Derivateinsatz, Techniken und Instrumente Musterklauseln

Derivateinsatz, Techniken und Instrumente. Das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Die Verwaltungsgesellschaft darf als Teil der Anlagestrategie innerhalb der in Art. 53 UCITSG festgelegten Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Art. 54 UCITSG nicht überschreitet. Bei der Berechnung dieses Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Sofern der Schutz der Anleger und das öffentliche Interesse nicht entgegenstehen, sind Anlagen des OGAW in indexbasierten Derivaten in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf mit Genehmigung der FMA zur effizienten Verwaltung der Portfolios unter Einhaltung der Bestimmungen des UCITSG Techniken und Instrumente einsetzen, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben.
Derivateinsatz, Techniken und Instrumente. Das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Die Verwaltungsgesellschaft darf als Teil der Anlagestrategie innerhalb der in Art. 53 UCITSG festgelegten Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Der Fonds darf als Teil seiner Anlagepolitik und im Rahmen der Grenzen von Art. 53 UCITSG Anlagen in Derivate tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Art. 54 UCITSG nicht überschreitet. Sofern der Schutz der Anleger und das öffentliche Interesse nicht entgegenstehen, sind Anlagen des OGAW in indexbasierte Derivate in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss es hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften von Art. 54 UCITSG mit berücksichtigt werden. Die Verwaltungsgesellschaft darf mit Genehmigung der FMA zur effizienten Verwaltung der Portfolios unter Einhaltung der Bestimmungen des UCITSG Techniken und Instrumente einsetzen, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben. Kreditaufnahmen sind im Rahmen der im UCITSG und der entsprechenden Verordnung vorgesehenen Grenzen zulässig. Wertschriftenleihe und Pensionsgeschäfte sind nicht zulässig.
Derivateinsatz, Techniken und Instrumente. Der Einsatz von Derivaten, Kreditaufnahmen, Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des AIFMG je nach gewähltem Fondstyp. Weitere Informationen dazu finden sich in Anhang A „Fonds im Überblick“. Der AIFM darf für den AIF Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung, die Erzielung von Zusatzerträgen und als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des AIF zumindest zeitweise erhöhen. Mit solchen Transaktionen darf nicht von den Anlagezielen und -grenzen des Fonds abgewichen werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument in ein derivatives Finanzinstrument eingebettet ist. Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Indexbasierte derivative Finanzinstrumente werden als Einheit betrachtet. Die einzelnen Indexbestandteile werden nicht berücksichtigt. Der AIF kann im Rahmen seiner Anlagepolitik sein Vermögen auch in andere Fonds investieren. Der AIF darf in Anteile anderer Fonds, die von demselben AIFM oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen verwaltet werden, investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der indirekten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden.
Derivateinsatz, Techniken und Instrumente. Der Einsatz von Derivaten, Kreditaufnahmen, Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte richten sich nach den gesetzli- chen Bestimmungen des AIFMG. Weitere Angaben über das Risikomanagement-Verfahren, die Wertpapierleihe und die Pensionsgeschäfte können die- sem Artikel und dem Anhang B „Teilfonds im Überblick“ des entsprechenden Teilfonds entnommen werden.