Rechte an geistigem Eigentum Musterklauseln

Rechte an geistigem Eigentum. 11.1 Alle Rechte in Bezug auf die Schulungsleistungen, den Schulungsunterlagen sowie ggf. bereitgestellte SAP Software – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich der SAP bzw. der SAP SE (der Muttergesellschaft von SAP) zu. Der Auftraggeber hat in Bezug auf die Schulungsunterlagen mit der vollständigen Zahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ausschließlich für seine eigenen internen Schulungszwecke. Der Auftraggeber hat an den Schulungsleistungen und der ggf. bereitgestellten SAP Software mit der vollständigen Zahlung ein einfaches, für die Dauer der Schulungsveranstaltung zeitlich befristetes Nutzungsrecht, ausschließlich für seine eigenen internen Schulungszwecke, um an der Schulungsveranstaltung teilzunehmen.
Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte.
Rechte an geistigem Eigentum. Der Service darf in keiner Weise, insbesondere nicht durch Peer-to-Peer-Filesharing, dazu genutzt werden, auf rechtswidriges Material zuzugreifen, es zu hosten, zu teilen, zu kopieren oder zu verbreiten, insbesondere nicht auf Material, das durch Urheberrecht, Markenrecht, eingetragene Designrechte oder andere anerkannte Rechte des geistigen Eigentums geschützt ist, ohne dass der Inhaber dieser Rechte dies ausdrücklich gestattet. Sie erklären sich damit einverstanden, ASK4 in Bezug auf jegliche diesbezügliche Haftung uneingeschränkt freizustellen. ASK4 behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Zugang zum Service zu beschränken, wenn dieser nach ihrer Auffassung in erster Linie oder vollständig zum Zwecke der Weitergabe von Material unter Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum verwendet wird. ASK4 behält sich das Recht vor, den Service einzustellen, wenn Sie gegen diese Bestimmung verstoßen und eine Wiederinbetriebnahmegebühr zu erheben, falls ASK4 nach eigenem Ermessen zustimmt, den Service wieder zu verbinden.
Rechte an geistigem Eigentum. Der Verkäufer räumt dem Marktplatzbetreiber folgende nichtausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte, einschließlich an den übermittelten Inhalten ein: ● die Speicherung, Archivierung und Reproduktion; ● Vervielfältigung und Veröffentlichung auf dem Marktplatz, um die Produkte zu bewerben und den Käufern zu präsentieren; ● Vervielfältigung und Veröffentlichung der Inhalte auf Werbeträgern wie z.B. Suchmaschinen, Werbeflächen auf Webseiten Dritter usw. ● Bearbeitung der Inhalte zum Zwecke der Anpassung für die Veröffentlichung auf dem Marktplatz und den genannten Werbeträgern. Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, die Inhalte zu den genannten Zwecken an den Marktplatzbetreiber zu übermitteln und die entsprechenden Nutzungsrechte zu übertragen. Außerdem garantiert der Verkäufer, dass die dem Marktplatzbetreiber übertragenen Nutzungsrechte nicht gegen Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte verstoßen.
Rechte an geistigem Eigentum. Sie stimmen zu, dass im Fall von Ansprüchen Dritter, die sich daraus ergeben, dass die lizenzierte Anwendung oder Ihre Nutzung dieser lizenzierten Anwendung die geistigen Eigentumsrechte dieser dritten Parteien verletzt, Apple nicht für die Ermittlung, Klageantwort, Abfindung und Entlastung derartiger Ansprüche aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte verantwortlich ist.
Rechte an geistigem Eigentum. 20.1Alle Rechte an geistigem Eigentum des Auftragnehmers, die zum oder vor dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns bestehen, verbleiben beim Auftragnehmer, und alle Rechte an geistigem Eigentum von RWE, die zum oder vor dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns bestehen, verbleiben bei RWE. 20.2Der Auftragnehmer gewährt RWE hiermit eine unbefristete, übertragbare, unwiderrufliche, nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum des Auftragnehmers, die für RWE und die RWE-Gruppe erforderlich sind, um aus den Waren/Dienstleistungen und diesem Vertrag Nutzen zu ziehen. 20.3Damit überträgt der Auftragnehmer RWE mit voller Eigentumsgarantie und unbelastet von Ansprüchen Dritter alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich des Urheberrechts) an allen Waren/Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer oder von anderen im Namen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder anderweitig aus der Lieferung oder Bereitstellung der Waren/Dienstleistungen geschaffen oder entwickelt wurden, einschließlich neuer oder kundenspezifischer Computercodes und einschließlich aller neuen Versionen (z.B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes). Diese Übertragung wird entweder zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns oder unmittelbar mit der Entstehung eines neuen oder entwickelten Rechts an geistigem Eigentum während der Vertragsdauer wirksam. 20.4Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, Verzichtserklärungen auf alle Urheberrechte und anderen Rechte einzuholen, alle Dokumente zu unterzeichnen und alle anderen Handlungen zu unternehmen, die vernünftigerweise notwendig sind, um diese Rechte zu vervollständigen. 20.5Wenn Software für RWE erstellt oder entwickelt wird, ist RWE Eigentümer des Quellcodes, und der Auftragnehmer liefert RWE den Quellcode der erstellten oder entwickelten Software. 20.6Alle Rechte, die RWE dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern zur Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum von RWE einräumt, erlöschen mit der Kündigung oder dem Ablauf der Vertragsdauer. 20.7Der Auftragnehmer verteidigt RWE und die RWE- Gruppe gegen und stellt RWE und die RWE-Gruppe von allen Verlusten und Ansprüchen frei, die RWE und/oder der RWE-Gruppe entstehen und/oder gegen RWE und/oder die RWE-Gruppe ausgesprochen werden, und zwar in jedem Fall als Folge von oder in Verbindung mit:
Rechte an geistigem Eigentum. 9.1 Alle Informationen und Know-how wie Zeichnungen, Spezifikationen und andere Daten, die der Besteller im Zusammenhang mit dem Vertrag bereitstellt, sowie alle Dokumente oder Daten bleiben zu allen Zeiten Eigentum des Bestellers und dürfen vom Lieferanten nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrags genutzt werden. Alle derartigen Informationen und Dokumente sind vertrauliche Informationen und unterliegen Klausel 13 (Vertraulichkeit).
Rechte an geistigem Eigentum. Die Software, Materialien des Lizenzgebers, Modifikationen und alle Rechte an geistigem Eigentum, die im Vorgenannten enthalten sein können, sind alleiniges, ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers oder seiner Verbundenen Unternehmen bzw. ihrer Lizenzgeber. Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gewährt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten.
Rechte an geistigem Eigentum a) Für Kundenspezifische Produkte, Vakuumprodukte und/oder Kundendienstleistungen gelten folgenden Bedingungen:
Rechte an geistigem Eigentum. 1. Alle (in) Angebote(n), Kostenvoranschläge(n), Entwürfe(n), Abbildungen, Zeichnungen usw. enthaltenen Informationen sowie die damit verbundenen Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum oder ähnliche Rechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte usw.) und Know-how sind Eigentum von SOLY.