Schlüssel Musterklauseln

Schlüssel. Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
Schlüssel. Bitte lassen Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Xxxx haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Schlüssel. Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter folgende Schlüssel übergeben:
Schlüssel. Der Treffvorstand kann auf Antrag einzelner Personen Schlüssel und evtl. Zusatzgeräte für das Haus zur Verfügung stel- len. Das Mindestalter für Schlüsselträgeranwärter beträgt 16 Jahre. Die erhaltenen Schlüssel dürfen nicht an Dritte weiterge- geben werden. Der Verlust eines Schlüssels ist sofort dem Treffvorstand und der Geschäftsführung zu melden. Für den durch Verlust oder Missbrauch entstandenen Schaden muss der Schelm aufkommen. Wer die Alarmanlage fahr- lässig auslöst, muss für die daraus resultierenden Kosten aufkommen. Jeder haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des Jugendhaus Leonberg e.V. kann eine Teamcard erhalten. Diese berech- tigt immer zum kostenfreien Eintritt in den Treff.
Schlüssel. 1. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Schlüssel sorgfältig zu verwahren, sie keinem Unbefugten zugänglich zu machen und den Vermieter unverzüglich über den Verlust eines Schlüssels zu unterrichten.
Schlüssel. 1. Der Mieter erhält bei Einzug vom Beauftragten des Vermieters die notwendigen Schlüssel.
Schlüssel a) Schlüssel mit Zuordnungsplan
Schlüssel. Dem Bewohner werden folgende Schlüssel übergeben: Haustürschlüssel Nr. Zimmerschlüssel Nr. Schrankschlüssel Nr. Tresorschlüssel Die Einrichtung verfügt für Notfälle über einen zweiten Wohnungsschlüssel / Zimmerschlüssel. Der Bewohner haftet für den Verlust von Schlüsseln, sofern er ihn zu vertreten hat. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die überlassenen Schlüssel zurückzugeben. Bei Schlüsselausgabe kann eine Kaution verlangt werden, die bei Verlust einbehalten wird. Schäden, die durch den Bewohner zu vertreten sind, werden nicht durch eine Versicherung der Einrichtung abgedeckt. Es wird daher jedem Bewohner empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten. Über die Versicherungskammer Bayern können wir eine kostengünstige Versicherung anbieten.
Schlüssel. Bitte geben Sie den Haustür- und Wohnungsschlüssel nie aus der Hand. Ein Ver- lust des Schlüssels ist umgehend zu melden; der Xxxx haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten (da der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört, müssen im Falle eines Verlustes mehre Schlösser gewechselt werden). Der Zugang zum Objekt erfolgt elektronisch über eine Fernbedienung bzw. ei- nen Transponder. Die Bedienung wird Ihnen bei Ankunft erläutert. Bitte denken Sie daran, die Schlüssel bei Ihrer Abreise wieder abzugeben.
Schlüssel. Falls ein Schlüssel verloren geht oder beim Auszug nicht sämtliche Schlüssel dem Vermieter zurückgegeben werden, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters die betreffen- den Schlüssel und sämtliche dazu gehörenden Schlösser ändern bzw. durch neue Schlüssel und Schlösser ersetzen zu lassen.