Allgemeine Informationen zu den Anteilen Musterklauseln

Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden sich namentlich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Referenzwährung einschliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften. Derzeit bestehen drei Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des OGAW beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).
Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Zurzeit bestehen keine Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des OGAW beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).
Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des OGAW beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).
Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb des Teilfonds Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie be- stehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen können sich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Referenzwährung ein- schliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften unterscheiden. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem jedem Teilfonds aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen der Teilfonds entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Teilfonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten der Teilfonds be- glichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).
Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der Teilfonds Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Zurzeit bestehen keine Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit jedem Teilfonds aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen der Teilfonds entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Teilfonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten der Teilfonds beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).
Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb des OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie beste- hende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen können sich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Referenzwährung ein- schliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften unterscheiden. Die Klassen P und I können ausschliesslich von bestehenden Anlegern der Klasse P bzw. I und von Kunden der FERI- Gruppe gezeichnet werden. Ein Nachweis ist dabei in beiden Fällen zwingend. In begründeten Einzelfällen kann von der genannten Bestimmung im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft abgewichen werden, ohne dass hiermit ein Rechtsan- spruch für einen Anleger begründet werden soll. Der Anlegerkreis der Klasse F ist auf Anleger beschränkt, die als "Serafin Anleger" qualifizieren. Als "Serafin Anleger" gelten Anleger, welche im Zeitpunkt der Zeichnung mit der "Serafin Asset Management GmbH", Frankfurt am Main bzw. einem von ihr ermächtigten Vertragspartner eine schriftliche Vereinbarung zwecks Investition in diese Anteilsklasse unterzeichnet haben. Wird eine solche schriftliche Vereinbarung beendet, müssen die Anteile der Anteilsklasse, die zu dem Zeitpunkt im Besitz des Anlegers sind, zurückgegeben oder in Anteile einer anderen Klasse umgetauscht werden, deren Bedingungen der Anleger erfüllt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten der OGAW begli- chen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren). Es bleibt der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle vorbehalten, in Einzelfällen Zeichnungen von Anlegern zu- zulassen, welche die Anforderungen für eine Anteilsklasse nicht erfüllen.
Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der Teilfonds mehrere Anteilsklassen zu bilden, aufzuheben oder zu vereinen, die sich hinsichtlich beispielsweise der Erfolgsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden Anteilsklassen unterscheiden können. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilsklassen erworben haben, bleiben davon jedoch unberührt. Zurzeit bestehen fünf Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit jedem Teilfonds aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen der Teilfonds entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Teilfonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten der Teilfonds beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).
Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb des OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie beste- hende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen können sich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Referenzwährung ein- schliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften unterscheiden. Die Klasse Estably kann ausschliesslich von Anlegern gezeichnet werden, die über einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der Estably Vermögensverwaltung AG, Vaduz, verfügen. Ein Nachweis ist zwingend. In begründeten Einzelfällen kann von der genannten Bestimmung im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft abgewichen werden, ohne dass hiermit ein Rechtsanspruch für einen Anleger begründet werden soll. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten der OGAW begli- chen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).
Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb des Teilfonds Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen können sich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Refe- renzwährung einschliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften unterscheiden. Die Anteilsklassen, die im Zusammenhang mit dem jedem Teilfonds aufgelegt sind, sowie die in Zusam- menhang mit den Anteilen der Teilfonds entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Teilfonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten der Teilfonds beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren). Die Anteilsklassen können sich bspw. unterscheiden hinsichtlich der Anforderungen an den Anleger- kreis sowie in der jeweiligen Rechnungswährung. Alle Klassen von Anteilen eines Teilfonds stellen eine Beteiligung am ungeteilten Vermögen des entspre- chenden Teilfonds dar. Diese Beteiligung kann aufgrund klassenspezifischer Kostenbelastung oder Aus- schüttungen oder aufgrund anderer klassenspezifischer Eigenschaften unterschiedlich ausfallen und die verschiedenen Klassen können deshalb einen unterschiedlichen Nettoinventarwert pro Anteil auf- weisen. Es bleibt der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle vorbehalten, in Einzelfällen Zeichnungen von Anlegern zuzulassen, welche die Anforderungen für eine Anteilsklasse nicht erfüllen. Die Anteile des Teilfonds LLB Impact Climate Aktien Global Passiv (USD) der Klasse LLB können nur von solchen Anlegern erworben werden, die mit der Liechtensteinischen Landesbank AG oder einer Gesell- schaft der LLB Gruppe einen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben. Wird ein solcher Vermögensverwaltungsvertrag beendet, werden die Anteile der Klasse LLB die zu dem Zeitpunkt im Besitz des Anlegers waren, in eine andere Anteilsklasse umgewandelt oder gemäss Auf- trag des Anlegers verkauft. Auf die Anteilsklasse LLB wird weder eine Ausgabegebühr noch eine Rücknahmegebühr erhoben, son- dern es wird eine Investorenschutzprämie bei der Zeichnung und bei der Rückgabe von Fondsanteilen eingezogen, welche die bestehenden Investoren schützen soll. Der Schutz der bestehenden Investoren wird dadurch sichergestellt, dass die bei Käufen und Verkäufen entstehenden Transaktionskosten ind...
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