Sicherheiten Musterklauseln

Sicherheiten. Bezahlt ein Xxxx die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Beherbergungsbetrieb an den vom Xxxx eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.
Sicherheiten. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind.
Sicherheiten. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
Sicherheiten. Der Kreditnehmer ist verpflichtet soweit möglich, Sicherheiten zu stellen. Im Falle ei- ner Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der zur Verfügung ge- stellten Sicherheiten ist der Kreditnehmer verpflichtet, die Sicherheiten auf Verlangen der Bürgschaftsbank oder der Hausbank nachträglich zu verstärken. Sachsicherhei- ten sind angemessen zu versichern.
Sicherheiten. Die dem Pfandrecht der Bank nach Nr. 14 ihrer Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen (AGB Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und Ansprüche des Kunden gegen die Bank sichern uneingeschränkt auch alle bestehenden und künftigen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche der Bank gegen den Kunden aus den Geschäften. Sind Sicherheiten gesondert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Bank auch hier- durch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige Sicherheiten).
Sicherheiten. (1) Die für den verbürgten Kredit bestellten Sicherheiten haften ausschließlich für die von der Ausfallbürgschaft erfassten Forderungen aus dem Kreditvertrag. Sie haften nicht für Forderungen (einschließlich Zinsen, Verzugs- oder Schadensersatzforderungen), die über den Höchstbetrag hinausgehen.
Sicherheiten. Etwaige Vorauszahlungen, die ausdrücklich zu vereinbaren sind, werden erst fällig, 2 Wochen nachdem die Rückzahlung der Vorauszahlung durch Stellung einer Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordern. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigt, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis zur Erreichung der Sicherheit. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) einschließlich der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werden. Die Sicherheit ist für 3 Jahre nach der Abnahme zu stellen. Ansprüche vor Abnahme werden von der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichert. Für die Sicherheiten nach den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung der Sicherheit auf ein Sperrkonto. Die Rechte des Auftragnehmers, die jeweiligen Sicherheiten alternativ durch Hinterlegung von Geld zu bewirken, bleiben unberührt. Eine Bürgschaft ist selbstschuldnerisch und unwiderruflich, jedoch nicht auf erstes Anfordern zu stellen. Sie muss unbedingt, unbefristet, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) ausgestellt sein. Die Kosten der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. Die Bürgschaft hat dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisen. Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ei...
Sicherheiten. Die für den landesverbürgten Kredit zu bestellenden Sicherheiten dienen zur Sicherung des Gesamtkredits; eine Bestellung von Sondersicherheiten für den Risikoanteil des Kreditgebers ist grundsätzlich unzulässig. Etwaige Sicherheiten, die dem Kreditgeber und/oder der eingeschalteten Treuhänderbank für andere, nicht vom Land verbürgte Kredite bestellt worden sind, haften nachrangig für den vom Land verbürgten Kredit mit. Verwertungserlöse, die nach Erfüllung des Besicherungszwecks verbleiben, sind auf alle weiteren Kredite des Kreditgebers oder der eingeschalteten Treuhänderbank einschließlich des landesverbürgten Kredits im Verhältnis ihrer jeweiligen Valutierung zu verteilen, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt.
Sicherheiten. Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufartikeln bis zur vollständigen Bezah- lung des Kaufpreises vor. Sonstige Sicherheiten müssen Sie nicht stellen.
Sicherheiten. Das Vertragsunternehmen hat unverzüglich und zur gegebenen Zeit zur Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragsunternehmens aus diesem Vertrag Sicherheiten für alle gegenwärtigen, zukünftigen oder bedingten Ansprüche zu stellen, soweit dies bei Vertragsschluss mit Elavon vereinbart ist. Elavon kann unabhängig hiervon vom Vertragsunternehmen die Bestellung oder Verstärkung solcher Sicherheiten auch nach Vertragsschluss verlangen, wenn dies aufgrund der Erhöhung des Risikos eines Zahlungsausfalls des Vertragsunternehmens geboten ist. Eine Erhöhung des Risikos eines Zahlungsausfalls kann vorliegen, wenn