Rechnungsstellung und Zahlung Musterklauseln

Rechnungsstellung und Zahlung. 9.1 Soweit einzelvertraglich nichts anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung frühestens nach Annahme als Erfüllung, bzw. Ableistung oder Abnahme des Vertragsgegenstandes. Die Rechnung enthält die Bestellnummer und die Angaben der Bestellung (siehe 5.3).
Rechnungsstellung und Zahlung. Mit Lieferung der Software ist OT berechtigt dem Lizenznehmer die Gebühren und Xxxxxxx, und für den jeweils geltenden Zeitraum der Support Services jährlich im Voraus, in Rechnung zu stellen. Sämtliche Gebühren und Xxxxxxx, die der Lizenznehmer an OT zahlen muss, sind nach Erhalt der Rechnung von OT umgehend fällig und zahlbar. Die Gebühren beinhalten keine Steuern, die dem Lizenznehmer auferlegt werden. Falls OT verpflichtet ist, Xxxxxxx im Namen des Lizenznehmers zu zahlen, erstattet der Lizenznehmer diese OT umgehend und vollständig nach Erhalt der Rechnung von OT. OT wird eine Rechnung für Steuerzwecke ausstellen soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Alle gegenüber OT gemäß dieser EULA fälligen Gebühren und Steuern sind in der im Transaktionsdokument angegebenen Währung zahlbar. Für sämtliche gegenüber OT fälligen Gebühren und Steuern, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt sind, sind bis zum Eingang der vollständigen Zahlungung bei OT Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat (18% p. a.) oder in Höhe des von Gesetzes wegen höchstzulässigen Zinssatzes, falls dieser niedriger ist, auf den unbezahlten Teil der Gebühren zu leisten. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn die Software durch einen Reseller erworben wurde.
Rechnungsstellung und Zahlung. 2. Billing & Payment
Rechnungsstellung und Zahlung. 9.1 Rechnungen sind unverzüglich bei Fälligkeit gemäss Zahlungskonditionen und ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungsfrist wird in der Regel im individuellen Vertrag festgehalten. Andernfalls gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Ist die Zahlung nicht innert Zahlungsfrist erfolgt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung durch SBB Cargo bedarf. Der Verzugszinssatz beträgt 5% p.a..
Rechnungsstellung und Zahlung. 3.1 Porsche rechnet grundsätzlich über das Rechnungsverfahren ab. Rechnungen sind, soweit nicht von Porsche ausdrücklich etwas anderes vorgegeben wird durch den Vertragspartner ausschließlich in elektronischer Form wie folgt zu übermitteln:
Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen werden gemäß den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehen.
Rechnungsstellung und Zahlung. 4.1 - - 4.2 -
Rechnungsstellung und Zahlung. 7.1 Das Sign-Up-Deposit wird dem Publisher im Rahmen der ersten Auszahlung einer Provision zurückerstattet.
Rechnungsstellung und Zahlung. 6.1. Der Lieferant wird dem Käufer nach jeder Lieferung und soweit nicht anders durch den Käufer bestimmt eine Rechnung vorlegen, die eine Beschreibung der gelieferten Waren und gegebenenfalls Teilenummern, Menge, Stunden, Stück- und Gesamtpreise, Steuern und andere staatliche Abgaben, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und angegeben sind, sowie andere notwendige Rechnungsinformationen enthält.
Rechnungsstellung und Zahlung. 3.1 Die Rechnungsstellung an den Auftraggeber erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.