Beendigung des Vertrags Musterklauseln

Beendigung des Vertrags. (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
Beendigung des Vertrags. Der vereinbarte Ablauf der Versicherung ist in den Allgemeinen Vertragsdaten angegeben. Nähere Angaben zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.
Beendigung des Vertrags. Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere die Bestimmungen zum Kündigungsrecht, entnehmen Sie bitte den im Antrag aufgeführten - für Ihren Vertrag geltenden - allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen.
Beendigung des Vertrags. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsvertrages eine Kündi- gung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr und bei Verträ- gen, die von vorneherein einen festen Endtermin vorsehen, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen: • Für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall. • Für den Versicherer bei Nichtzahlung der Folgeprämie. Einzelheiten können den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres verlängert sich der je- weilige Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht fristge- mäß von Ihnen oder uns gekündigt wird.
Beendigung des Vertrags. 1. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des in § 1 genannten Tags. Es kann jedoch auch unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist der §§ 622, 626 BGB gekündigt werden. Kündigungsgründe können insbesondere vorliegen, wenn:
Beendigung des Vertrags. Unter den nachfolgend genannten Ziffern der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen XXL (AUB 2020 XXL der Continentale) finden Sie die wesentlichen Regelungen zur Beendigung/zu den Kündigungsmöglichkeiten des Vertrags: Ziffer 10.2 – Dauer und Ende des Vertrags (Beendigung ohne Kündigung bei Vertragsdauer von weniger als einem Jahr/stillschweigende Verlängerung bzw. Kündigung bei längerer Vertragsdauer) Ziffer 10.3 – Kündigung nach Versicherungsfall Ziffer 11.2.3 – Rücktritt des Versicherers bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Ziffer 11.3.4 – Kündigung des Versicherers bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Folgebeitrags Ziffer 13.2.1/ 13.2.2/13.3 – Rücktritt/Kündigung des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Bei vereinbarten Hilfs- und Pflegeleistungen und/oder vereinbarter Unfallpflegerente endet nach Ziffer 6.2 der Beson- deren Bedingungen für die Versicherung von Hilfs- und Pflegeleistungen in der Unfallversicherung bzw. Ziffer 4.2 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung einer Unfallpflegerente (Unfallpflegerente Plus).
Beendigung des Vertrags. Sie können den Vertrag zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Auch wir dürfen das. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Anwendbares Recht: Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Beendigung des Vertrags. Sie können den Vertrag ebenso wie wir mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Versicherungsablaufdatum ordentlich und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 8 ARB). Weitere Kündigungsrechte sind in den §§ 10, 11 und 13 ARB geregelt. Vertragsstrafen gibt es nicht. Mitgliedsstaaten der EU, deren Recht der Versicherer vor Abschluss des Vertrags zu Grunde legt: Wir legen der Aufnahme einer Vertragsanbahnung mit Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde. Auf den Vertrag anwendbares Recht: Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Klagen gegen uns als Versicherer Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: – Am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ih- ren Vertrag zuständigen Niederlassung, – oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine »natürliche Person« ist ein Mensch, im Gegensatz zur »juristischen Person«; das ist z. B. eine GmbH, eine AG oder ein eingetragener Verein). Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.
Beendigung des Vertrags. Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat, wir mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres ordentlich und ohne Angabe von Gründen kündigen (F.2 ARB). Weitere Kündigungsrechte sind in F.3, I. und J. ARB geregelt. Vertragsstrafen gibt es nicht. Mitgliedsstaaten der EU, deren Recht der Versicherer vor Abschluss des Vertrags zu Grunde legt Wir legen der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde. Auf den Vertrag anwendbares Recht Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
Beendigung des Vertrags. (1) Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle ihm überlassenen Unterlagen (einschließlich etwaig vorhandener Kopien) mit personenbezogenen Daten zurückzugeben oder auf Wunsch des Auftraggebers zu löschen, sofern nicht nach Unionsrecht oder nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Pflicht zur Aufbewahrung der Daten besteht.