dieses Feld wird vom Dienstleister ausgefüllt, -partnerz.B. mit einer eindeutig dem Vertrag zu- ordenbaren Nummer. Der Dienstleister kann die Vertragskennung frei gestalten. Privatwaldbesitzer Forstbetriebsnummer: Die Forstbetriebsnummer wird von der unteren Forstbehörde be- füllt. Diese prüft, Verjährung 1.1 Der Vertrag kommt ob bereits eine Betriebsnummer existiert. Wenn nicht, wird eine Be- triebsnummer vergeben. Die Erfassung von bisher nicht angelegten Betrieben für PW8- Kommunen in FOKUS erfolgt durch die vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der Kundezuständige untere Forstbehörde. Personengemeinschaft/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei AnsprüchenGemeinschaftswald: Personen, die auf einer vorsätzlichen gemeinsam einen Wald be- sitzen, gepachtet haben oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhenein gemeinsames Nießbrauchrecht besitzen, stellen eine Personengemeinschaft dar. Gemeinschaftswälder sind in § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf56 LWaldG BW definiert. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechendNotwendige Nachweise gemäß Ziffer 3.1.2 VwV PWaldVO sind einzureichen. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind Für Perso- nengesellschaften gilt die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungen. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom Gesamtpreis. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer GewaltDefinition gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch.

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Sources: Privatwaldbetreuungsförderung

Vertrag. 1 Vertragsschluss, -partner, Verjährung 1.1 Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei 1.1. Mit der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der KundeAnmeldung/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungen. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom Gesamtpreis. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte Buchung bietet der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG TZR&W den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der Reisebeschreibung verbindlich an. Grundlage hierfür sind die Details rechtzeitig bekannt zu gebenjeweilige Reiseausschreibung und die ergänzenden Reiseinformationen zum Zeitpunkt der Buchung. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sichAnmeldung kann schriftlich, in dem Fallemündlich, der fernmündlich oder online über das Buchungssystem (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen▇▇▇.▇▇▇) vorgenommen werden. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ kann auch für weitere Personen buchen. Für deren Vertragsverpflichtungen steht er dann wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag ist verpflichtetabgeschlossen, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür wenn die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämt- liche Reise durch die Herstellung TZR&W gebucht ist und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellersdem ▇▇▇▇ die Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zugegangen ist. 1.2. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende Weicht der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt Inhalt der Kunde/ Besteller diesBuchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraumso liegt darin ein neues Angebot der TZR&W. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, soweit der ▇▇▇▇ bezüglich des neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen wurde, die TZR&W ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der ▇▇▇▇ zustimmt. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie z.B. durch die GegenständeZahlung des Reisepreises, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- gebenAnzahlung oder den Antritt der Reise erfolgen. 1.3. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet versichert mit seiner Anmeldung, dass er bzw. die mitangemeldeten Personen organisch und psychisch gesund und nicht drogenabhängig sind sowie nicht an einer ansteckenden oder Anfallerkrankung leiden. Jeder Teilnehmer versichert, dass er mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewalttiefem Wasser schwimmen kann.

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Sources: Reisevertrag

Vertrag. 1 Vertragsschluss2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, -partner, Verjährung 1.1 Der Vertrag kommt durch sobald die Halberstadtwerke dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der Tullius nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen Grundlaufzeit beginnt mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungengenannten Lieferbeginn. 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom GesamtpreisKündigung des Vertrages bedarf der Textform. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Veranstaltung technische Arbeiten Grundversorgung von Fremdfir- men erforderlich, so wird Haushaltskunden und die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnenErsatzversorgung mit Strom - (StromGVV)“. 2.4. § 5 Musik Sollte Einen Umzug hat der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu gebenKunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzuzeigen. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sichMitteilung muss das genaue Auszugsdatum, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholenneue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt Halberstadtwerke prüfen sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden nach Maßgabe des bestehenden Vertrages möglich ist. In diesem Fall wird der Kunde im Rahmen dieses Vertrages an der neuen Verbrauchsstelle weiter beliefert und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werdenentsprechend informiert. Anderenfalls endet der Vertrag zum tatsächlich erfolgten Auszugsdatum. 2.5. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und Halberstadtwerke haben das Recht, den Abbau Vertrag mit einer Frist von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zwei Monaten auf das Monatsende zu Lasten des Kunden/ Bestellerskündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 2.6. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende Halberstadtwerke werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt gesetzlichen Regelungen und der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewaltvertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Nutzungsbedingungen

Vertrag. 1 Vertragsschluss2.1. Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, -partner, Verjährung 1.1 Der Vertrag kommt durch sobald die KommEnergie GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der Tullius nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungengenannten Lieferbeginn. 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom Gesamtpreis. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung Kündigung des Vertrages bedarf der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu gebenTextform. 2.4. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller KommEnergie GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossenkündigen, wenn die mitgeführten Gegenstände in Voraussetzungen für die Unterbrechung der Erdgaslieferung wiederholt vorliegen. Die KommEnergie GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde. 2.5. Die KommEnergie GmbH hat das Recht, den unverschlossenen Räumen belassen werdenVertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 2.6. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei KommEnergie GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 unentgeltlich unter Beachtung der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewaltgesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Erdgasliefervertrag

Vertrag. 1 Vertragsschluss, -partner, Verjährung 1.1 1.1. Der Vertrag kommt auf Antrag des Kunden mit dem Vertragsbestätigungsschreiben durch die Stadtwerke Landsberg zustande. Hierzu benötigen die Stadtwerke Landsberg den vollständig ausgefüllten und vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei unterzeichneten Antrag zur Strombelie- ferung. Ein verbindlicher Antrag liegt auch dann vor, wenn der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustandeKunde im Internet auf den Seiten der Stadtwerke Landsberg einen Antrag zur Strombelieferung per Mausklick absendet. 1.2 Vertragspartner 1.2. Den Lieferbeginn teilen die Stadtwerke Landsberg verbindlich im Vertragsbestätigungsschreiben mit. 1.3. Einen Lieferantenwechsel werden die Stadtwerke Landsberg unentgeltlich und zum nächstmöglichen Termin ermöglichen. 9.3. Die Stadtwerke Landsberg werden die Versorgung unverzüglich wiederherstellen lassen, sobald die Gründe für die Unterbre- chung entfallen sind die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet Kunde die Kosten der Kunde Unterbrechung und Wiederherstellung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungen. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom Gesamtpreis. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten Versorgung ersetzt hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt Kosten können für Verluststrukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitdie pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Haftung Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Tullius Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden ist der Nachweis geringerer Kosten gestattet. 9.4. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht Kosten für einen etwaigen Versuch der Unterbrechung (z.B. kein Zutritt) hat der Kunde vor Wiederherstellungder Versor- gung zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewaltersetzen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Energielieferung

Vertrag. 1 Vertragsschluss2.1. Der Gaslieferungsvertrag kommt zustande, -partnersobald die EWR GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Liefer- beginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, Verjährung 1.1 falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrück- lichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftrags- bestätigung genannten Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung läuft bei dem Produktvertrag „EWR*GAS Fix“ bis zum 31.07.2021 (Grundlaufzeit). Der Vertrag „EWR*GAS Fix plus“ und „EWR*GAS Natur“ läuft bis zum 31.07.2022 (Grundlaufzeit). Der Ver- trag verlängert sich bei allen drei Produktverträgen der EWR GmbH jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit deren Zugang bei einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des 31.07. eines jeden Jahres, frühestens zum Ablauf der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustandejeweiligen Grundlaufzeit, gekündigt wird. 1.2 Vertragspartner sind 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.4. Einen Umzug hat der Kunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzu- zeigen. Die Mitteilung muss das genaue Auszugsdatum, die Tullius neue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Die Rebmeisterei EWR prüft sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden nach Maßgabe des bestehenden Vertrages möglich ist. In diesem Fall wird der Kunde im Rahmen dieses Vertrages an der neuen Verbrauchsstelle wei- terbeliefert und entsprechend informiert. Anderenfalls endet der Vertrag zum tatsächlich erfolgten Auszugsdatum. 2.5. Die EWR GmbH & Co KG wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegtvertraglich verein- barten Fristen durchführen. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungen. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom Gesamtpreis. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewalt.

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Sources: Gaslieferungsvertrag

Vertrag. 1 Vertragsschluss2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, -partner, Verjährung 1.1 Der Vertrag kommt durch sobald die Halberstadtwerke dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der Tullius nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen Grundlaufzeit beginnt mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungengenannten Lieferbeginn. 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.1. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom GesamtpreisKündigung des Vertrages bedarf der Textform. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Veranstaltung technische Arbeiten Grundversorgung von Fremdfir- men erforderlich, so wird Haushaltskunden und die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnenErsatzversorgung mit Strom - (StromGVV)“. 2.2. § 5 Musik Sollte Einen Umzug hat der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu gebenKunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzuzeigen. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sichMitteilung muss das genaue Auszugsdatum, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholenneue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt Halberstadtwerke prüfen sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden nach Maßgabe des bestehenden Vertrages möglich ist. In diesem Fall wird der Kunde im Rahmen dieses Vertrages an der neuen Verbrauchsstelle weiter beliefert und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werdenentsprechend informiert. Anderenfalls endet der Vertrag zum tatsächlich erfolgten Auszugsdatum. 2.3. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und Halberstadtwerke haben das Recht, den Abbau Vertrag mit einer Frist von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zwei Monaten auf das Monatsende zu Lasten des Kunden/ Bestellerskündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 2.4. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende Halberstadtwerke werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt gesetzlichen Regelungen und der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewaltvertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Stromversorgungsvertrag

Vertrag. 1 Vertragsschluss2.1. Der Gaslieferungsvertrag kommt zustande, -partnersobald die EWR GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Liefer- beginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, Verjährung 1.1 falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrück- lichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftrags- bestätigung genannten Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung läuft bei dem Produktvertrag „EWR*PREMIO GAS FIX 12“ bis zum 31.07.2020 (Grundlaufzeit). Der Vertrag „EWR*PREMIO GAS FIX 24“ läuft bis zum 31.07.2021 (Grundlaufzeit). Der Ver- trag verlängert sich bei beiden Produktverträgen der EWR GmbH jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit deren Zugang bei einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des 31.07. eines jeden Jahres, frühestens zum Ablauf der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustandejeweiligen Grundlaufzeit, ge- kündigt wird. 1.2 Vertragspartner sind 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.4. Einen Umzug hat der Kunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzu- zeigen. Die Mitteilung muss das genaue Auszugsdatum, die Tullius neue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Die Rebmeisterei EWR prüft sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden nach Maßgabe des bestehenden Vertrages möglich ist. In diesem Fall wird der Kunde im Rahmen dieses Vertrages an der neuen Verbrauchsstelle wei- terbeliefert und entsprechend informiert. Anderenfalls endet der Vertrag zum tatsächlich erfolgten Auszugsdatum. 2.5. Die EWR GmbH & Co KG wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegtvertraglich verein- barten Fristen durchführen. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungen. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom Gesamtpreis. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewalt.

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Sources: Gaslieferungsvertrag

Vertrag. 1 Vertragsschluss3.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, -partnersobald die Stadtwerke Heide GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, Verjährung 1.1 falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Der Vertrag kommt umfasst Energielieferung einschließlich Netznutzung sowie Messung, sog. „kombinierter Vertrag“. Die Messung wird für die Stadtwerke Heide GmbH durch die vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei der Tullius den grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungengenannten Lieferbeginn. 3.2. Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 3.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 3.4. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom GesamtpreisKündigung des Vertrages bedarf der Textform. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom GesamtpreisInnerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 3.5. Bei Nichterscheinen: 100% auf Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Ge- samtpreisLiefervertrag für die Verbrauchsstelle. Eine Herabsetzung Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Leistung Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte der ▇▇▇▇ Der Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu gebenzur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen Kündigung wird nicht beschädigt werden. Sämt- liche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossenwirksam, wenn die mitgeführten Gegenstände Stadtwerke Heide GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den unverschlossenen Räumen belassen werdenbisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. 3.6. Es ist Sache des Kunden/BestellersDie Stadtwerke Heide GmbH hat das Recht, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu versichernkündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt. 3.7. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei Stadtwerke Heide GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 unentgeltlich unter Beachtung der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewaltgesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen

Vertrag. 1 Vertragsschluss, -partner, Verjährung 1.1 Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der KundeEine unterschriebene Ausfertigung des Vertrages muss bis spätenstens an den Veranstalter/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungen. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom Gesamtpreis. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt Künstler* zurück geschickt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfir- men erforderlich, so wird die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG dem Kunden/Besteller die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnen. § 5 Musik Sollte der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgenBeide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über Inhalte des Vertrages gegenüber unbeteiligten Dritten. Der KundenVeranstalter weist den Künstler ausdrücklich darauf hin, daß er bei Anfrage des Finanzamtes betreffend der Höhe der Gagezahlung zur Auskunft verpflichtet ist. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Datum: Datum: Unterschrift/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, Stempel Unterschrift/Stempel Veranstalter Künstler - zutreffendes bitte ankreuzen * - nicht zutreffendes bitte streichen Bandname /Name des Künstlers Telefonnummer der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor Band/ des Künstlers Telefonnummer des Techniker (für Rückfragen) Versionsnummer der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, Bühnenanweisung Folgende Geräte müssen auf der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen Bühne platz finden und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten abgenommen werden. Nr. Instrument mo/st Abnahme(Mic/DI) Anschluß(XLR/Klinke...) Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werdenInstrumente/Geräte werden in etwa wie in folgender Skizze aufgebaut Bühne Bemerkungen: Außerdem fordert der Künstler folgende Geräte, Instrumente etc. Sämt- liche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung vom Veranstalter an: Datum: Unterschrift Künstler Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto Künstler spielt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wennVeranstaltung folgende Titel : 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewalt.

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Sources: Künstlervertrag

Vertrag. 1 Vertragsschluss2.1. Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, -partner, Verjährung 1.1 Der Vertrag kommt durch sobald die Halberstadtwerke dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden unterzeichne- te Auftragsbestätigung mit deren Zugang bei gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der Tullius nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG zustande. 1.2 Vertragspartner sind die Tullius Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Rebmeisterei GmbH & Co KG und der Kunde/Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG gegen- über zusammen Grundlaufzeit beginnt mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 1.3 Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisab- hängig in 5 Jahren, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. § 2 Preise Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steu- ern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dem- entsprechend. § 3 Rückerstattung/ Stornobedingungen Das Risiko der Absage einer Bankett-Veranstaltung trägt der Besteller. Berechnungsgrundlage der Stornokosten sind die in der Auftragsbestätigung verinbarten Leistungengenannten Lieferbeginn. 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Stor- nierungskosten staffeln sich wie folgt: Rücktritt bei 39 bis 7 Tagen vor Anreise: 50 % vom GesamtpreisKündigung des Vertrages bedarf der Textform. Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise: 80 % vom Gesamtpreis. Bei Nichterscheinen: 100% auf den Ge- samtpreis. Eine Herabsetzung der Leistung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen individuell geregelt werden. § 4 Technikerarbeiten Sind Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Veranstaltung technische Arbeiten Grundversorgung von Fremdfir- men erforderlich, so wird Haushaltskunden und die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Ersatzversorgung mit Gas aus dem Kunden/Besteller Niederdrucknetz - (GasGVV)“. 2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnenVerbrauchsstelle. § 5 Musik Sollte Auch im Fall eines Umzuges muss der ▇▇▇▇ eine Veranstaltung mit musikalischer Darbie- tung planen, so ist er verpflichtet, der Tullius Die Rebmeis- terei GmbH & Co KG die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Kunden/ Besteller zu erfolgen. Der Kunden/Besteller verpflichtet sich, in dem Falle, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Ver- anstal- tung zukommen zu lassen. § 6 Dekoration Der ▇▇▇▇ ist verpflichtet, der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsma- terial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten Vertrag gekündigt werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werdenKündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen. 2.5. Sämt- liche durch die Herstellung Halberstadtwerke werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und den Abbau von Dekorations- material anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/ Bestellers. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende unentgeltlich unter Beachtung der Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt gesetzlichen Regelungen und der Kunde/ Besteller dies, darf die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Be- stellers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden/Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ▇▇▇▇▇▇▇ Die Rebmeisterei GmbH & Co KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 7 Fundsachen Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG 3 Monate auf- bewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro über- geben. Eine Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen. § 8 Haftung Der ▇▇▇▇ haftet in vollem Umfang für die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrläs- sig verursachten Schäden. Es obliegt dem ▇▇▇▇, entsprechen- de Versicherungen abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sons- tige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Eventscheune. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellter oder rangie- render Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG nicht, soweit diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch dieselbbige. Hiervon aus- ge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Kunden/Bestellers, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. § 9 Kündigung durch die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG Die Tullius Die Rebmeisterei GmbH & Co KG ist berechtigt,, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- den zu beenden, wenn: 9.1 die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet 12.2 der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind 9.2 vereinbarte a‘Konto - Zahlungen nicht rechtzeitig eintref- fen 9.3 im Falle höherer Gewaltvertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

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Sources: Erdgasliefervertrag