Normalarbeitszeit Musterklauseln

Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.
Normalarbeitszeit. (1) Die normale Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden wöchentlich und kann maximal auf fünf Arbeitstage verteilt werden.
Normalarbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt von Montag bis Xxxxxxx Stunden. Diese wird wie folgt auf die einzelnen Arbeitstage (unter Mitwirkung des Betriebsrates) aufgeteilt: .................................................................................................................................................................................... ....................................................................................................................................................................................
Normalarbeitszeit. 4 Die wöchentliche Normalarbeitszeit in nichtkontinuierlichen und kontinuierlichen Betrie- ben beträgt 38 Stunden ausschließlich der Pausen.
Normalarbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit richtet sich nach dem Kollektivvertrag und beträgt derzeit 38 Stunden* ), bei Teilzeitbeschäftigung: ...............
Normalarbeitszeit. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt für Vollbe- schäftigte acht Stunden, max. 10 Stunden (Verteilung auf vier Tage pro Woche). Die wöchentliche Normal- arbeitszeit beträgt 39 Stunden, in einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraumes bis zu 48 Stunden. (idF 1. Jänner 2022)
Normalarbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt Stunden.
Normalarbeitszeit. Die Normalarbeitszeit definiert sowohl die Öffnungszeiten von Kapsch als auch jene Zeit, in welcher für Regieleistungen keine Überstundenzuschläge anfallen. Beispiel: In dieser Zeit kann der Auftraggeber defekte Systemkomponenten zu Kapsch zur Reparatur bringen.
Normalarbeitszeit. Werktage von Montag bis Xxxxxxx, jeweils von 0800 Uhr bis 1700 Uhr unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage an unserem Servicestandort. A.8 Pikettdienst: Die Erweiterung der Servicebereitschaft über die Normalarbeitszeit hinaus.
Normalarbeitszeit. Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 41 Stunden bei Vollzeitbe- schäftigung. Sofern es die betrieblichen Verhältnisse erlauben, wird eine Fünftagewo- che eingehalten. Andernfalls sollen Ausgleichstage soweit wie möglich zu- geteilt werden, dass eine gegenüber der Fünftagewoche gleichwertige Lö- sung erreicht wird. Festgelegt wird die Fünftagewoche für die Mitarbeiten- den der Verwaltung, der Infrastruktur sowie der Werkstätten.