Sicherheiten. (1) Die für den verbürgten Kredit bestellten Sicherheiten haften ausschließlich für die von der Ausfallbürgschaft erfassten Forderungen aus dem Kreditvertrag. Sie haften nicht für Forderungen (einschließlich Zinsen, Verzugs- oder Schadensersatzforderungen), die über den Höchstbetrag hinausgehen.
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Sicherheiten. (1) Die für den verbürgten Kredit bestellten Sicherheiten haften gleichrangig und quotal für den verbürgten und den nicht ver- bürgten Teil des Kredits. Sie haften ausschließlich für die von der Ausfallbürgschaft Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft erfassten Forderungen aus dem Kreditvertrag. Sie haften nicht für Forderungen (einschließlich Zinsen, Verzugs- oder Schadensersatzforderungen), die über den Höchstbetrag hinausgehenhinaus- gehen.
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Sicherheiten. (1) Die für den verbürgten Kredit bestellten Sicherheiten haften gleichrangig und quotal für den verbürgten und den nicht verbürgten Teil des Kredites. Sie haften ausschließlich für die von der Ausfallbürgschaft Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft erfassten Forderungen aus dem KreditvertragKredit- vertrag. Sie haften nicht für Forderungen (einschließlich Zinsen, Verzugs- oder Schadensersatzforderungen)Schadensersatz- forderungen, die über den Höchstbetrag hinausgehen.
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Sicherheiten. (1) Die für den verbürgten Kredit bestellten Sicherheiten haften gleichrangig und quotal für den verbürgten und den nicht verbürgten Teil des Kredits. Sie haften ausschließlich für die von der Ausfallbürgschaft Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft erfassten Forderungen aus dem Kreditvertrag. Sie haften nicht für Forderungen (einschließlich Zinsen, Verzugs- oder Schadensersatzforderungen), die über den Höchstbetrag hinausgehen.
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Sicherheiten. (1) Die für den verbürgten Kredit bestellten Sicherheiten haften gleichrangig und quotal für den verbürgten und den nicht verbürgten Teil des Kredits. Sie haften ausschließlich für die von der Ausfallbürgschaft Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft erfassten Forderungen aus dem KreditvertragKre- ditvertrag. Sie haften nicht für Forderungen (einschließlich Zinsen, Verzugs- oder Schadensersatzforderungen)Schadenser- satzforderungen, die über den Höchstbetrag hinausgehen.
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