Ausschluss des Rücktrittsrechts Musterklauseln

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
Ausschluss des Rücktrittsrechts. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode, Vertragsbestandteil. Das Rücktrittsrecht steht dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Ausschluss des Rücktrittsrechts. Die KRAVAG hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht der KRAVAG wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die KRAVAG den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
Ausschluss des Rücktrittsrechts. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn wir die nichtangezeigten gefahrerheblichen Umstände oder deren unrichtige Anzeige kannten. Dasselbe gilt, wenn Sie nachweisen, dass die un- richtigen oder unvollständigen Angaben weder von Ihnen noch von Ihrem Bevollmächtigten schuldhaft gemacht wurden. Hatten Sie die gefahrerheblichen Umstände an- hand schriftlicher von uns gestellter Fragen an- zuzeigen, können wir wegen einer unterbliebe- nen Anzeige eines Umstands, nach dem nicht ausdrücklich gefragt worden ist, nur zurücktre- ten, wenn dieser Umstand entweder von Ihnen oder von Ihrem Bevollmächtigten arglistig ver- schwiegen wurde.
Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständi- gen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Der Versicherer hat in diesem Fall aber das Recht, den Vertrag unter Ein- haltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nach- weist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rück- wirkend, bei einer von dem Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode Ver- tragsbestandteil. Dem Versicherer stehen die Rechte nach Ziffer 12.2.1 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrum- stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Erhöht sich infolge einer Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht ange- zeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer in Textform zugehen.
Ausschluss des Rücktrittsrechts. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode, Vertragsbestandteil. In der Krankenversicherung gelten die Sätze 1 und 2 nicht, wenn Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten haben. Das Rücktrittsrecht steht uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Ausschluss des Rücktrittsrechts den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un- richtigkeit der Anzeige kannten. Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen,w enn W ir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht beru- Sie nachweisen,dass w ir den Vertrag auch bei fen,wenn w ir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder de Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,w enn auch zu anderen Bedingungen,geschlossen hätten. dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder un- vollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Ver- letzung der Anzeigepflicht besteht nicht,w enn Sie nachweisen,dass w ir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,w enn auch zu anderen Bedingungen,geschlossen hätten.
Ausschluss des Rücktrittsrechts. Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihrer Vertreter die unrichtigen oder un- vollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verlet- zung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nach- weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber. Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs- schutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder un- richtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Ausschluss des Rücktrittsrechts. Das Rücktrittsrecht ist in den Fällen des § 18 FAGG ausgeschlossen, insbesondere bei folgenden Verträgen: − Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, − Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, − Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.