Nachhaltigkeitsrisiken Musterklauseln

Nachhaltigkeitsrisiken. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die Nachhaltigkeitsrisiken sind nicht als eigenständige Risikoart zu betrachten, sondern in den bestehenden Risikokategorien abzubilden, da sie auf bestehende Risikoarten einwirken, denen der Investmentfonds potenziell ausgesetzt ist. Für die Bestimmung der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden, wurden in einem ersten Schritt die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Risiken in die bestehenden Risikokategorien „übersetzt“ und im Zuge dessen gemessen und bewertet. Es wurden folgende relevante Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert: • Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel und der Transition zu einer CO2-reduzierten Wirtschaft, Schutz der Biodiversität, Ressourcenmanagement sowie Abfall und sonstigen Schadstoffemissionen. • Sozialrisiken im Zusammenhang mit Arbeits- und Sicherheitsbedingungen sowie der Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, der Achtung der Menschenrechte und Produktionssicherheit. • Governancerisiken im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht der Unternehmensführungsorgane, den Maßnahmen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie der Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften. Die identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken wurden in die Definition der Risikoindikatoren bzw Ratings einbezogen. Für die Sammlung nachhaltigkeitsbezogener Daten, die anschließend für die eigene Analyse verwendet werden, werden auch Daten externer Anbieter herangezogen. Die externen Daten können uU unvollständig, ungenau oder temporär nicht verfügbar sein. Zudem berücksichtigen die Anbieter der Nachhaltigkeitsratings unterschiedliche Einflussfaktoren und unterschiedliche Gewichtungen, so dass es für ein und dasselbe Unternehmen, in das im Rahmen der Veranlagung investiert wird, unterschiedliche Nachhaltigkeits-Scores geben kann. Es besteht daher das Risiko, dass ein Wertpapier oder ein Emittent nicht richtig bewertet wird. Um dieses Risiko zu begrenzen, kommt ein eigenes Ratingmodell, ESGenius, zum Einsatz. Im Rahmen dieses Ratingmodells werden die am Markt dominierenden Nachhaltigkeitsausric...
Nachhaltigkeitsrisiken. Unter dem Begriff „Nachhaltigkeitsrisiken“ wird das Risiko von einem tatsächlichen oder potentiellen Wertverlust einer Anlage aufgrund des Eintretens von ökologischen, sozialen oder unternehmensführungsspezifischen Ereignissen (ESG = Environment/Social/Governance) verstanden. Die Verwaltungsgesellschaft bezieht Nachhaltigkeitsrisiken gemäss ihrer Unternehmensstrategie in ihre Investitionsentscheidungen ein. Deren Bewertung zeigt keine relevanten Auswirkungen auf die Rendite, weil aufgrund der breiten Diversifikation und der in der Vergangenheit erzielten Wertentwicklung nicht von einem relevanten Impact auf das Gesamtportfolio auszugehen ist, obgleich natürlich die Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Aussagekraft für die Zukunft hat.
Nachhaltigkeitsrisiken. Die Vermögenswerte des Fonds können durch Nachhaltigkeitsrisiken beeinträchtigt werden. Unter Nachhaltigkeits- risiken versteht man Ereignisse und/oder Zustände in Bezug auf „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“ (,,ESG-Environment, Social und Governance‘‘), welche, wenn sie eintreten, eine tatsächliche oder potenzielle wesent- liche negative Auswirkung auf die Vermögenswerte des Fonds verursachen können. Das Nachhaltigkeitsrisiko kann entweder ein eigenes Risiko darstellen oder auf andere Risiken einwirken und wesentlich zu diesen beitragen, wie z.B. Kursänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken oder operationelle Risiken. Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“ („ESG“) unterteilt und beziehen sich unter anderem auf folgende Themen: UMWELT ◼ Klimaschutz ◼ Anpassung an den Klimawandel ◼ Schutz der biologischen Vielfalt ◼ Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen ◼ Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling ◼ Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ◼ Schutz gesunder Ökosysteme ◼ Nachhaltige Landnutzung SOZIALES ◼ Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung) ◼ Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ◼ Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschan- cen ◼ Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit ◼ Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz ◼ Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette ◼ Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten UNTERNEHMENSFÜHRUNG ◼ Steuerehrlichkeit ◼ Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption ◼ Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand ◼ Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit ◼ Ermöglichung von Whistle Blowing ◼ Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten ◼ Gewährleistung des Datenschutzes ◼ Offenlegung von Informationen Emittenten, deren Wertpapiere direkt oder indirekt vom Fonds gehalten werden, können wirtschaftlichen Risiken oder Reputationsrisiken ausgesetzt sein, welche durch die Nichteinhaltung von ESG-Standards oder durch physische Risiken des Klimawandels verursacht werden. Die Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer wesentlichen Verschlech- terung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investment...
Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken können Ereignisse oder Bedingun- gen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unterneh- mensführung sein, deren Eintreten tatsächlich oder poten- ziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert des Sondervermögens haben, bzw. die Wertentwicklung des Sondervermögens negativ beeinflussen können. Sie kön- nen die bekannten Risikoarten wie beispielsweise das Markt-, Regulierungs- oder Liquiditätsrisiko oder eine Kom- bination verschiedener Risikoarten verstärken und/oder zu einer Konzentration von Risiken führen. Bei Investments in Vermögensgegenstände mit geringeren oder ohne Anfor- derungen an Nachhaltigkeitsaspekte kann es zu einer hö- heren Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung von insbeson- dere Klage-, Regulierungs-, oder Reputationsrisiken kom- men. Auch hierdurch kann die Wertentwicklung des Son- dervermögens negativ beeinflusst werden. Die Prüfung von Nachhaltigkeitsrisiken ist Teil des integrierten Investitions- prozesses des Portfoliomanagements des Sondervermö- gens. Darüber hinaus erfolgt eine fortlaufende Analyse der mit den Anlageentscheidungen des Portfoliomanagements verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken durch das Risikoma- nagement der Gesellschaft.
Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken stellen keine eigene Risikoart dar, sondern sind vielmehr in den in diesem Abschnitt „Risikoprofil des Fonds“ beschriebenen Risikoarten enthalten und umfassen die Auswirkungen der wesentli- chen Faktoren im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Gover- nance - „ESG“) auf den Wert von Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten eines Emittenten (Unter- nehmen, staatliche Stellen oder internationale Organisationen). Das ESG-Engagement eines Emittenten kann Maßnahmen zur Reduktion des Klimawandels oder Anpassung an ihn, Umweltmanagementpraktiken, Sorgfaltspflichten, Arbeitnehmersicherheit, Achtung von Menschenrechten, Anti-Bestechungs- und –korrup- tionspraktiken und Befolgung maßgeblicher Gesetze und Regelungen umfassen. Relevant sind auch Aus- wirkungen von Megatrends (bspw. demografischer Wandel), neu aufkommender Verpflichtungen oder frei- williger Richtlinien sowie Auswirkungen von Transparenzanforderungen. ESG-Engagement kann wesentli- chen positiven oder negativen Einfluss auf den Wert der Wertpapiere des betreffenden Emittenten haben. So kann hohes ESG-Engagement u.U. insbesondere kurz- oder mittelfristig negativ auf die Gewinn- bzw. wirtschaftliche Situation wirken, auch wenn i.d.R. längerfristig positive entsprechende Auswirkungen zu er- warten sind. Soweit aus der Beschreibung der Anlagestrategie des Investmentfonds nichts Gegenteiliges hervorgeht, schließt er die Veranlagung in Emittenten aus, die Teil der Ausschlussliste gemäß Amundi ESG- Grundsätzen sind.
Nachhaltigkeitsrisiken. Gemäß der Offenlegungs-VO versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Vgl Art 2 Z 22 nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs-VO Aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Xxxxxx rücken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken speziell Klimasrisiken immer stärker in den Fokus. Mit Klimarisiken sind all jene Risiken umfasst, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden Vgl FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (01/2020). Bei den Klimarisiken unterscheidet man zwischen physischen Risiken, welche sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen ergeben, und Transitionsrisiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: Vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit, usw. Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren. So können beispielsweise börsengelistete Unternehmen durch Naturkatastrophen empfindliche Schäden an Gebäuden oder Lagerhallen (durch Überschwemmungen oder Sturmschäden) verzeichnen, dies führt zu erhöhten Abschreibungen. Durch politische Einflussfaktoren können ganze Geschäftsmodelle bedroht sein, wie die der fossilen Brennstoffindustrie durch z.B. hohe CO2 Steuern. Die Materialisierung dieser Faktoren in Form von Kursverlusten bergen erhebliche Risiken für Anleger. Neben den Nachhaltigkeitsrisiken können auch Nachhaltigkeitsfaktoren bei einer Veranlagung bzw. Investitionsentscheidung eine Rolle spielen. In der Offenlegungs-VO werden Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darunter fällt zum Beispiel u.a. der Klimaschutz, der Schutz der Biodiversität, die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, eine angemessene Entlohnung, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption. Diese Kundeninformation dient ausschließlich der unverbindlichen Information und stellt weder ein Angebo...
Nachhaltigkeitsrisiken. Unter Nachhaltigkeitsrisiko versteht man die durch Nachhaltigkeitsfaktoren verursachten negativen Auswirkungen auf den Wert einer Anlage. Nachhaltigkeitsfaktoren können Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Men- schenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung ökologische, soziale und/ oder unternehmungsführungs- spezifische Aspekte umfassen sowie exogener Natur und/ oder unternehmens-spezifisch sein. Nachhaltigkeitsrisiken kön- nen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Rentabilität oder des Rufs eines Unternehmens führen und sich somit in bedeutendem Masse auf die Wertpapierkurse auswirken. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisken im Anlageprozess kann dazu führen, dass an möglicherweise attraktiven Anlagemöglichkeiten nicht partizipiert wird.
Nachhaltigkeitsrisiken. 32 DISCLAIMER 32
Nachhaltigkeitsrisiken. Unter dem Begriff „Nachhaltigkeitsrisiken“ wird das Risiko von einem tatsächlichen oder potentiellen Wertverlust einer Anlage aufgrund des Eintretens von ökologischen, sozialen oder unternehmensführungsspezifischen Ereignissen (ESG = Environment/Social/Governance) verstanden. Die Verwaltungsgesellschaft bezieht Nachhaltigkeitsrisiken gemäss ihrer Unternehmensstrategie in ihre Investitionsentscheidungen ein. Die entsprechenden Informationen sind auf der Website publiziert. Die Bewertung dieser Nachhaltigkeitsrisiken zeigt keine relevanten Auswirkungen auf die Rendite, weil aufgrund der breiten Diversifikation und der in der Vergangenheit erzielten Wertentwicklung nicht von einem relevanten Impact auf das Gesamtportfolio auszugehen ist, obgleich natürlich die Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Aussagekraft für die Zukunft hat. Die Bewertung dieser Nachhaltigkeitsrisiken führt zu relevanten Auswirkungen auf die Rendite. Details zur Methode des Einbezugs und den Ergebnissen der Bewertung sind im Anhang A2: Teilfonds „Premium Selection Sustainable Equity Fund“ im Überblick“ ausgewiesen.
Nachhaltigkeitsrisiken. Siehe vorstehenden Abschnitt "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR". Gegenseitige Haftung zwischen Klassen Das Recht von Gläubigern einer jeden Anteilsklasse zur Partizipation an den Vermögenswerten der Gesellschaft ist auf (etwaige) Vermögenswerte des jeweiligen Fonds beschränkt. Alle den Fonds bildenden Vermögenswerte stehen zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Fonds zur Verfügung, ungeachtet der unterschiedlichen Beträge, die zur Zahlung in Bezug auf die verschiedenen Klassen vorgesehen sind (wie im jeweiligen Nachtrag aufgeführt). Reichen z. B. (i) bei einer Abwicklung der Gesellschaft oder (ii) zum (etwaigen) Letzten Rückkauftag die von der Gesellschaft aus den jeweiligen Fondsanlagen (nach Zahlung aller Gebühren, Aufwendungen und sonstigen von dem jeweiligen Fonds zu tragenden Verbindlichkeiten) vereinnahmten Beträge nicht zur vollständigen Zahlung des in Bezug auf alle Anteilsklassen des jeweiligen Fonds zahlbaren Rücknahmebetrags aus, sind alle Anteilsklassen des jeweiligen Fonds gleichrangig und die Erlöse des jeweiligen Fonds werden anteilsmäßig an die Anteilsinhaber dieses Fonds zum auf die Anteile jedes Anteilsinhabers eingezahlten Betrag ausgeschüttet. Die entsprechenden Anteilsinhaber haben keine weiteren Rechte auf Zahlungen in Bezug auf ihre Anteile oder Ansprüche gegenüber anderen Fonds oder Vermögenswerten der Gesellschaft. Das kann heißen, dass die Gesamtrendite (unter Berücksichtigung von bereits gezahlten Ausschüttungen) von Anteilsinhabern, auf deren Anteile vierteljährlich oder häufiger Ausschüttungen gezahlt werden, höher ausfallen kann als die Gesamtrendite von Anteilsinhabern, auf deren Anteile jährlich Ausschüttungen gezahlt werden, und dass die Gesamtrendite von Anteilsinhabern, auf deren Anteile Ausschüttungen gezahlt werden, höher ausfallen kann als die Gesamtrendite von Anteilsinhabern, auf deren Anteile keine Ausschüttungen gezahlt werden. In der Praxis tritt die gegenseitige Haftung zwischen Klassen voraussichtlich nur dann ein, wenn die in Bezug auf eine Klasse zu zahlenden Gesamtbeträge die fiktiv dieser Klasse zugeordneten Vermögenswerte des Fonds, d. h. die von der Gesellschaft aus den jeweiligen Fondsanlagen eventuell vereinnahmten Beträge (nach Zahlung aller Gebühren, Aufwendungen und sonstiger von diesem Fonds zu tragenden Verbindlichkeiten), die zur Finanzierung von Zahlungen in Bezug auf diese Klasse bestimmt oder anderweitig dieser Klasse zuzuordnen sind, übersteigen. Eine solche Situa...