Eigentum Musterklauseln

Eigentum. Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Wird das Mietobjekt vom Mieter auf Grundstücke oder in Räume verbracht, die Dritten gehören, so hat der Mieter diese Dritten unverzüglich über das Eigentum des Vermieters am Mietobjekt zu unterrichten. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Bauobjekt zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen.
Eigentum. Alle Eigentums- und Lizenzrechte, Rechte an geistigem Eigentum sowie anderen Rechte und Interessen an der Software verbleiben ausschließlich bei der Open Text Corporation, ihren Verbundenen Unternehmen oder ihrer Lizenzgeber. Die Software stellt ein Betriebsgeheimnis und vertrauliche Information der Open Text Corporation, ihrer verbundenen Unternehmen oder ihrer Lizenzgeber dar.
Eigentum. 13.1 Ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bedarf zu seiner Wirksamkeit der ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.
Eigentum. Sie erkennen an, dass wir alle Rechte, Eigentums- und Nutzungsansprüche (einschließlich aller Rechte an Patenten, Marken und Handelsgeheimnissen sowie Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte) an dem und in Bezug auf den Dienst und alle zugehörigen zugrunde liegenden Technologien und Dokumentationen sowie sämtliche abgeleiteten und transformativen Werke, Modifikationen oder Verbesserungen der zuvor genannten halten. Dieser Vertrag begründet keinen Verkauf des Dienstes. Wir sind der ausschließliche Eigentümer sämtlicher Rechte an Kopien, Übersetzungen, Modifikationen, Anpassungen und abgeleiteten Werken des Dienstes; dies schließt auch alle von Ihnen vorgeschlagenen Verbesserungen und darauf basierende Weiterentwicklungen der Software ein.
Eigentum. Alle Eigentums- und Inhaberrechte und alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf das Produkt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Texte, Grafiken, Musik oder Sounds, alle Mitteilungen oder Informationen, erfundene Figuren, Namen, Themen, Objekte, Kulissen, Kostüme, Effects, Dialoge, Slogans, Plätze, Charaktere, Diagramme, Konzepte, Choreographien, Videos, audio-visuelle Effekte, Domainnamen und alle anderen Elemente, die zu dem Produkt gehören, einzeln oder in Kombination) und alle Kopien davon, sind Eigentum von UBISOFT oder seinen Lizenzgebern. Das Produkt ist durch nationale und internationale Gesetze, Copyright-Verträge und Vereinbarungen und andere Gesetze geschützt. Dieses Produkt kann gewisse lizenzierte Materialien enthalten und in diesem Fall können UBISOFTs Lizenzgeber ihre Rechte im Falle eines Verstoßes gegen diesen Vertrag schützen. Jede Vervielfältigung oder Wiedergabe dieser lizenzierten Materialien gleich auf welche Weise und aus welchem Grund ohne die vorherige Einwilligung von UBISOFT und gegebenenfalls UBISOFTs Lizenzgebern und Vertretern ist untersagt. Mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem EULA vorgesehenen Fälle sind alle Rechte, die Ihnen nicht durch diesen Vertrag übertragen wurden, ausdrücklich UBISOFT vorbehalten. Diese Lizenz überträgt keine Ansprüche oder Eigentumsrechte an dem Produkt und kann nicht als ein Verkauf von Rechten an dem Produkt ausgelegt werden.
Eigentum. Adobe und ihre Lizenzgeber behalten alle Rechte, Eigentumsrechte und Vorteile an den Substance 3D Assets. Substance 3D Assets gelten als Adobe-Technologie. Der Kunde behält vorbehaltlich Adobes zugrundeliegendem geistigen Eigentum (Immaterialgüterrechten) an den Substance 3D Assets alle Rechte an größeren Werken und modifizierten Werken.
Eigentum. (1) Das Eigentum und andere Vermögensrechte der Religionsgemeinschaften und ihrer Moscheegemeinden sowie ihrer Anstalten, Stiftungen, Verbände und Einrichtungen werden im Umfang des Artikels 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Abs. 2 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 gewährleistet.
Eigentum. Es wird kein Eigentum an der Software auf den Kunden übertragen, und jede Verwendung der Begriffe "verkaufen", "Verkauf", "kaufen" oder "erwerben" in Bezug auf die Software ist als Lizenzerteilung zu den im Vertrag enthaltenen Bedingungen" zu verstehen. Weder der Kunde noch seine Vertreter oder Angestellten dürfen (i) die Software kopieren, mit Ausnahme von 1 Kopie für Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass diese Sicherungskopie alle Kennzeichnungen und andere Markierungen enthält (ii) die Software abtreten oder anderweitig übertragen, modifizieren, erweitern, ergänzen, anzupassen, übersetzen, zurückentwickeln, zurückassemblieren, entschlüsseln, dekompilieren, zerlegen, abgeleitete Werke erstellen oder Verbesserungen an der Software vorzunehmen, (iii) die Software in ein anderes Programm einbinden, (iv) die Software ganz oder teilweise verwenden, um ihren Quellcode abzuleiten, oder (v) eingebettete Software auf eine andere Weise als zur Steuerung von Kodak Druckkomponenten oder Kodak Drucksystemen zu verwenden. Der Kunde darf weder die End- noch die Zwischendatenströme dekodieren noch die Ausgabe zur Ansteuerung von nicht von Kodak stammenden Druckköpfen oder Drucksystemen verwenden. Bei Beendigung des Vertrags gemäß obiger Ziffer 17.1, muss der Kunde jegliche Nutzung einstellen und die Software (einschließlich Kopien) zurückgeben oder deren Vernichtung bescheinigen. Bei Waren, die Software enthalten, ist der Hersteller der Software Kodak oder ein Drittanbieter. Die Hersteller von Drittsoftware werden gegebenenfalls in der Software identifiziert.
Eigentum. An den dem AG auf Dauer überlassenen körperlichen LIEFERGEGENSTÄNDEN räumt der AN dem AG mit deren Erstel- lung und in ihrem jeweiligen Bearbeitungszustand das Eigentum ein. Der AN verpflichtet sich, dem AG das Eigentum an LIEFERGEGENSTÄNDEN frei von Rechten Dritter zu verschaffen.
Eigentum. 1. Die Mietsache bleibt während der Dauer des Mietvertrages Eigentum des Vermieters.