Common use of Kreditaufnahme Clause in Contracts

Kreditaufnahme. (1) Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 83 Abs. 3 NGO).

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Samples: www.vechta.de

Kreditaufnahme. (1) Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 83 83. Abs. 3 NGO).

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Samples: www.bockenem.de

Kreditaufnahme. (1) Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig un- zweckmäßig wäre (§ 83 111 Abs. 3 NGO6 NKomVG).

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Samples: www.belm.de

Kreditaufnahme. (1) Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 83 Abs. 3 NGO111 Abs.6 NKomVG ).

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Samples: www.munster.de

Kreditaufnahme. (1) Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 83 111 Abs. 3 NGO6 NkomVG).

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Samples: www.friesoythe.de