Allgemeine Schlussbestimmungen Musterklauseln

Allgemeine Schlussbestimmungen. 52 Veröffentlichungs- und Informationspflichten der Netzbetreiber zur Gasbeschaffenheit und Brennwert § 53 Steuern § 54 Höhere Gewalt § 55 Haftung § 56 Rechtsnachfolge § 57 Schiedsgerichtsklausel § 58 Salvatorische Klausel § 59 Vertraulichkeit § 60 Wirksamwerden der Kooperationsvereinbarung § 61 Änderungen der Kooperationsvereinbarung § 62 Kündigung / Beendigung der Kooperationsvereinbarung § 63 Anlagenverzeichnis
Allgemeine Schlussbestimmungen. 50 Veröffentlichungspflichten § 51 Steuern § 52 Höhere Gewalt § 53 Haftung § 54 Rechtsnachfolge § 55 Schiedsgerichtsklausel § 56 Salvatorische Klausel § 57 Vertraulichkeit § 58 Wirksamwerden der Kooperationsvereinbarung § 59 Änderungen der Kooperationsvereinbarung § 60 Kündigung / Beendigung der Kooperationsvereinbarung § 61 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit- System)
Allgemeine Schlussbestimmungen. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Böblingen, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Allgemeine Schlussbestimmungen. 1/ Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen zu diesem Mietvertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Allgemeine Schlussbestimmungen. Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen Gerichtsstand und Erfüllungsort. Stand: 11.12.2019 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Laternenwerbung“
Allgemeine Schlussbestimmungen. Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Allgemeine Schlussbestimmungen. 52 Veröffentlichungs- und Informationspflichten der Netzbetreiber zur Gasbeschaffenheit und Brennwert § 53 Steuern § 54 Höhere Gewalt § 55 Haftung § 56 Rechtsnachfolge § 57 Schiedsgerichtsklausel § 58 Salvatorische Klausel § 59 Vertraulichkeit § 60 Wirksamwerden der Kooperationsvereinbarung § 61 Änderungen der Kooperationsvereinbarung § 62 Kündigung / Beendigung der Kooperationsvereinbarung § 63 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-Sys- tem) Inhaltsverzeichnis § 1 Vertragsschluss 4 § 2 Begriffsbestimmungen 6 § 2a Zulassung zu den Kapazitätsbuchungsplattformen und zu den Systemen des Fernleitungsnetzbetreibers zur Abwicklung des Netzzugangs 9 § 2b Verfügbarkeit der Systeme des Fernleitungsnetzbetreibers zur Abwicklung des Netzzugangs 11 § 3 Gegenstand des Einspeisevertrages 12 § 4 Gegenstand des Ausspeisevertrages 12 § 5 Allgemeine Voraussetzungen für die Ein- oder Ausspeisung 13 § 6 Voraussetzung für die Nutzung der gebuchten Kapazität an Grenzübergangspunkten 13 § 7 Einbringung von Ein- und Ausspeisepunkten in Bilanzkreise 14 § 8 Gebündelte Buchungspunkte 16 § 9 Kapazitätsprodukte 17 § 10 Umwandlung unterbrechbarer Kapazität oder fester Kapazitäten mit unterbrechbaren Anteilen 20 § 11 Anmeldung/Abmeldung zur Netznutzung zur Belieferung von Letztverbrauchern 21 § 12 Nominierung und Renominierung an Grenzübergangspunkten 22 § 13 Nominierung und Renominierung 25 § 13a Operative Abwicklung von Nominierungen 27 § 13b Kommunikationstest 29 § 13c Abgleich der Nominierungen („Matching“) 29 § 13d Übernominierung an Grenzübergangspunkten und an Punkten an Speicheranlagen 30 § 14 Nominierungsersatzverfahren 31 § 15 Technische Ein- und Ausspeisemeldungen 32 § 15a Technische Ausspeisemeldungen an nicht-nominierungspflichtigen Ausspeisepunkten in DZK-Bilanzkreisen 33 § 16 Rückgabe von Kapazitäten 33 § 17 Angebot von kurzfristig nicht genutzten festen Kapazitäten durch den Fernleitungsnetzbetreiber gemäß § 16 Abs. 2 GasNZV 35 Anlage 1: Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit- System) § 18 Entziehung von langfristig nicht genutzten Kapazitäten gemäß § 16 Abs. 3 und 4 GasNZV 35 § 18a Entziehung von langfristig unzureichend genutzten Kapazitäten an Grenzübergangspunkten 36 § 19 Sekundärhandel 36 § 20 Technische Anforderungen 37 § 21 Nichteinhaltung von Gasbeschaffenheit oder Druckspezifikation 40 § 22 Mengenzuordnung (Allokation) 40 § 23 Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 § 00 Xxxxxxxxx von SLP-Mehr-/...
Allgemeine Schlussbestimmungen. 1. Alle Rechte und Pflichten von ProtoSoft können auf Dritte übertragen werden. ProtoSoft steht für diesen Fall für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertrags- verpflichtungen gegenüber den Kunden ein.
Allgemeine Schlussbestimmungen. 38 Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten § 39 Ausfuhrgenehmigungen § 40 Schriftform § 41 Anwendbares Recht / Gerichtsstand § 42 Abtretung / Salvatorische Klausel
Allgemeine Schlussbestimmungen. 21.1 Primeo Energie darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten und zur Wahrnehmung ihrer Rechte Dritter bedienen.