Common use of Sicherheiten Clause in Contracts

Sicherheiten. Etwaige Vorauszahlungen, die ausdrücklich zu vereinbaren sind, werden erst fällig, 2 Wochen nachdem die Rückzahlung der Vorauszahlung durch Stellung einer Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordern. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigt, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis zur Erreichung der Sicherheit. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) einschließlich der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werden. Die Sicherheit ist für 3 Jahre nach der Abnahme zu stellen. Ansprüche vor Abnahme werden von der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichert. Für die Sicherheiten nach den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung der Sicherheit auf ein Sperrkonto. Die Rechte des Auftragnehmers, die jeweiligen Sicherheiten alternativ durch Hinterlegung von Geld zu bewirken, bleiben unberührt. Eine Bürgschaft ist selbstschuldnerisch und unwiderruflich, jedoch nicht auf erstes Anfordern zu stellen. Sie muss unbedingt, unbefristet, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) ausgestellt sein. Die Kosten der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. Die Bürgschaft hat dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisen. Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland sein. Die Kosten der Sicherheit sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Xxxx, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgt, obliegt dem Auftragnehmer.

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Samples: www.elvedi.com, www.bot.eu

Sicherheiten. Etwaige VorauszahlungenDie Angabe von Maximalwerten ist kritisch, da diese als Maßstab für etwaige Sicherheitsleistungen heran gezogen werden. Setzt man diese gemäß der Berechnung nach Ziff. 14.2 des Vertrages an, besteht die Gefahr, dass ein BKV allein deswegen in die Schieflage gerät, obwohl finanzielle Schwierigkeiten vorher nicht bestanden. Im Übrigen wird in sonstigen zivilrechtlichen Gestaltungen eine Besicherung anhand von Maximalwerten als Übersicherung abgelehnt. Die Betrachtung auf Tagesbasis erfordert eine Granularität, die ausdrücklich übertrieben erscheint.Die Notwendigkeit der Angabe von Mengenmeldungen je Bilanzkreis steigert den Aufwand bei den BKV erheblich – zumal diese Angabe dauerhaft zu vereinbaren monitoren ist. Unterhält ein BKV eine Vielzahl von Bilanzkreisen, so ist dies – insbesondere für mittelständische Unternehmen – nicht händelbar und führt zu unnötigen Mehrkosten. Fahrplanexport – Regelzonenübergreifende Lieferungen sollen in eigene Bilanzkreise genetted werden.Deklaration der Fahrplanexporte: Umsetzung ist vollkommen unklar/ Für Händler erscheint die Umsetzung dieser Anforderung als besondere Belastung – die Handelssysteme/ Fahrplanmanagementsysteme bieten dieses Feature heute nicht.Diese Änderung würde den Händler zwingen 5 Tage im Voraus den Handel zu planen. Das ist nicht akzeptabel. Siehe auch 14. Alternativvorschlag ENGIE Deutschland Anlage 2, 1. Unterschriftsbereich Um den mit der Schriftform verbundenen, nicht notwendigen Mehraufwand zu vermeiden, sollten die Kontaktdaten weiterhin wie nach dem geltenden Bilanzkreisvertrag ohne Unterzeichnung ausgetauscht werden können. Wird der Unterschriftsbereich mit „Für die Richtigkeit:“, „Ort“, „Datum“ und „Unterschrift BKV“ unter den Kontaktdaten des BKV dennoch nicht entfernt, ist dieser aus denselben Gründen auch unter den Kontaktdaten des ÜNB vorzusehen. Für die weitere Begründung wird auf den Stellungnahmeeintrag zu Anlage 2 Ziffer 2 [43] verwiesen. Bilanzkreiskooperation Anlage 2, 2. Unterschriftsbereich Um den mit der Schriftform verbundenen, nicht notwendigen Mehraufwand zu vermeiden, sollten die Kontaktdaten weiterhin wie nach dem geltenden Bilanzkreisvertrag ohne Unterzeichnung ausgetauscht werden können.Hierzu ist der Unterschriftsbereich mit „Für die Richtigkeit:“, „Ort“, „Datum“ und „Unterschrift BKV“ wieder vollständig zu entfernen.Bei elektronischer Übermittlung besteht der Mehraufwand durch die Schriftform im Ausdruck der ausgefüllten Anlage, in deren Unterzeichnung und in der Digitalisierung der unterzeichneten Anlage. Die Argumentation der ÜNB in <12>, <12.1> und <12.2> überzeugt nicht. Ziffer 6.1 des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner, die Richtigkeit der benannten Ansprechstellen sicherzustellen. Weitere Richtigkeits- und Verbindlichkeitserklärungen sind nicht erforderlich. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum solche für die Kontaktdaten des BKV benötigt werden sollten, aber nicht für die des ÜNB.Auf den weder notwendigen noch üblichen, zudem einseitig nur beim BKV vorgesehenen Zusatz „Für die Richtigkeit:“ sollte nicht nur in dieser, sondern auch in allen anderen Anlagen (Anlage 1.1 und Anlage 6) verzichtet werden. Bilanzkreiskooperation Anlage 2, 2. Kontaktdaten Die Kontaktdaten sollten ohne Unterzeichnung ausgetauscht werden können. Wenn allerdings eine Unterzeichnung gefordert wird, muss dies auch für die Kontaktdaten des ÜNB gelten. DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH Anlage 2, 2. Kontaktdaten Die Kontaktdaten sollten ohne Unterzeichnung ausgetauscht werden können. Wenn allerdings eine Unterzeichnung gefordert wird, muss dies auch für die Kontaktdaten des ÜNB gelten. ENSO Energie Sachsen Ost AG Anlage 3, 1.1. Der BKV hat das Recht, beim ÜNB einen Fahrplan von und zu jedem anderen zugelassenen Bilanzkreis innerhalb der Regelzone des ÜNB sowie von und zum gleichnamigen Bilanzkreis des BKV in anderen deutschen Regelzonen in den bzw. aus dem Bilanzkreis dieses Vertrages anzumelden. Sämtliche Regelungen zur Abwicklung der Fahrpläne gelten für alle per Fahrplan bewirtschafteten Bilanzkreise unabhängig davon, ob diese als Abrechnungs-, Haupt- oder Unterbilanzkreise geführt werden. Per Fahrplan bewirtschaftete Bilanzkreise werden in Anlage 1.1 vom BKV deklariert. Der BKV stimmt seine Fahrpläne gegenüber anderen betroffenen Bilanzkreisen rechtzeitig vor der Fahrplananmeldung beim ÜNB mit diesen ab. BDEW schlägt vor:Änderung:Satz 3 sollte gestrichen werden. Begründung: Mit der Deklaration in Anlage 1.1 werden bereits sämtliche Bilanzkreise benannt, für die eine Fahrplananmeldung erfolgt. Die Deklaration in Anlage 5 ist daher redundant und ersatzlos zu streichen. Somit ist auch dieser Satz zu streichen. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Anlage 3, 1.1. Absatz 2 Satz 2 Der Verweis auf „Ziffer 1.4 Absatz 3“ ist korrekturbedürftig. In der konsultierten Fassung werden die temporär unausgeglichenen Intraday- Fahrplananmeldungen in Absatz 5 bis Absatz 9 und in der von der Bilanzkreiskooperation vorgeschlagenen Fassung in Absatz 5 behandelt. Die Einbeziehung der Absatznummer in den Verweis ist nicht notwendig und sollte einfach entfallen. Bilanzkreiskooperation Anlage 3, 1.1. [...] Per Fahrplan bewirtschaftete Bilanzkreise werden in Anlage 1.1 vom BKV deklariert. Der BKV stimmt seine Fahrpläne gegenüber anderen betroffenen Bilanzkreisen rechtzeitig vor der Fahrplananmeldung beim ÜNB mit diesen ab.Die erstellten Fahrpläne müssen vollständig sein und eine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz des Bilanzkreises aufweisen. Hiervon ausgenommen sind temporär unausgeglichene Intraday-Fahrplananmeldungen gemäß Ziffer 1.4 Absatz 3 dieser Anlage. Die Fahrpläne sind in dem durch Ziffer 2 dieser Anlage bestimmten Format anzumelden. Fahrpläne können maximal einen Monat im Voraus übermittelt werden. Für jeden Tag ist eine separate Fahrplandatei zu übermitteln. Es ist für funktionierende Märkte entscheidend, dass die verschiedenen Marktsegmente – futures, day-ahead, und intraday – eng miteinander verknüpft sind. Die jeweiligen Erwartungen der Marktergebnisse sollen sich in den Preisen der unterschiedlichen Märkte gleichermaßen widerspiegeln. Dies kann man nur erreichen, wenn auch offene Positionen zwischen diesen Teilmärkten übertragen werden erst fälligkönnen, 2 Wochen nachdem also aus dem Markt mit den früheren Gate-Closure-Times zu den späteren. Die Vorgabe in Ziffer 1.1, dass die Rückzahlung Fahrpläne des day-ahead-Handels bereits ausgeglichen sein sollen, muss klar als Hemmnis bei der Vorauszahlung durch Stellung einer Bürgschaft Entwicklung des intra- day-Handels benannt werden. Damit wird dem intra-day-Handel Liquidität entzogen und damit dieser in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurdeZukunft immer wichtigere Markt begrenzt. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigtDie für die Zukunft, eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordern. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigt, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis etwa zur Erreichung der SicherheitCO2-Ziele, notwendigen, immer größeren Mengen aus wetterabhängigen Quellen auf der Angebotsseite, sowie die wachsenden Potentiale zur Verbrauchssteuerung machen kurzfristige Märkte zu einem Kernelement des zukünftigen Stromsystems. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung in Ziffer 1.4 vorgesehene Öffnung für unausgeglichene Fahrpläne ist mit der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) einschließlich engen Begrenzung nicht hilfreich. Die noch kurzfristig zu beschaffenden oder zu veräußernden Mengen können deutlich darüber hinausgehen. Einen liquiden Intra-Day-Markt, der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf dies dann auch ermöglicht, schafft man aber nur, wenn die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, Einschränkungen für die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst offenen Positionen angemessen hoch angesetzt werden. Die Sicherheit Option, mit Anlage 8 auch höhere Werte anzugeben, schafft hingegen weiteren bürokratischen Aufwand. Stattdessen sollte die Begrenzung vollständig entfallen. Es muss daran erinnert werden, dass die BKV grundsätzlich ein hohes ökonomisches Interesse daran haben, ihre Bilanzkreise rechtzeitig auszugleichen, da sonst die ungünstigeren Ausgleichsenergiepreise zu entrichten sind. Bundesverband Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx.X. (xxx) Xxxxxx 0, 1.1. "Sämtliche Regelungen zur Abwicklung der Fahrpläne gelten für alle per Fahrplan bewirtschafteten Bilanzkreise" Der Passus entspricht, wie bereits in Passus 5.4. erwähnt, nicht der gängigen operativen Praxis. Zusätzlich wurde im Workshop mit den ÜNB gemeinsam am2. Mai 2018 zugesichert, dass lediglich die Bewirtschaftung auf Hauptbilanzkreisebene bzw. Abrechnungsbilanzkreisebene maßgeblich für eine Bewertung der Bewirtschaftung ist. Final ist zu erwähnen, dass der Entwurf zum Bilanzkreisvertrag in der vorliegenden Version eine vierte Art des Bilanzkreises definiert (Abrechnungsbilanzkreis, Hauptbilanzkreis, Unterbilanzkreis und neuerdings Fahrplan-bewirtschafteter Bilanzkreis). Die daraus resultierenden Bedingungen und Einschränkungen für die Bewirtschaftung auf Unterbilanzkreisebene sind in dem Entwurf zum Bilanzkreisvertrag in der vorliegenden Version in keinem Punkt ausreichend beschrieben. Danske Commodities A/S Anlage 3, 1.1. Hierbei sind die jeweiligen Bestimmungen, die beiderseits der Staatsgrenzen gelten […] Die Formulierung „Hierbei sind die jeweiligen Bestimmungen, die beiderseits der Staatsgrenzen gelten […] zu beachten“ ist zu unkonkret und zu präzisieren, denn ja nach Staatsgrenze können die maßgeblichen Regelungen unterschiedlich sein. European Commodity Clearing AG/EPEX SPOT SE/European Energy Exchange AG Anlage 3, 1.1. Die erstellten Fahrpläne müssen vollständig sein und eine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz des Bilanzkreises aufweisen. Hiervon ausgenommen sind temporär unausgeglichene Intraday- Fahrrplananmeldungen gemäß Ziffer 1.4 Absatz 3 Jahre nach der Abnahme zu stellendieser Anlage. Ansprüche vor Abnahme werden von der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichertDie Fahrpläne sind in dem durch Ziffer 2 dieser Anlage bestimmten Format anzumelden. Fahrpläne können maximal einen Monat im Voraus übermittelt werden. Für jeden Tag ist eine separate Fahrplandatei zu übermitteln. (Teil 1: zu Anlage 3, 1.1 [Ompex AG])Eine konsequent angewendete Ausgeglichenheit um 14:30 Uhr verunmöglicht für alle Handelsteilnehmer ohne Prognosefahrpläne Volumen vom Day Ahead in den Intraday Markt zu transferieren. Ein funktionierender und liquider Markt benötigt Händler, welche bereits am Vortag Positionen aufnehmen und diese Positionen in den Intraday Markt bringen können und dort für die Sicherheiten nach den Ziffern 11.1nötige Liquidität sorgen. Durch eine strikte Anwendung der ausgeglichenen Anmeldung um 14:30 Uhr werden hier reine Handelsbilanzkreise benachteiligt. Zudem fehlt deren Liquidität am Intraday Markt und dies führt zu einem weniger effizienten Intraday Markt. Wir fordern hier eine diskriminierungsfreie Lösung. Wir sehen zwei Möglichkeiten, 11.2 welche einer ausgeglichenen Fahrplanmeldung um 14:30 Uhr gerecht wird und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungenzu keiner Diskriminierung von Bilanzgruppen ohne Abnahmestellen führt. • Deklaration in Xxxxxx 0: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung Die Deklaration in Anlage 8 für die offenen Positionen ist nicht erst ab dem Intraday-Zeitpunkt gültig, sondern bereits um 14:30 Uhr. Sie gibt der Sicherheit auf ein SperrkontoBilanzgruppe die Möglichkeit, in diesem Rahmen unausgeglichen anzumelden. • Nutzung der Prognosefahrpläne: Bilanzgruppen ohne Abnahmestellen können Prognosefahrpläne nutzen. Die Rechte des AuftragnehmersWerte werden in Anlage 1.1 deklariert und sind einzuhalten. Durch eine klare Kennzeichnung von offenen Positionen mittels Prognosefahrpläne wird auch die Pflicht von § 5 Strom NZV erfüllt. In diesem Fall kann jeder BKV eine ausgeglichene Fahrplanmeldung erbringen. Zudem ist hier auch für den ÜNB klar ersichtlich, dass die jeweiligen Sicherheiten alternativ durch Hinterlegung offene Menge am Intraday Markt beschafft oder veräussert wird. Hier besteht im Übrigen sachlich kein grosser Unterschied zu anderen BKVs. Jede Prognose im Konsum oder in einer fluktuierenden Einspeisung ist eine unsichere Prognose die nicht mit einer 100% Sicherheit eintritt. So ist beispielsweise eine erwartete Windproduktion eine offene, möglicherweise unsichere Position. Hier wird erwartet, dass das am Day Ahead Markt veräusserte Windaufkommen eintreffen wird. Gibt es Prognoseänderungen oder fehlt das erwartete Windaufkommen, hat auch ein Direktvermarkter eine reale, offene Position die er schliessen muss. Für diese Position braucht er einen funktionierenden und liquiden Intraday Markt. Handelsbilanzkreise spielen in diesem Punkt eine wesentliche Rolle und sorgen für genügend Liquidität am Markt. Durch dasAusschliessen von Geld Handelsbilanzkreisen führt dies zu bewirken, bleiben unberührteiner Diskriminierung von Händlern. Eine Bürgschaft ist selbstschuldnerisch und unwiderruflich, jedoch nicht auf erstes Anfordern zu stellen. Sie muss unbedingt, unbefristet, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) ausgestellt sein. Die Kosten der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. Die Bürgschaft hat dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisen. Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland sein. Die Kosten der Sicherheit sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Xxxx, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgt, obliegt dem Auftragnehmer.Ompex AG

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Samples: www.bundesnetzagentur.de

Sicherheiten. Etwaige Vorauszahlungen, die ausdrücklich zu vereinbaren sind, werden erst fällig, 2 Wochen nachdem die Rückzahlung der Vorauszahlung durch Stellung einer Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigt, 12.1 Der NU hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordernstellen. Bis Der HU ist zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir Vornahme eines Sicherheitseinbehalts von den Abschlagszahlungen des NU berechtigt. Der Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung kann vom NU durch Bürgschaft abgelöst werden, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis zur Erreichung der Sicherheitwelche die Anforderungen nach Ziff. 12.4 NUB erfüllen muss. Die durch den NU zu stellende Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer umfasst die Ansprüche des HU auf • die Erfüllung der Vertragsleistungen aus dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen des NU einschließlich etwaiger geänderter und/oder zusätzlicher Leistungen, insbesondere für die vertragsgerechte und termingerechte Ausführung gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Vertragsstrafe und/oder Schadensersatz), hinsichtlich Mängelansprüchen, allerdings begrenzt auf Schadensersatz Ansprüche wegen solcher Leistungen, die bereits während der Ausführung (jeweils vor oder spätestens bei der Abnahme) als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt wurden und wegen derer sich der HU seine Rechte bei der Abnahme vorbehält; • die Rückzahlung eventueller Überzahlungen des HU an den NU einschließlich Zinsen; • die Erfüllung der Freistellungsverpflichtung für (i) einschließlich die Haftung des HU gemäß § 13 MiLoG und § 14 AEntG, (ii) die Zahlung des Mindestentgelts und/oder Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Vertragsstrafe Tarifvertragsparteien, (iii) die Haftung gemäß § 28e Abs. 3a bis zur 3e SGB IV sowie (iv) gemäß § 150 Abs. 3 SGB VII in Verbindung mit § 28e Abs. 3a SGB IV; • die Regressansprüche des HU gegen den NU im Falle der Inanspruchnahme durch die einzelnen Sozialversicherungsträger oder durch deren Einzugsstelle oder auf Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 3a bis 3e SGB IV sowie • die Inanspruchnahme durch Arbeitnehmer des NU oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers oder Dritte auf Zahlung des Mindestlohns und/oder der Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (Urlaubskasse) gemäß § 13 MiLoG und § 14 AEntG. Die Vertragserfüllungssicherheit ist bei der Abnahme sowie auf herauszugeben, sofern zu diesem Zeitpunkt die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – Vertragserfüllungssicherheit nicht bereits ganz oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind in Teilen berechtigt verwertet worden ist und sofern keine von der Vertragserfüllungssicherheit besicherten und nicht erfassterfüllten Ansprüchen des HU bestehen. Zur Absicherung Sind zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllte und von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigtder Vertragserfüllungssicherheit besicherte Ansprüche des HU vorhanden, nach Abnahme so darf dieser einen Teil der Leistung 5 % Vertragserfüllungssicherheit in Höhe der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehaltenobjektiv zur Erfüllung der unerledigten Ansprüche notwendigen Kosten zuzüglich Nebenforderungen (z. B. auf schuldhaftem Verzug basierende Zinsen, Kosten der Rechtsverfolgung usw.) zurückhalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werden. Die jeweils andere Teil der Sicherheit ist für 3 Jahre nach an den NU herauszugeben bzw. durch entsprechende Erklärung zu enthaften. Klargestellt wird, dass es dem HU verwehrt ist, wegen derselben Ansprüche einerseits die Bürgschaft nicht zu enthaften, andererseits gegen einen einbehaltenen Werklohn(restbetrag) Einwendungen zu erheben und ihn nicht auszuzahlen (Verbot der Abnahme zu stellen. Ansprüche vor Abnahme werden von der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichert. Für die Sicherheiten nach den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung der Sicherheit auf ein Sperrkonto. Die Rechte des Auftragnehmers, die jeweiligen Sicherheiten alternativ durch Hinterlegung von Geld zu bewirken, bleiben unberührt. Eine Bürgschaft ist selbstschuldnerisch und unwiderruflich, jedoch nicht auf erstes Anfordern zu stellen. Sie muss unbedingt, unbefristet, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) ausgestellt sein. Die Kosten der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. Die Bürgschaft hat dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisen. Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland sein. Die Kosten der Sicherheit sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Xxxx, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgt, obliegt dem AuftragnehmerDoppelbesicherung).

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Samples: www.kellergrundbau.de

Sicherheiten. Etwaige Vorauszahlungen, die ausdrücklich zu vereinbaren sind, werden erst fällig, 2 Wochen nachdem die Rückzahlung der Vorauszahlung durch Stellung einer Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. wurde.‌ Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordern. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigt, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis zur Erreichung der Sicherheit. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) Zinsen)‌ einschließlich der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werden. Die Sicherheit ist für 3 Jahre nach der Abnahme zu stellen. Ansprüche vor Abnahme werden von der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichert. gesichert.‌ Für die Sicherheiten nach den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung der Sicherheit auf ein Sperrkonto. Die Rechte des Auftragnehmers, die jeweiligen Sicherheiten alternativ durch Hinterlegung von Geld zu bewirken, bleiben unberührt. Eine Bürgschaft ist selbstschuldnerisch und unwiderruflich, jedoch nicht auf erstes Anfordern zu stellen. Sie muss unbedingt, unbefristet, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) ausgestellt sein. Die Kosten der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. Die Bürgschaft hat dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisen. Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland sein. Die Kosten der Sicherheit sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Xxxx, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgt, obliegt dem AuftragnehmerAuftragnehmer.‌ Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Vertrages bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist eine Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Auf Verlangen ist dies durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung nachzuweisen.‌ Der Versicherungsschutz muss alle Schäden, auch mittelbare und Drittschäden sowie Vor- und Spätschäden je Einzelschadensfall bis zur Höhe von EUR 5 Mio. für Personenschäden und 5 Mio. für sonstige Schäden umfassen. Kommt der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen nach Ziffer 12.1 in Verzug, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen, Zahlungen in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes zurückzuhalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt jeweils unberührt. Stoffe und Material (z.B. Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, die wir zum Zwecke der Fertigung und/oder Be-/Anarbeitung bereitstellen, bleiben unabhängig von Art und Umfang der Leistung des Auftragnehmers unser Eigentum und werden auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers für uns verwahrt (gesondert, solange sie nicht verarbeitet werden) und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern. Die Regelungen in Ziffer 3.5 gelten entsprechend.

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Samples: www.galler.de

Sicherheiten. Etwaige VorauszahlungenAls Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, die ausdrücklich zu vereinbaren sind, werden erst fällig, 2 Wochen nachdem die Rückzahlung einschließlich Gewährleistung und Schadenersatz hat der Vorauszahlung durch Stellung einer Pächter gegenüber der Kommune eine selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordern. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigt, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis zur Erreichung der Sicherheit. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) einschließlich der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werden. Die Sicherheit ist für 3 Jahre nach der Abnahme ________ EUR zu stellen. Ansprüche vor Abnahme werden von Die Bürgschaft kann auch durch eine Konzernbürgschaft gestellt werden. (2)Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Inkrafttreten des Vertrages gem. § 19 zu stellen und gleichzeitig die Bürgschaftsurkunde der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichertKommune auszuhändigen. Für die Sicherheiten nach (3)Die selbstschuldnerische Bürgschaft erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung der Sicherheit auf ein SperrkontoPächter. Die Rechte des AuftragnehmersRückgabe erfolgt mit Ablauf der Verjährung sämtlicher vorgenannter Ansprüche. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor den gesicherten Hauptforderungen. (4)Bürge kann jede deutsche oder europäische Geschäftsbank, jede öffentlich-rechtliche Bank oder Sparkasse sein. Außerdem kann die jeweiligen Sicherheiten alternativ Bürgschaft auch durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer gestellt werden, sofern die Kommune diese als tauglich anerkannt hat. (5)Es steht dem Pächter frei, anstelle einer Bürgschaft die Sicherheit durch Hinterlegung von Geld in der nach Abs. 1 benannten Höhe innerhalb der Frist nach Abs. 2 zu bewirkenIeisten. In diesem Fall ist der Betrag nach Abs. 1 bei einem mit der Kommune zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, bleiben unberührtüber das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können. Eine Bürgschaft Etwaige Zinsen stehen dabei der Kommune zu. Etwaige Negativzinsen und sonstige Kosten sind vom Pächter zu zahlen. (6)Leistet der Pächter die Sicherheit nicht binnen der in Abs. 2 vereinbarten Frist, besteht bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung kein Anspruch auf Überlassung der passiven Netzinfrastruktur. Nach Ablauf der Frist gemäß Abs. 2 ist selbstschuldnerisch die Kommune bis zum Zeitpunkt Sicherheitsleistung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche der Kommune durch einen erklärten Rücktritt entstandenen und unwiderruflichentstehenden Kosten sind vom Pächter zu tragen. Der Pächter gibt mit Beendigung der Laufzeit den Pachtgegenstand an die Kommune zurück. Der Pachtgegenstand muss sich bei der Rückgabe in einem Zustand befinden, jedoch nicht der unter Berücksichtigung der durch den Pächter durchzuführenden lnstandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen einer normalen Abnutzung entspricht. Der Pächter hat der Kommune auf erstes Anfordern Anforderung binnen sechs Wochen nach Beendigung der Laufzeit der Pacht alle noch relevanten, während des Vertragsverhältnisses erhaltenen und erstellten Dokumentationen, Messungen, Prüfprotokolle, etc. herauszugeben. Die Unterlagen und Informationen sind auf einem elektronischen Datenträger in üblichen Dateiformaten zusammenzustellen und der Kommune kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sie muss unbedingt(2)Bei Rückgabe des Pachtgegenstandes hat der Pächter auf seine Kosten die von ihm eingebrachten Einrichtungen zu entfernen, unbefristetes sei denn, unter Verzicht er beabsichtigt eine Weiterversorgung von Endkunden gemäß Absatz 3. Ein Wertausgleich der vom Pächter getätigten Aufwendungen zur Erhaltung und Instandsetzung der passiven Infrastruktur findet nicht statt. (3)Es herrscht zwischen den Parteien Einvernehmen darüber, dass sich auch nach Vertragsende für den Pächter ein Recht zum Belassen aktiver Komponenten zur Versorgung von Endkunden nur auf die Einrede Basis der Vorausklage Open Access-Vorgaben sowie gesetzlicher Vorgaben zur Mitnutzung passiver Infrastruktur 771 BGB138 TKG) ausgestellt seinergeben kann. § 18 Kündigung Die Kommune ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Pächter seinen ihm nach diesem Vertrag obliegenden wesentlichen Verpflichtungen trotz zweimaliger Aufforderung unter jeweils 3- monatiger Fristsetzung schuldhaft nicht nachkommt. Ein Kündigungsgrund in diesem Sinne ist insbesondere ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Gewährung von Open Access nach § 9, die Nichteinhaltung der Ausbaufristen nach dem abgestimmten Rahmenterminplan nach § 4, sowie die Verpflichtung zur Pachtzahlung nach § 6. Soweit der Pächter seiner Pflicht zur Übernahme des Pachtgegenstandes trotz Aufforderung und 3- monatiger Fristsetzung schuldhaft nicht nachkommt, ist die Kommune ebenfalls zur Kündigung des Vertrages berechtigt. (2)Davon unberührt bleibt die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt für die Kommune insbesondere dann vor, wenn der Pächter die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten zum Betrieb und/oder zur Versorgung der Endkunden aus von ihm zu vertretenden Gründen einstellt. Im Streitfall obliegt dem Pächter die Beweislast dafür, dass die Gründe für die Einstellung des Betriebs oder der Versorgung der Endkunden nicht von ihm zu vertreten sind. (3)Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung gelten die Regelungen des § 17 entsprechend. § 19 Inkrafttreten, Rücktritt Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und rechtswirksamer Erteilung des für dieses Vorhaben angestrebten Zuwendungsbescheides an die Kommune in Kraft. Die Kosten Kommune ist zum Rücktritt aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn ein Ausschlussgrund im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 1 UVgO – insbesondere Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB) – vorliegt. Weitere wichtige Gründe sind auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen, sowie die Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere die Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen. Der Pächter hat der Bürgschaft trägt Kommune alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Der Pächter räumt der AuftragnehmerKommune, der zuständigen Bewilligungsbehörde und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof die in Nr. 12.3 BayGibitR aufgeführten Prüfrechte ein. (2)Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses selbst. (3)Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand treten mit Inkrafttreten dieses Vertrages außer Kraft. (4)Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der allgemeine Gerichtsstand der Kommune. (5)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Bürgschaft hat Vertragspartner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine dem Recht angestrebten wirtschaftlichen und technischen Erfolg möglichst nahekommende gültige Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für nachträglich auftretende, von den Vertragspartnern nicht bedachte Regelungslücken des Vertrages (6)Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle zu diesem Vertrag genommenen Anlagen Bestandteil dieses Vertrages sind. (7)Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, den gesamten Inhalt dieses Vertrages vertraulich zu behandeln. Ein Abdruck des unterschriebenen Vertrages wird durch die Kommune an die BNetzA übermittelt. (8)Dieser Vertrag wird in zwei Originalen ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. Kommune Pächter _____________, den ________ _________________, den __________ _________________________ _______________________________ ________________________ _______________________________ Anlage 1 Adressliste Anlage 2 passive Infrastruktur Anlage 3 Abgestimmte Leistungsbeschreibung Anlage 4 Pachtpreistabelle des Pächterangebotes 1 Stand 01.12.2021. Das Muster entspricht dem mit der Bundesrepublik Deutschland BNetzA abgestimmten Muster in den §§ 9, 10 und 12. Der finale Vertragsentwurf ist der BNetzA zur Stellungnahme vorzulegen. Zudem ist der BNetzA nach Vertragsschluss ein Abdruck des unterschriebenen Vertrags elektronisch zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisenübermitteln (an xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx). Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland sein. Die Kosten der Sicherheit sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Xxxx, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgt, obliegt dem Auftragnehmer2 Unzutreffendes streichen.

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Sicherheiten. Etwaige VorauszahlungenAls Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, die ausdrücklich zu vereinbaren sind, werden erst fällig, 2 Wochen nachdem die Rückzahlung einschließlich Gewährleistung und Schadenersatz hat der Vorauszahlung durch Stellung einer Pächter gegenüber der Kommune eine selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordern. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigt, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis zur Erreichung der Sicherheit. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) einschließlich der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werden. Die Sicherheit ist für 3 Jahre nach der Abnahme ________ EUR zu stellen. Ansprüche vor Abnahme werden von Die Bürgschaft kann auch durch eine Konzernbürgschaft gestellt werden. (2)Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Inkrafttreten des Vertrages gem. § 19 zu stellen und gleichzeitig die Bürgschaftsurkunde der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichertKommune auszuhändigen. Für die Sicherheiten nach (3)Die selbstschuldnerische Bürgschaft erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung der Sicherheit auf ein SperrkontoPächter. Die Rechte des AuftragnehmersRückgabe erfolgt mit Ablauf der Verjährung sämtlicher vorgenannter Ansprüche. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor den gesicherten Hauptforderungen. (4)Bürge kann jede deutsche oder europäische Geschäftsbank, jede öffentlich-rechtliche Bank oder Sparkasse sein. Außerdem kann die jeweiligen Sicherheiten alternativ Bürgschaft auch durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer gestellt werden, sofern die Kommune diese als tauglich anerkannt hat. (5)Es steht dem Pächter frei, anstelle einer Bürgschaft die Sicherheit durch Hinterlegung von Geld in der nach Abs. 1 benannten Höhe innerhalb der Frist nach Abs. 2 zu bewirkenIeisten. In diesem Fall ist der Betrag nach Abs. 1 bei einem mit der Kommune zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, bleiben unberührtüber das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können. Eine Bürgschaft Etwaige Zinsen stehen dabei der Kommune zu. Etwaige Negativzinsen und sonstige Kosten sind vom Pächter zu zahlen. (6)Leistet der Pächter die Sicherheit nicht binnen der in Abs. 2 vereinbarten Frist, besteht bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung kein Anspruch auf Überlassung der passiven Netzinfrastruktur. Nach Ablauf der Frist gemäß Abs. 2 ist selbstschuldnerisch die Kommune bis zum Zeitpunkt Sicherheitsleistung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche der Kommune durch einen erklärten Rücktritt entstandenen und unwiderruflichentstehenden Kosten sind vom Pächter zu tragen. Der Pächter gibt mit Beendigung der Laufzeit den Pachtgegenstand an die Kommune zurück. Der Pachtgegenstand muss sich bei der Rückgabe in einem Zustand befinden, jedoch nicht der unter Berücksichtigung der durch den Pächter durchzuführenden lnstandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen einer normalen Abnutzung entspricht. Der Pächter hat der Kommune auf erstes Anfordern Anforderung binnen sechs Wochen nach Beendigung der Laufzeit der Pacht alle noch relevanten, während des Vertragsverhältnisses erhaltenen und erstellten Dokumentationen, Messungen, Prüfprotokolle, etc. herauszugeben. Die Unterlagen und Informationen sind auf einem elektronischen Datenträger in üblichen Dateiformaten zusammenzustellen und der Kommune kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sie muss unbedingt(2)Bei Rückgabe des Pachtgegenstandes hat der Pächter auf seine Kosten die von ihm eingebrachten Einrichtungen zu entfernen, unbefristetes sei denn, unter Verzicht er beabsichtigt eine Weiterversorgung von Endkunden gemäß Absatz 3. Ein Wertausgleich der vom Pächter getätigten Aufwendungen zur Erhaltung und Instandsetzung der passiven Infrastruktur findet nicht statt. (3)Es herrscht zwischen den Parteien Einvernehmen darüber, dass sich auch nach Vertragsende für den Pächter ein Recht zum Belassen aktiver Komponenten zur Versorgung von Endkunden nur auf die Einrede Basis der Vorausklage Open Access-Vorgaben sowie gesetzlicher Vorgaben zur Mitnutzung passiver Infrastruktur 771 BGB138 TKG) ausgestellt seinergeben kann. § 18 Kündigung Die Kommune ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Pächter seinen ihm nach diesem Vertrag obliegenden wesentlichen Verpflichtungen trotz zweimaliger Aufforderung unter jeweils 3- monatiger Fristsetzung schuldhaft nicht nachkommt. Ein Kündigungsgrund in diesem Sinne ist insbesondere ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Gewährung von Open Access nach § 9, die Nichteinhaltung der Ausbaufristen nach dem abgestimmten Rahmenterminplan nach § 4, sowie die Verpflichtung zur Pachtzahlung nach § 6. Soweit der Pächter seiner Pflicht zur Übernahme des Pachtgegenstandes trotz Aufforderung und 3- monatiger Fristsetzung schuldhaft nicht nachkommt, ist die Kommune ebenfalls zur Kündigung des Vertrages berechtigt. (2)Davon unberührt bleibt die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt für die Kommune insbesondere dann vor, wenn der Pächter die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten zum Betrieb und/oder zur Versorgung der Endkunden aus von ihm zu vertretenden Gründen einstellt. Im Streitfall obliegt dem Pächter die Beweislast dafür, dass die Gründe für die Einstellung des Betriebs oder der Versorgung der Endkunden nicht von ihm zu vertreten sind. (3)Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung gelten die Regelungen des § 17 entsprechend. § 19 Inkrafttreten, Rücktritt Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und rechtswirksamer Erteilung des für dieses Vorhaben angestrebten Zuwendungsbescheides an die Kommune in Kraft. Die Kosten Kommune ist zum Rücktritt aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn ein Ausschlussgrund im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 1 UVgO – insbesondere Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB) – vorliegt. Weitere wichtige Gründe sind auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen, sowie die Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere die Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen. Der Pächter hat der Bürgschaft trägt Kommune alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Der Pächter räumt der AuftragnehmerKommune, der zuständigen Bewilligungsbehörde und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof die in Nr. 12.3 BayGibitR aufgeführten Prüfrechte ein. (2)Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses selbst. (3)Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand treten mit Inkrafttreten dieses Vertrages außer Kraft. (4)Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der allgemeine Gerichtsstand der Kommune. (5)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Bürgschaft hat Vertragspartner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine dem Recht angestrebten wirtschaftlichen und technischen Erfolg möglichst nahekommende gültige Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für nachträglich auftretende, von den Vertragspartnern nicht bedachte Regelungslücken des Vertrages (6)Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle zu diesem Vertrag genommenen Anlagen Bestandteil dieses Vertrages sind. (7)Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, den gesamten Inhalt dieses Vertrages vertraulich zu behandeln. Ein Abdruck des unterschriebenen Vertrages wird durch die Kommune an die BNetzA übermittelt. (8)Dieser Vertrag wird in zwei Originalen ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. Kommune Pächter _____________, den ________ _________________, den __________ _________________________ _______________________________ ________________________ _______________________________ Anlage 1 Adressliste Anlage 2 passive Infrastruktur Anlage 3 Abgestimmte Leistungsbeschreibung 1 Stand 01.12.2021. Das Muster entspricht dem mit der Bundesrepublik Deutschland BNetzA abgestimmten Muster in den §§ 9, 10 und 12. Der finale Vertragsentwurf ist der BNetzA zur Stellungnahme vorzulegen. Zudem ist der BNetzA nach Vertragsschluss ein Abdruck des unterschriebenen Vertrags elektronisch zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisenübermitteln (an xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx). Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland sein. Die Kosten der Sicherheit sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Xxxx, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgt, obliegt dem Auftragnehmer2 Unzutreffendes streichen.

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Sicherheiten. Etwaige VorauszahlungenAls Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, die ausdrücklich zu vereinbaren sind, werden erst fällig, 2 Wochen nachdem die Rückzahlung einschließlich Gewährleistung und Schadenersatz hat der Vorauszahlung durch Stellung einer Pächter gegenüber der Kommune eine selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordern. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigt, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis zur Erreichung der Sicherheit. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) einschließlich der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werden. Die Sicherheit ist für 3 Jahre nach der Abnahme ________ EUR zu stellen. Ansprüche vor Abnahme werden von Die Bürgschaft kann auch durch eine Konzernbürgschaft gestellt werden. (2)Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Inkrafttreten des Vertrages gem. § 19 zu stellen und gleichzeitig die Bürgschaftsurkunde der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichertKommune auszuhändigen. Für die Sicherheiten nach (3)Die selbstschuldnerische Bürgschaft erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung der Sicherheit auf ein SperrkontoPächter. Die Rechte des AuftragnehmersRückgabe erfolgt mit Ablauf der Verjährung sämtlicher vorgenannter Ansprüche. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor den gesicherten Hauptforderungen. (4)Bürge kann jede deutsche oder europäische Geschäftsbank, jede öffentlich-rechtliche Bank oder Sparkasse sein. Außerdem kann die jeweiligen Sicherheiten alternativ Bürgschaft auch durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer gestellt werden, sofern die Kommune diese als tauglich anerkannt hat. (5)Es steht dem Pächter frei, anstelle einer Bürgschaft die Sicherheit durch Hinterlegung von Geld in der nach Abs. 1 benannten Höhe innerhalb der Frist nach Abs. 2 zu bewirkenIeisten. In diesem Fall ist der Betrag nach Abs. 1 bei einem mit der Kommune zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, bleiben unberührtüber das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können. Eine Bürgschaft Etwaige Zinsen stehen dabei der Kommune zu. Etwaige Negativzinsen und sonstige Kosten sind vom Pächter zu zahlen. (6)Leistet der Pächter die Sicherheit nicht binnen der in Abs. 2 vereinbarten Frist, besteht bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung kein Anspruch auf Überlassung der passiven Netzinfrastruktur. Nach Ablauf der Frist gemäß Abs. 2 ist selbstschuldnerisch die Kommune bis zum Zeitpunkt Sicherheitsleistung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche der Kommune durch einen erklärten Rücktritt entstandenen und unwiderruflichentstehenden Kosten sind vom Pächter zu tragen. Der Pächter gibt mit Beendigung der Laufzeit den Pachtgegenstand an die Kommune zurück. Der Pachtgegenstand muss sich bei der Rückgabe in einem Zustand befinden, jedoch nicht der unter Berücksichtigung der durch den Pächter durchzuführenden lnstandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen einer normalen Abnutzung entspricht. Der Pächter hat der Kommune auf erstes Anfordern Anforderung binnen sechs Wochen nach Beendigung der Laufzeit der Pacht alle noch relevanten, während des Vertragsverhältnisses erhaltenen und erstellten Dokumentationen, Messungen, Prüfprotokolle, etc. herauszugeben. Die Unterlagen und Informationen sind auf einem elektronischen Datenträger in üblichen Dateiformaten zusammenzustellen und der Kommune kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sie muss unbedingt(2)Bei Rückgabe des Pachtgegenstandes hat der Pächter auf seine Kosten die von ihm eingebrachten Einrichtungen zu entfernen, unbefristetes sei denn, unter Verzicht er beabsichtigt eine Weiterversorgung von Endkunden gemäß Absatz 3. Ein Wertausgleich der vom Pächter getätigten Aufwendungen zur Erhaltung und Instandsetzung der passiven Infrastruktur findet nicht statt. (3)Es herrscht zwischen den Parteien Einvernehmen darüber, dass sich auch nach Vertragsende für den Pächter ein Recht zum Belassen aktiver Komponenten zur Versorgung von Endkunden nur auf die Einrede Basis der Vorausklage Open Access-Vorgaben sowie gesetzlicher Vorgaben zur Mitnutzung passiver Infrastruktur 771 BGB77d TKG) ausgestellt seinergeben kann. § 18 Kündigung Die Kommune ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Pächter seinen ihm nach diesem Vertrag obliegenden wesentlichen Verpflichtungen trotz zweimaliger Aufforderung unter jeweils 3- monatiger Fristsetzung schuldhaft nicht nachkommt. Ein Kündigungsgrund in diesem Sinne ist insbesondere ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Gewährung von Open Access nach § 9, die Nichteinhaltung der Ausbaufristen nach dem abgestimmten Rahmenterminplan nach § 4, sowie die Verpflichtung zur Pachtzahlung nach § 6. Soweit der Pächter seiner Pflicht zur Übernahme des Pachtgegenstandes trotz Aufforderung und 3- monatiger Fristsetzung schuldhaft nicht nachkommt, ist die Kommune ebenfalls zur Kündigung des Vertrages berechtigt. (2)Davon unberührt bleibt die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt für die Kommune insbesondere dann vor, wenn der Pächter die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten zum Betrieb und/oder zur Versorgung der Endkunden aus von ihm zu vertretenden Gründen einstellt. Im Streitfall obliegt dem Pächter die Beweislast dafür, dass die Gründe für die Einstellung des Betriebs oder der Versorgung der Endkunden nicht von ihm zu vertreten sind. (3)Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung gelten die Regelungen des § 17 entsprechend. § 19 Inkrafttreten, Rücktritt Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und rechtswirksamer Erteilung des für dieses Vorhaben angestrebten Zuwendungsbescheides an die Kommune in Kraft. Die Kosten Kommune ist zum Rücktritt aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn ein Ausschlussgrund im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 1 UVgO – insbesondere Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB) – vorliegt. Weitere wichtige Gründe sind auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen, sowie die Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere die Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen. Der Pächter hat der Bürgschaft trägt Kommune alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Der Pächter räumt der AuftragnehmerKommune, der zuständigen Bewilligungsbehörde und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof die in Nr. 12.3 BayGibitR aufgeführten Prüfrechte ein. (2)Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses selbst. (3)Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand treten mit Inkrafttreten dieses Vertrages außer Kraft. (4)Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der allgemeine Gerichtsstand der Kommune. (5)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Bürgschaft hat Vertragspartner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine dem Recht angestrebten wirtschaftlichen und technischen Erfolg möglichst nahekommende gültige Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für nachträglich auftretende, von den Vertragspartnern nicht bedachte Regelungslücken des Vertrages (6)Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle zu diesem Vertrag genommenen Anlagen Bestandteil dieses Vertrages sind. (7)Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, den gesamten Inhalt dieses Vertrages vertraulich zu behandeln. Ein Abdruck des unterschriebenen Vertrages wird durch die Kommune an die BNetzA übermittelt. (8)Dieser Vertrag wird in zwei Originalen ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. Kommune Pächter _____________, den ________ _________________, den __________ _________________________ _______________________________ ________________________ _______________________________ Anlage 1 Adressliste Anlage 2 passive Infrastruktur Anlage 3 Abgestimmte Leistungsbeschreibung 1 Stand 19.05.2020. Das Muster entspricht dem mit der Bundesrepublik Deutschland BNetzA abgestimmten Muster in den §§ 9, 10 und 12. Der finale Vertragsentwurf ist der BNetzA zur Stellungnahme vorzulegen. Zudem ist der BNetzA nach Vertragsschluss ein Abdruck des unterschriebenen Vertrags elektronisch zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisenübermitteln (an xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx). Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland sein. Die Kosten der Sicherheit sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Xxxx, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgt, obliegt dem Auftragnehmer2 Unzutreffendes streichen.

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Sicherheiten. Etwaige Vorauszahlungen17.1. Soweit nichts anderes vereinbart, hat HABAU eine Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag inklusive geänderter Leistungen gemäß § 650b BGB, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Ansprüche wegen Mängeln vor und bei Abnahme, für die Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen, für die Rückzahlung von Voraus- oder Anzahlungen – soweit HABAU hierfür nicht eine gesonderte Vorauszahlungs- bzw. Anzahlungsbürgschaft gestellt hat –, für Schadensersatz- und Minderungsansprüche und für eine etwaige Vertragsstrafe in Form einer selbstschuldne- rischen, unbefristeten, unwiderruflichen, dem deutschen Recht unterliegenden Bürgschaft eines in Deutschland zum Geschäfts- betrieb befugten Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zu leisten. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 10 % der Netto-Auftragssumme. Die Bürgschaft ist dem Auftraggeber binnen 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zu übergeben. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Die Bürgschaft muss unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit - dies jedoch nur insoweit, als die Gegenforderung von HABAU nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist - sowie unter Ausschluss der Hinterlegungsbefugnis ausgestellt sein. Die Bürgschaft darf keine Bedingung enthalten, die ausdrücklich zu vereinbaren den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet. In der Bürgschaft ist weiterhin aufzunehmen, dass die Ansprüche aus dieser Bürgschaft in der Frist des § 195 BGB (3 Jahre) verjähren, jedoch nicht vor Eintritt der Verjährung der mit dieser Bürgschaft gesicherten Ansprüche, spätestens jedoch nach der Höchstfrist des § 202 Abs. 2 BGB nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Der Auftraggeber hat grundsätzlich die nicht verwertete Sicherheit zur Absicherung von Vertragserfüllungs- und Regressansprü- chen spätestens nach Abnahme und Stellung der Mängelansprüchesicherheit zurückzugeben, wenn nicht Ansprüche des Auf- traggebers, die von der gestellten Mängelansprüchesicherheit nicht umfasst sind, werden erst fällignoch nicht erfüllt sind. Ändert sich die HABAU zustehende Netto-Gesamtvergütung (etwa aufgrund von Nachträgen), 2 Wochen nachdem so ist XXXXX verpflichtet, die Rückzahlung Höhe der Vorauszahlung durch Stellung einer Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages Vertragserfüllungssicherheit entsprechend anzupassen. Soweit XXXXX eine nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir diesen mit dem Auftraggeber getroffenen Abrede zu stellende Vertragserfüllungsbürgschaft nicht leis- tet, ist der Auftraggeber grundsätzlich berechtigt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 bei fälligen Forderungen einen Betrag in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordernjeweiligen Netto- Abrechnungssumme einzubehalten, maximal bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigt, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis zur Erreichung der Sicherheit. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) einschließlich der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt HABAU kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werden. Die Sicherheit ist für 3 Jahre nach der Abnahme zu stellen. Ansprüche vor Abnahme werden von der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichert. Für die Sicherheiten nach den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur eine Einzahlung der Sicherheit dieses Einbehaltes auf ein SperrkontoSperrkonto verlangen; § 17 Abs. Die Rechte des Auftragnehmers, die jeweiligen Sicherheiten alternativ durch Hinterlegung von Geld zu bewirken, bleiben unberührt5 und Abs. Eine Bürgschaft ist selbstschuldnerisch und unwiderruflich, jedoch nicht auf erstes Anfordern zu stellen. Sie muss unbedingt, unbefristet, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) ausgestellt sein. Die Kosten der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. Die Bürgschaft hat dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisen. Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland sein. Die Kosten der Sicherheit sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Xxxx, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgt, obliegt dem Auftragnehmer6 VOB/B finden Anwendung.

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Sicherheiten. Etwaige VorauszahlungenSoweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer für die ausdrücklich zu vereinbaren sind, werden erst fällig, 2 Wochen nachdem die Rückzahlung Dauer der Vorauszahlung durch Stellung einer Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigt, Vertragsausführung eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 Sicherheit in Höhe von 10 % des vorläufigen Gesamtnettobestellwertes. Diese Vertragserfüllungssicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Netto-Auftragssumme zu fordern. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigtLeistung einschließlich Abrechnung, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren Mängelbeseitigung vor Abnahme und zwar bis zur Erreichung der Sicherheit. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) einschließlich der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf die Rückzahlung Erstattung von Zahlungen. Ansprüche, die von Überzahlungen einschließlich der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werdenZinsen. Die Sicherheit Vertrags- erfüllungssicherheit ist für 3 Jahre nach in Form einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder eines deutschen Kreditversicherers zu leisten. In der Abnahme Bürgschaftsurkunde ist auf die Einreden der Aufrechenbarkeit zu stellenverzichten, soweit nicht die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ansprüche vor Abnahme werden von der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichert. Für die Sicherheiten nach den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung der Sicherheit auf ein Sperrkonto. Die Rechte des Auftragnehmers, die jeweiligen Sicherheiten alternativ durch Hinterlegung von Geld zu bewirken, bleiben unberührt. Eine Bürgschaft Ferner ist selbstschuldnerisch und unwiderruflich, jedoch nicht auf erstes Anfordern zu stellen. Sie muss unbedingt, unbefristet, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) ausgestellt seinzu verzichten. Die Kosten Vertragserfüllungsbürgschaft ist K+S binnen 14 Werktagen nach Vertragszustellung zu übergeben. Wird die Vertragserfüllungsbürgschaft bis zur Fälligkeit der ersten Zwischenrechnung nicht übergeben, so kann K+S bis zur Stellung der Bürgschaft trägt Zahlungen an den Auftragnehmer bis zur Erreichung der AuftragnehmerHöhe der vereinbarten Vertragserfüllungssicherheit einbehalten. Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, behält K+S eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5 % der Nettoschlussrechnungssumme ein. Dieser Einbehalt wird an den Auftragnehmer ausgezahlt, sofern dieser eine Gewährleistungsbürgschaft in gleicher Höhe entsprechend den in Abs. 1 von Ziffer 12 genannten Anforderungen an die Bürgschaftsurkunde stellt. Die Bürgschaft hat dem Recht Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Bundesrepublik Deutschland zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisen. Tauglicher Bürge kann nur eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland seinAnsprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Kosten der Sicherheit vorgenannten Sicherheiten sind vom Auftragnehmer jedoch erst ab einem vorläufigen Gesamtnettobestellwert von 50.000,00 Euro zu tragen. Die Xxxx, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgt, obliegt dem Auftragnehmerstellen.

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Sicherheiten. Etwaige VorauszahlungenAls Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, die ausdrücklich zu vereinbaren sind, werden erst fällig, 2 Wochen nachdem die Rückzahlung einschließlich Gewährleistung und Schadenersatz hat der Vorauszahlung durch Stellung einer Pächter gegenüber der Kommune eine selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe des Bruttobetrages nach Maßgabe von Ziffer 11.4 gesichert wurde. Zur Absicherung unserer Ansprüche auf Vertragserfüllung gegen den Auftragnehmer sind wir berechtigt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu fordern. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft sind wir berechtigt, das Sicherheitsbedürfnis durch Einbehalte zu realisieren und zwar bis zur Erreichung der Sicherheit. Die Vertragserfüllungssicherheit dient zur Absicherung unserer Ansprüche auf Erfüllung der Vertragsleistungen und auf Schadensersatz (jeweils einschließlich Zinsen) einschließlich der Vertragsstrafe bis zur Abnahme sowie auf die Rückzahlung von Zahlungen. Ansprüche, die von der Sicherheit für Mängelansprüche nach Ziffer 11.3 – oder einer etwaigen Vorauszahlungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – gesichert werden, sind von der Vertragserfüllungssicherheit nicht erfasst. Zur Absicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme einschließlich sämtlicher mit Mängeln nach Abnahme zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sind wir berechtigt, nach Abnahme der Leistung 5 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme für erbrachte Leistungen einzubehalten. Der Einbehalt kann von dem Auftragnehmer Zug um Zug gegen Stellung einer gleich hohen Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe von Ziffer 11.4 abgelöst werden. Die Sicherheit ist für 3 Jahre nach der Abnahme ________ EUR zu stellen. Ansprüche vor Abnahme werden von Die Bürgschaft kann auch durch eine Konzernbürgschaft gestellt werden. (2)Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Inkrafttreten des Vertrages gem. § 19 zu stellen und gleichzeitig die Bürgschaftsurkunde der Sicherheit für Mängelansprüche ausdrücklich nicht gesichertKommune auszuhändigen. Für die Sicherheiten nach (3)Die selbstschuldnerische Bürgschaft erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 gelten jeweils folgende Regelungen: Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung der Sicherheit auf ein SperrkontoPächter. Die Rechte des AuftragnehmersRückgabe erfolgt mit Ablauf der Verjährung sämtlicher vorgenannter Ansprüche. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor den gesicherten Hauptforderungen. (4)Bürge kann jede deutsche oder europäische Geschäftsbank, jede öffentlich-rechtliche Bank oder Sparkasse sein. Außerdem kann die jeweiligen Sicherheiten alternativ Bürgschaft auch durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer gestellt werden, sofern die Kommune diese als tauglich anerkannt hat. (5)Es steht dem Pächter frei, anstelle einer Bürgschaft die Sicherheit durch Hinterlegung von Geld in der nach Abs. 1 benannten Höhe innerhalb der Frist nach Abs. 2 zu bewirkenIeisten. In diesem Fall ist der Betrag nach Abs. 1 bei einem mit der Kommune zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, bleiben unberührtüber das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können. Eine Bürgschaft Etwaige Zinsen stehen dabei der Kommune zu. Etwaige Negativzinsen und sonstige Kosten sind vom Pächter zu zahlen. (6)Leistet der Pächter die Sicherheit nicht binnen der in Abs. 2 vereinbarten Frist, besteht bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung kein Anspruch auf Überlassung der passiven Netzinfrastruktur. Nach Ablauf der Frist gemäß Abs. 2 ist selbstschuldnerisch die Kommune bis zum Zeitpunkt Sicherheitsleistung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche der Kommune durch einen erklärten Rücktritt entstandenen und unwiderruflichentstehenden Kosten sind vom Pächter zu tragen. Der Pächter gibt mit Beendigung der Laufzeit den Pachtgegenstand an die Kommune zurück. Der Pachtgegenstand muss sich bei der Rückgabe in einem Zustand befinden, jedoch nicht der unter Berücksichtigung der durch den Pächter durchzuführenden lnstandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen einer normalen Abnutzung entspricht. Der Pächter hat der Kommune auf erstes Anfordern Anforderung binnen sechs Wochen nach Beendigung der Laufzeit der Pacht alle noch relevanten, während des Vertragsverhältnisses erhaltenen und erstellten Dokumentationen, Messungen, Prüfprotokolle, etc. herauszugeben. Die Unterlagen und Informationen sind auf einem elektronischen Datenträger in üblichen Dateiformaten zusammenzustellen und der Kommune kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sie muss unbedingt(2)Bei Rückgabe des Pachtgegenstandes hat der Pächter auf seine Kosten die von ihm eingebrachten Einrichtungen zu entfernen, unbefristetes sei denn, unter Verzicht er beabsichtigt eine Weiterversorgung von Endkunden gemäß Absatz 3. Ein Wertausgleich der vom Pächter getätigten Aufwendungen zur Erhaltung und Instandsetzung der passiven Infrastruktur findet nicht statt. (3)Es herrscht zwischen den Parteien Einvernehmen darüber, dass sich auch nach Vertragsende für den Pächter ein Recht zum Belassen aktiver Komponenten zur Versorgung von Endkunden nur auf die Einrede Basis der Vorausklage Open Access-Vorgaben sowie gesetzlicher Vorgaben zur Mitnutzung passiver Infrastruktur 771 BGB138 TKG) ausgestellt seinergeben kann. § 18 Kündigung Die Kommune ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Pächter seinen ihm nach diesem Vertrag obliegenden wesentlichen Verpflichtungen trotz zweimaliger Aufforderung unter jeweils 3- monatiger Fristsetzung schuldhaft nicht nachkommt. Ein Kündigungsgrund in diesem Sinne ist insbesondere ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Gewährung von Open Access nach § 9, die Nichteinhaltung der Ausbaufristen nach dem abgestimmten Rahmenterminplan nach § 4, sowie die Verpflichtung zur Pachtzahlung nach § 6. Soweit der Pächter seiner Pflicht zur Übernahme des Pachtgegenstandes trotz Aufforderung und 3- monatiger Fristsetzung schuldhaft nicht nachkommt, ist die Kommune ebenfalls zur Kündigung des Vertrages berechtigt. (2)Davon unberührt bleibt die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt für die Kommune insbesondere dann vor, wenn der Pächter die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten zum Betrieb und/oder zur Versorgung der Endkunden aus von ihm zu vertretenden Gründen einstellt. Im Streitfall obliegt dem Pächter die Beweislast dafür, dass die Gründe für die Einstellung des Betriebs oder der Versorgung der Endkunden nicht von ihm zu vertreten sind. (3)Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung gelten die Regelungen des § 17 entsprechend. § 19 Inkrafttreten, Rücktritt Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und rechtswirksamer Erteilung des für dieses Vorhaben angestrebten Zuwendungsbescheides an die Kommune in Kraft. Die Kosten Kommune ist zum Rücktritt aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn ein Ausschlussgrund im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 1 UVgO – insbesondere Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB) – vorliegt. Weitere wichtige Gründe sind auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen, sowie die Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere die Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen. Der Pächter hat der Bürgschaft trägt Kommune alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Der Pächter räumt der AuftragnehmerKommune, der zuständigen Bewilligungsbehörde und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof die in Nr. 12.3 BayGibitR aufgeführten Prüfrechte ein. (2)Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses selbst. (3)Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand treten mit Inkrafttreten dieses Vertrages außer Kraft. (4)Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der allgemeine Gerichtsstand der Kommune. (5)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Bürgschaft hat Vertragspartner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine dem Recht der Bundesrepublik Deutschland angestrebten wirtschaftlichen und technischen Erfolg möglichst nahekommende gültige Regelung zu unterliegen und muss Köln als ausschließlichen Gerichtsstand aufweisenersetzen. Tauglicher Bürge kann nur Entsprechendes gilt für nachträglich auftretende, von den Vertragspartnern nicht bedachte Regelungslücken des Vertrages (6)Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle zu diesem Vertrag genommenen Anlagen Bestandteil dieses Vertrages sind. (7)Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, den gesamten Inhalt dieses Vertrages vertraulich zu behandeln. Ein Abdruck des unterschriebenen Vertrages wird durch die Kommune an die BNetzA übermittelt. (8)Dieser Vertrag wird in zwei Originalen ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Bank mit Sitz in Deutschland oder ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder ein Kreditversicherer mit Sitz in Deutschland seinAusfertigung. Die Kosten der Sicherheit sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die XxxxKommune Pächter _____________, ob die jeweiligen Sicherheiten durch Bürgschaft oder Einbehalte oder Hinterlegung erfolgtden ________ _________________, obliegt dem Auftragnehmerden __________ _________________________ _______________________________ ________________________ _______________________________ Anlage 1 Adressliste Anlage 2 passive Infrastruktur Anlage 3 Abgestimmte Leistungsbeschreibung 1 Stand: 09.09.2022 2 Unzutreffendes streichen.

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