Geltungsbereich und Definitionen Musterklauseln

Geltungsbereich und Definitionen. 1.1. Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl § 2 Abs 7 PRG). Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, der Unternehmereigenschaft nach § 1 KSchG zu- kommt (vgl § 2 Abs 9 PRG). Im nachfolgenden meint Reiseveranstalter das Unternehmen Komet Reisen GesmbH.
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche zwischen dem Hotel und einem Reise- veranstalter über Hotelleistungen für Einzelreisende und/oder Reisegruppen geschlossen werden (Ho- telaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Buchungen von Xxxxxxx oder Zimmerkontingenten für Veran- staltungen wie Tagungen, Seminare und ähnliches.
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1. Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der ent- weder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl § 2 Abs 7 PRG). Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, ins- besondere dem Pauschalreisegesetz (PRG) sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, der Unternehmer- eigenschaft nach § 1 KSchG zukommt (vgl § 2 Abs 9 PRG). Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auf- tritt, kann auch als Reisevermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort oder Verlängerungsprogram- me), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1. Porsche Sales & Marketplace GmbH (vormals Smart Mobility GmbH), Xxxxxxxxxxxx 0, XX-00000 Xxxxxxxxx (nachfolgend Porsche Sales & Marketplace, PSM oder Wir) betreibt unter xxx.xxxxxxx.xxx
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1. Der Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwi- schen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits. Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetz- lichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschal- reisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unterneh- mers. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juris- tische Person, der Unternehmereigenschaft nach § 1 KSchG zukommt (vgl § 2 Abs 9 PRG).
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1. Die besonderen Nutzungsbedingungen für die Inanspruchnahme von Privatgrundstücken für Telekommunikationszwecke regeln die Nutzung von Privatgrundstücken für Telekommunikationszwecke und die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Grundstück- und Hausanschlus- ses und ggf. auch der Innenhausverkabelung.
Geltungsbereich und Definitionen komro erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der luckycloud GmbH (nachfolgend
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1 Die nachfolgenden besonderen Bedingungen regeln die Überlassung von virtuellen Telefonanlagendiensten IP-Centrex im Rahmen von „Glasfaser Ostbayern“ (im Folgenden auch GFO genannt) durch die R-KOM Regens- burger Telekommunikationsgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden R-KOM).
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1. Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl § 2 Abs 7 PRG). Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, der Unternehmereigenschaft nach § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) zukommt (vgl § 2 Abs 9 PRG). Im nachfolgenden tritt als Reiseveranstalter das Unternehmen GTA-SKY-WAYS Reiseveranstaltungs GesmbH, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00/XXX 00. Firmenbuchgericht: HG Wien 137062m, UID-Nr.: ATU39550302, Eintragsnummer im Reiseveranstalterverzeichnis 2003/0014 – kurz genannt: GTA – auf.