Common use of Kreditaufnahme Clause in Contracts

Kreditaufnahme. Die Kreditaufnahme durch einen OGAW ist auf vorübergehende Kredite begrenzt, bei denen die Kreditaufnahme 10% des Vermögens des OGAW nicht überschreitet; die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen". Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für gemein- same Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag